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Kategorie: Fragen

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Die Ehefrau eines Lkw-Fahrers im Nahverkehr schilderte mir folgendes Problem:

Hallo Herr Erdmann,
ich habe folgendes Problem und denken da Sie im Bereich LKW und -Rechte Erfahrung haben, können Sie uns hoffentlich dabei helfen.

Mein Mann arbeitet als Lagerist seit 9 Jahren in einer Badausstattungsfirma mit 3 Filialen in der Nähe von (…Ort entfernt). Da er einen Lkw Führerschein besitzt, macht auch Warenversorgung für die Filalen mit 7,5 tonnen LKW.

Meine Frage an Sie ist obwohl er nur auch mit Transport über 3,5 t lkw beschäftigt ist verweigert der Chef, dass die Schlüsselzahl 95 in seinem Führerschein eingetragen wird. Er meint, dass die Tätigkeit nur den Hauptberufler als Kraftfahrer betrifft. Wir haben uns informiert, dass es jeden betrifft, der rein etwas transportieren tut, dieser Kurse für Berufskraftfahrergrundqualikationsgesetzes machen muss – auch wenn man den LKW nur 1 meter von der Stelle bewegt.
Der Chef verweigert sich ihn das schriftlich zu bescheinigen, dass er es nicht braucht.

Mein Mann wird 50 und wir denken, dass der Chef ihn damit belastet somit er selber seine Kündigung einreicht.. Weil der Chef neue günstigere und junge Leute einstellen möchte.
Mein Mann war schon bei der zuständigen IHK und die Sache geschildert. Sie sagten ebenfalls, dass er diese Kursen machen und die Schlüsselzahl eintragen lassen muss.

Da der Chef diese verweigert hat und mein Mann nicht nach 9 jährigen Firmenzugehörigkeit schwer fällt selber zu kündigen, ist er verzweifelt. Wie sollten wir voran gehen? Was macht man in so einer Sitiuation?
Der Chef versprach falls es soweit kommen sollte, dass er die Bußgelder für ihn zahlen würde aber nur mündlich. Etwas schriftliches verweigert er zu geben.

Für Ihre Bemühung an einem Antwortschreiben recht herzlichen Dank und viele Grüße.

Hallo,

der Arbeitgeber Ihres Mannes ist nicht verpflichtet, die Weiterbildung gemäß § 5 BKrFQG zu bezahlen. Das heißt, Ihr Mann muß sich selber darum kümmern. Danach kann er die Schlüsselzahl 95 in seinem Führerschein eintragen lassen. Damit wäre dieses Problem eigentlich erledigt.

Denn bedenken Sie: Alle Führer von Fahrzeugen über 3,5 t und nicht wie angenommen über 7,5 t zGG unterliegen auch beim Einsatz im Werkverkehr der Weiterbildungspflicht.
Die Aussage „Fahren kann jeder“ war und ist leider immer noch weit verbreitet. Und angeblich kann man „ohne die 95“ jetzt und auch nach der Deadline 10.09.2014 Lkw fahren. Das aber ist Quark.

Denn. Es gibt die Aussage: Fährt ein Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecke ohne die Schlüsselzahl 95 bzw. ohne Grundqualifikation und/oder Weiterbildung, muss er mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro rechnen.

Sind Sie sicher, dass der Arbeitgeber Ihres Mannes dieses Bußgeld wirklich zahlt? Ich wäre da mehr als skeptisch.

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Moin Maik,

mir ist grade eine Geschichte zugelaufen, zu der mich deine Einschätzung interessiert: Samsung montiert anscheinend große „Fernseher“ 😉 auf die Rückwand von LKWs, die den Nachfolgern besseren Blick auf den Gegenverkehr erlauben sollen:

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Safety-Trucks-von-Samsung-Heckdisplay-fuer-sicheres-Ueberholen-2719853.html

Klingt erst mal nett. Mein erster Gedanke war dann aber, dass dadurch genau die, die sowieso schon im einstelligen Sicherheitsabstand hinter einem LKW kleben, dabei auch noch unterstützt werden. Bei sicherem Abstand kann ich (im PKW) üblicherweise auch problemlos an LKWs vorbeigucken. Viel eher wird’s (wie bei Heise schon in den Kommentaren angemerkt) zur Werbefläche…

Soviel dazu. Wo ich grade am Schreiben bin, hab ich da als Mensch ohne C-Führerschein noch eine Frage:
Ich sehe viel häufiger Anhänger mit Schwenkachslenkung (nach Wikipedia) statt einer einfachen Tandemachse. Welchen Vorteil hat die Schwenkachse, dass man dafür die Umstände beim Rangieren auf sich nimmt?
(Neulich mal wieder schwer beeindruckt gewesen, als ein Penny-Lieferant seinen Schwenkachszug rückwärts in die enge Einfahrt gefaltet hat…)

Wie du diese Fragen jetzt aufdröselst, sei dir überlassen. 🙂
Stressfreie Fahrt,

Marcel

Hallo Marcel,

zu deiner ersten Anmerkung mit dem Samsung-Truck gab es schon eine Frage und auch Antworten. Deine Anmerkungen passen da aber gut dazu. Danke dafür.

Nun zu der Schwenkachslenkung. Oh je. Vorteile? Der Auflieger läuft einen größeren Radius und die Reifen halten länger. Nachteil? Muss beim Rückwärtsfahren gesperrt werden, sonst stellt sie sich quer.
Zumindest wurde mir das so geschildert und demjenigen glaube ich. Zumindest manchmal. Danke Sven 🙂

Ich selber habe damit nichts am Hut.

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Frederik hat einen neuen „Safety Truck“ entdeckt:

Was hältst du denn davon?

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Weitere Informationen

YouTube – Direktlink

Beste Grüße!

Was ich davon halte? Hmm, tolle Sache. Natürlich besonders für die, die hinter dem Lkw fahren. Nur glaube ich nicht, dass diese Technik eine Zukunft hat. Viel zu teuer und viel zu aufwendig. Aber immerhin zeigt Samsung, was alles möglich ist.

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Politische Arbeitsteilung

Eigentlich eine ganz simple Frage:

Sehr geehrte Frau Nahles,

Ist ein nationales Gesetzgebungsverfahren geplant, welches die Pflicht einer Standklimaanlage für LKW vorschreibt, die im Übernachtungsverkehr eingesetzt werden können und somit auch über Schlafmöglichkeit für min. 1 max. 2 Fahrer verfügen?

Und die Antwort dazu:

Sehr geehrter Herr Skoppeck,

ich möchte Sie bitten, Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de) zu senden.

Beste Grüße
Andrea Nahles

Das komplette Frage/Antwort – Spiel kann man hier nachlesen >>>

Genau das hat Herr Skoppeck anschließend getan und diese Antwort bekommen:

Anfrage Nahles

Ich verstehe diese Antwort nicht. Warum obliegt die fachliche Zuständigkeit zu diesem Sachverhalt dem Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur? Was haben der Dobrindt und seine Untergebenen damit zu tun?

Es gibt „Technische Regeln für Arbeitsstätten„, kurz „ASR“ genannt. Diese geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.
Zu solch einer Arbeitsstätte zählt auch das Führerhaus des Lkw, in dem ich arbeite.

Diese „ASR“ werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) ermittelt oder angepasst und vom (Achtung) Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach §7 der Arbeitsstättenverordnung im gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.
So gibt es eine ASR A3.5. Diese konkretisiert die Anforderungen an Raumtemperaturen in Arbeitsstätten. Das kann man in Kurzform hier nachlesen >>>

Demnach kennen die im Arbeitsministerium ihre eigenen Aufgaben nicht. Obwohl die Mitarbeiter von Frau Nahles genau diese auf ihrer eigenen Homepage nachlesen können >>>

Man könnte das natürlich auch so verstehen: Ein Lkw-Fahrer sitzt den ganzen Tag nur vor dem Bett und schaut aus dem Fenster. Das scheint ein verbreitetes Vorurteil zu sein. Ähnlich dem, dass viele Kollegen gerne übers Wochenende draußen stehen. Da würden die eh nur an irgendeinem Strand liegen und sich die Sonne auf ihre dicken Bäuche scheinen lassen.

Aber zurück zum Thema: Gehört nicht auch ein gesunder Schlaf zur Arbeitssicherheit? Und welches Ministerium ist für eben diese Sicherheit verantwortlich? Also ich denke, dass der Nahles. Oder habe ich da was missverstanden?

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Bin ich zu doof für diese Welt?

Ich wollte eine Anfrage an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur senden. Nur was allgemeines, also nix schlimmes.
Die Pflichtfelder wie Adresse oder eMail waren fix ausgefüllt. Auch beim Spamschutz brauchte ich nicht nachdenken. Zwei Wörter waren vorgegeben und sollten in das dafür vorgesehene Feld eingetragen werden.

Nur dann ging nichts mehr. Stattdessen erschien nach dem versuchten Absenden die Fehlermeldung „Das eingegebene Wort ist nicht korrekt„. Na ja, eigentlich sind es ja auch zwei Wörter. Nämlich „Intelligente Welt“.

Intelligent in Berlin

Jetzt frage ich Euch: Bin ich zu doof für diese „intelligente Welt“? Vielleicht auch zu blind? Oder will man mir als einfachen Bürger nur klar machen, dass ich alle paar Jahre ein Kreuzchen zu machen habe und ansonsten meiner Arbeit nachgehen soll, ohne die Ministerialangestellten in Erfurt oder Berlin oder Brüssel zu belästigen?

Nee. Das glaube ich nicht. Schließlich lebe ich in einer Demokratie und Politiker sind ja immer ehrlich. Ohne Ausnahme.

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Aha

Italien erhärtet die Kontrollen zur Kabotagevorschrift. Es wird insbesondere daran erinnert, dass die Beweislast der Zulässigkeit der Kabotage durch den Spediteur, direkt erstmal durch die Mitführung aller notwendigen Papiere durch den Fahrer zu gewährleisten ist.

Wann endlich passiert das bei uns? Ich behaupte mal ganz dreist, dass wohl die wenigsten Kontrollbeamten auf den Nachweis aller Papiere seit Start der Kabotage bestehen. Und warum können dann die Italiener stilllegen, wenn sie doch derselben EU-Vorschrift unterliegen? Oder sollte ich lieber gleich sagen, warum macht das bei uns niemand? Das könnten die nämlich ganz genauso!

Controlli più stringenti per cabotaggio nell’autotrasporto

PS. Tina. Danke für den Hinweis.

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Eine Leserin stellt mir folgende Frage:

Hallo,
können sie mir vielleicht sagen wann das Trucker Treffen in Assen 2015 ist?

Vielen Dank im Voraus

Gruß
Katharina

Hallo Katharina,

dass kann ich. Zwar ohne Garantie, aber doch mit guten Gewissen. Das Truckstar Festival findet vom 24. bis zum 26 Juli 2015 auf dem TT Circuit in Assen statt.

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Fundstücke Teil LXXXVIII

Sind jetzt selbst slowakische Fahrer schon zu teuer?

Steel Trans Kosice

Kurzes Update: Von einem lieben Kollegen wurde ich darauf hingewiesen, dass man nicht vom Kennzeichen auf die Nationalität des Fahrers schließen kann. Das ist natürlich völlig richtig.

Ich habe da etwas vor schnell gefragt. Danke Ralf!

Die Frage müsste also lauten: Ist jetzt selbst in der Slowakei der Unterhalt eines LKW schon zu teuer?

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