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Schlagwort: Feiertag

Freie Fahrt für Lkw am 6. Januar

Viele Jahre lang habe ich mich gefragt: „Hey Maik. Der 6. Januar ist ja ein Feiertag in Bayern. Darf ich an diesem Tag da eigentlich fahren?

Bis ich auf die glorreiche Idee kam, die Autobahnpolizei anzurufen. Und der mit mir sprechende Beamte sagte mir so ungefähr:

Ja. Obwohl der 6. Januar, also der Dreikönigstag, in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt ein gesetzlicher Feiertag ist, haben Lkw auch in diesen Bundesländern freie Fahrt.

Quelle: Irgendein netter Polizeibeamter in Bayern

Das kam so sprichwörtlich aus dem raus geschossen, ich glaube, der hat die Frage schon zwanzig Leuten vor mir beantwortet.

Aber egal. Zurück zum Thema. Normalerweise gilt ja an Feiertagen die gleiche Regelung wie an Sonntagen. Nämlich ein Lkw-Fahrverbot (über 7,5 Tonnen) auf allen Straßen von 00:00 bis 22:00 Uhr. Bei regional begrenzten Feiertagen (wie Fronleichnam, Reformationstag oder Allerheiligen), beschränkt sich das Fahrverbot allerdings auf die Bundesländer, in denen der Tag gefeiert wird.

Aber Achtung: Für zwei regionale Feiertage gibt es jedoch Ausnahmen.
Neben dem Dreikönigstag haben schwere Lkw auch an Mariä Himmelfahrt (15. August), das nur in Bayern und im Saarland Feiertag ist, in ganz Deutschland freie Fahrt.

Unterschiede in Österreich und Italien

Anders in Österreich und Italien: In diesen Ländern besteht am Dreikönigstag ein generelles Lkw-Fahrverbot.

Stichwort Reformationstag: Der ist in Niedersachsen am 31. Oktober ein Feiertag, in Nordrhein-Westfalen dagegen Allerheiligen einen Tag später, also am 1. November.
Um zu vermeiden, dass Lkw-Fahrer auf ihrem Weg durch Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen an beiden Tagen von Feiertagsfahrverboten betroffen sind, werden die Fahrverbotszeiten an beiden Feiertagen auf die Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr beschränkt.

Niedersachsen und NRW haben sich abgestimmt

Zudem gewähren beide Länder in diesem Zeitraum an dem in ihrem Gebiet jeweils geltenden Feiertag Durchfahrtsrechte auf den wichtigsten Transitverbindungen A1, A 2, A 30, A 31 und A 33.

Damit haben Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ihre unterschiedlichen Lkw-Fahrverbote am Reformationstag (31.Oktober) und an Allerheiligen (01.November) in den Jahren 2020-2025 aufeinander abgestimmt.

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Was ein Tag

Heute ist Feiertag in Italien, nennt sich Mariä Empfängnis. Darf deshalb nicht fahren, aber das macht nichts.
Denn bis eben das dritte Nickerchen gemacht, herrlich.

Auch wenn ich gerade vom Winterdienst geweckt wurde. Aber wenigstens der ist auf Zack.

Wintereinbruch in Italien
An der A15 südlich von Parma. Da wo der Schinken wächst.
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Kein Fahrverbot am 6. Januar

Ob an regional begrenzten Feiertagen ein Lkw-Fahrverbot gilt, kann manchmal schon verwirrend sein. Denn normalerweise gilt an Feiertagen die gleiche Regelung wie an Sonntagen: Also Lkw-Fahrverbot (über 7,5 Tonnen) auf allen Straßen von 00:00 bis 22:00 Uhr.

Beschränkung an regionalen Feiertagen

Bei regional begrenzten Feiertagen (wie Fronleichnam oder Reformationstag), beschränkt sich das Fahrverbot auf die Bundesländer, in denen der Tag gefeiert wird.
Für zwei regionale Feiertage gibt es jedoch Ausnahmen. Neben dem Dreikönigstag, also dem 6. Januar, haben schwere Lkw auch an Mariä Himmelfahrt (15. August), dass nur in Bayern und im Saarland Feiertag ist, in ganz Deutschland freie Fahrt.

Stichwort Reformationstag: Der ist in Niedersachsen am 31. Oktober ein Feiertag, in Nordrhein-Westfalen dagegen Allerheiligen am 1. November. Also einen Tag später.
Um zu vermeiden, dass Lkw-Fahrer auf ihrem Weg durch Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen an beiden Tagen von Feiertagsfahrverboten betroffen sind, werden die Fahrverbotszeiten an beiden Feiertagen auf die Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr beschränkt.

Niedersachsen und NRW haben sich abgestimmt

Zudem gewähren beide Länder in diesem Zeitraum an dem in ihrem Gebiet jeweils geltenden Feiertag Durchfahrtsrechte auf den wichtigsten Transitverbindungen A1, A 2, A 30, A 31 und A 33.

Damit haben Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ihre unterschiedlichen Lkw-Fahrverbote am Reformationstag (31.Oktober) und an Allerheiligen (01.November) in den Jahren 2020-2025 aufeinander abgestimmt. Die Fahrverbotszeiten werden jeweils auf die Zeit von 6-22 Uhr beschränkt. Zudem gelten zusätzlich ganztägige Durchfahrtsrechte auf wichtigen Transitstrecken.

kein fahrverbot für lkw am 6. januar
Kein Fahrverbot am 6. Januar

Anders in Österreich und Italien: In diesen Ländern besteht am Dreikönigstag ein generelles Lkw-Fahrverbot. Es hat sich also nix geändert.

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Tom Astor wusste es schon vor 40 Jahren

14 Tage auf dem Brenner, ohne Dusche, ohne Frau.
Im LKW vergammelt der Spinat.

Tom Astor „14 Tage auf dem Brenner

Kennt Ihr nicht? Macht nix. Ist auch nicht die Musik, die ich höre. Und ganz so schlimm ist es heute auch nicht. Denn weder habe ich schon mal Spinat durch die Gegend gefahren, noch stehe ich hier zwei Wochen herum.

Aber ein „aber“ gibt es immer. Gestern Feiertag und Fahrverbot in Österreich, heute Stau in Italien. Also alles wie immer.
Das ich allerdings schon bei Kilometer 49,8, also zwischen Klausen und Brixen, weit unterhalb vom Brenner stehe, ist heftig. Selbst für mich, fahre ja nicht erst seit letzte Woche hier runter.

stau in südtirol brennerautobahn
Stau, Stau, Stau

Übrigens, viele Lkw sind der beste Indikator dafür, dass die Wirtschaft in Europa wieder anzieht. Denn was produziert wird, muss auch transportiert werden. So zumindest meine These.

Aber nun ja. Stehe ich die nächsten Stunden halt dumm rum. Habe eh nichts systemrelevantes geladen. Kann da eh nix dran ändern.

So klingt es in Südtirol
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Reicht für eine Nacht

In normalen Zeiten suche ich mir vor Festtagen nicht solche öden Plätze aus. Da es aber derzeit wegen „Corona“ kein Fahrverbot an Feiertagen gibt, reicht mir für die paar Stunden der Anblick von Autobahn und Tankstelle, samt dazugehöriger Geräuschkulisse. Darf ja morgen früh ganz easy Richtung Heimat rollen.

tankstelle an autobahn
Öde Idylle am Abend
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Kurze Frage von einem Blogleser, der anonym bleiben möchte – kurze Antwort von mir, dessen Name u.a. oben über dem Beitrag steht:

Ist dir bekannt, ob am 6. Januar ein Lkw-Fahrverbot für die Bundesländer gilt, in denen der Feiertag „Heilige drei Könige“ gefeiert wird?

Hallo,

an den Feiertagen „Heilige Drei Könige“, „Internationaler Frauentag“, „Mariä Himmelfahrt“ und „Buß- und Bettag“ gilt kein Feiertagsfahrverbot in Deutschland. Du, ich und auch alle anderen Lkw-Fahrer dürfen also an diesen Tagen straffrei durch ganz Deutschland düsen.

Anders aber in Österreich und Italien: In diesen Ländern besteht am Dreikönigstag ein generelles Lkw-Fahrverbot. Es hat sich also nix geändert.

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Ein Angebot

Sollte jemand von Euch mal eine längere Reise planen und sich der zeitlichen Abläufe nicht ganz im klaren sein, oder auch nur ein bissel unschlüssig, fragt mich. Ich helfe da ganz uneigennützig weiter. Denn meine eigene Planung für die bisherige Woche ging sowas von auf.
Trotz Staus und viel Verkehr auf den Straßen stehe ich heute Abend in Österreich. Dem morgigen Feiertag in Italien habe ich also quasi ein Schnäppchen geschlagen.

Einziger Wermutstropfen ist mein nächtlicher Standplatz. Das ist der Kontrollstreifen hinter der Mautstation in Schönberg an der Brennerautobahn. Fünf oder sechs Prozent Gefälle mit einer leichten Neigung nach links. Ich werde also gleich etwas unsymetrisch pennen.

Notschlafplatz

Ging aber nicht anders, denn schon seit dem etwas vorgerückten Abend waren alle Parkplätze diesseits vom Brenner belegt. Ich weiß nicht mal, ob man hier parken darf. Aber bisher hat mich noch kein uniformierter Kamerad weg gejagt. Also gehe ich mal davon aus, dass die mich auch den Rest der Nacht in Ruhe lassen.

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