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Kategorie: Fragen

Tiroler sind lustig

Straßensperrungen für Lkw nehme ich eigentlich recht ernst. Nur hier weis ich wirklich nicht, für wen oder was dieser Hinweis unter dem Schild Ausnahmen bereit hält. Was sagt mir denn der Bote für Tirol Nr. 912/2006? Darf ich die Straße befahren, darf ich die Straße nicht befahren?
Wenn ja, wie weit darf ich in diese Straße hinein fahren? Hätte es nicht auch ein „Anlieger frei“ getan? Oder „Frei bis km 123„?

Eine Suche bei Google ergab übrigens folgendes Ergebnis:

Es wurden keine mit Ihrer Suchanfrage – bote für tirol 912/2006 – übereinstimmenden Dokumente gefunden.

Sehr hilfreich das ganze. Ach so, die Auflösung: Ich musste ja entladen. Also habe ich den nicht ganz so hilfreichen Hinweis im verschollenen Boten für Tirol mal als Freifahrtschein gesehen.

Bote fuer Tirol

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Thomas war unterwegs und beobachtete folgendes:

Hallo,

ich bin vor kurzem mit einem Reisebus gefahren und saß im „Oberdeck“. Da es schon dämmerte ist mir aufgefallen das in etwa jedem dritten LKW während er Fahrt ein Laptop aufgeklappt war entweder Filme oder TV Programm darauf lief.
Könnte mein Eindruck stimmen?
Gruß Thomi

Hallo Thomas,

keine Ahnung, ob Dein Eindruck stimmt. Ich achte eher weniger darauf. Also ich sehe schon mal Laptops auf dem Mitteltisch anderer Lkw stehen. Nur ob da Filme laufen oder das Teil nur als Navi dient, kann ich Dir nicht schreiben.

Ich finde, da fehlt eine klare Regelung. Das Benutzen eines Handys während der Fahrt ist ja auch verboten. Warum das nicht auch für Laptops gilt, weiss ich nicht. Ich würde mir da auch eine klare Festlegung wünschen.
Im § 23 Absatz 1 der STVO steht zwar: „Wer ein Fahrzeug führt ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“ Nur ob das auch auf während der Fahrt aufgeklappte Laptops angewendet werden kann? Gute Frage!

StVO § 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden

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Sind wir denn gar nichts wert?

In einer Fahrergruppe bei Facebook berichtet eine Kollegin über eine Begebenheit, welche Sie heute erlebte:

Ich habe heute morgen in der Schweiz ausgeladen und bin dann am Bodensee lang Richtung Bludenz gefahren, da ich am Montag in Nenzing laden soll. Da ich es bevorzuge, am Wochenende eine Dusche und eine Toilette benutzen zu können, hielt ich also am Rastplatz bei Götzis an, um dort zu parken. Die LKW-Parkplätze, 24 Stück an der Zahl waren voll. Unsere osteuropäischen Freunde sind also rechtzeitig am Freitagnachmittag angehalten und genießen ihre wohlverdiente Freizeit am Wochenende. Lecker sieht das aus, was die da auf den mitgebrachten Grills liegen haben. Besser kann der Koch im Rasthof es vermutlich auch nicht zubereiten.
Ich denke aber, was der wohl macht, wenn die Bestellungen der paar Touristen irgendwann für sein Gehalt nicht mehr reichen.

Gut, aber ich brauch einen Parkplatz. Nachdem ich mich durch die LKW der Kollegen hindurchgequetscht hatte, (es standen noch etwa 10 links am Fahrbahnrand), entdeckte ich rechts noch ein freies Plätzchen. Ich war gerade am einparken, als mir plötzlich ein Polizist mit einem Fotoapparat vors Auto sprang und mir zubrüllte, ich solle sofort weiterfahren. Auf diesem Parkplatz sei kein Platz für mich, die LKW-Parkplätze sein, wie ich sehe, besetzt. Ich erklärte ihm daraufhin, dass ich bis Montag hier stehenbleiben müsse und ich gerne eine Toilette hätte, duschen und auch etwas essen wolle.

Nein, ich sollte weiterfahren. Auch das Argument, dass ich nicht weiterfahren dürfe und ein Recht auf sanitäre Anlagen hätte, lies er nicht gelten. Er argumentierte, wenn ein Tunnel gesperrt wäre, könne man auch nicht durchfahren. Wenn ich nicht sofort weiterfahren würde, könnte ich mich schwarz bezahlen und er würde sich an Flensburg wenden etc. Wenn ich unbedingt auf Toilette müsste, dann solle ich das jetzt tun, aber in einer halben Stunde müsste ich weg sein, hätte ich eben in Bregenz anhalten müssen (dort bin ich gar nicht hergekommen).

Was bitte hat die Einhaltung der Menschenrechte mit der Sperrung eines Tunnels zu tun? Wieso gibt es an einem Autobahnrasthof nur 24 LKW-Parkplätze? Wieso dürfen die osteuropäischen Kollegen in zweiter Reihe parken, ich aber nicht und wie kann es sein, dass ein Polizist einen LKW-Fahrer dazu nötigt, über seine Fahrzeiten zu fahren, obwohl genügend Parkplätze vorhanden sind, wo man niemanden stört, die jedoch nur nicht als LKW-Parkplätze ausgewiesen sind?
Ein weiteres Problem, dass der Polizist mit mir hatte, war das Kühlaggregat. Das Parken für Kühler wäre hier sowieso verboten. Dass der Kühler aus war, spiele keine Rolle. Wie kann es sein, dass einem LKW-Fahrer das parken untersagt wird, allein auf der Tatsche, dass er einen LKW mit Kühlaggregat hat, der dazu auch noch ausgeschaltet ist?
Gut, dass war jetzt Österreich, aber es ist ja in Deutschland nicht anders.

Wir kämpfen für die Menschenrechte in Südostasien und Afrika, gleichzeitig wird aber verlangt, dass ein LKW-Fahrer bei 30 Grad übers Wochenende im Industriegebiet ohne Dusche und ohne Toilette steht. Wird er dabei erwischt, wie er sich draußen erleichtert, wird ihm eine Geldstrafe aufgebrummt. Was bitte schön bleibt einem denn anderes übrig.
Kann es sein, dass man den Spruch von einem Polizisten, also von einem Freund und Helfer, zu hören bekommt, wenn man am Wochenende nicht im Industriegebiet stehen könnte, dann sollte man sich eben einen Job im Nahverkehr suchen?

So sieht die Welt für uns aus. Deswegen mache ich bei der Actie mit, denn wie lang wollen wir uns das noch gefallen lassen? Und da ziehen auch so dämliche Argumente nicht wie „Mir geht es in meiner Firma doch gut!“ In diesen Situationen ist es völlig egal, welches Firmenlogo auf dem LKW steht. Sind wir denn gar nichts wert?
Ich bin dann übrigens zum nächstem Rasthof gefahren. Trotz Fahrverbot. Was anderes blieb mir ja nicht übrig. Nach zwanzig Minuten wurde sogar ein Parkplatz frei. Ich musste nur eben warten, bis der Ottonormalverbraucher mit seinem PKW mit dem Essen fertig war. Die letzten drei Parkplätze waren nämlich von den Pkw blockiert. Aber dafür haben wir ja Verständnis!

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Uwe plant eine Tour durch Deutschland und hat dazu eine Frage:

Sehr geehrter Herr Erdmann,
erst einmal möchte ich mich für Ihre laufende Berichterstattung im Internet bedanken. Ich finde Ihre Informationen über das tägliche LKW-Leben sehr interessant und aufschlussreich.

In meiner Kind-u.Jugendzeit hat mich mein früherer Nachbar oft im LKW mitgenommen. Dadurch haben mich LKW´s und die Arbeitsbedingungen bis heute immer interessiert und beeindruckt. Nach langem Überlegen werde ich in fünf Wochen mit dem Sohn meiner Lebenspartnerin (16 Jahre) einen langgehegten Wunsch erfüllen. Wir werden mit einem gemieteten LKW (MAN 7,5t mit Schlafkabine-3,65m hoch) 2000km durch
Deutschland fahren (Köln-Kassel-Würzburg-Berlin-Flensburg und zurück), um das LKW-Dasein auf der Straße zu erleben. Diesbezüglich würde ich mich freuen, wenn Sie mir als erfahrenen LKW-Fahrer einen Rat geben könnten. Mir ist das Problem mit Brücken bewußt geworden. Wir werden zwar überwiegend auf Autobahnen fahren. Aber ich möchte auf keinen Fall mit einer Brücke kollidieren.
Ist es sinnvoll, dass ich mir ein Navigationsgerät für LKW´s besorge. Nutzen Sie so eins und welche Firma könnten Sie empfehlen. Wie lösen Sie das Brückenproblem.

Vielen Dank und immer eine gute Fahrt wünscht Uwe

Hallo,

ich nutze ein ganz normales Navigerät, welches man in jedem Elektronikfachmarkt käuflich erwerben kann. Also ohne spezielle Lkw-Software. Bisher hatte ich damit kaum nennenswerte Probleme. Wichtig ist, egal ob mit oder ohne spezielle Software, nicht nur auf Verkehrsschilder zu achten, sondern auch auf sein Bauchgefühl und nicht völlig dem Gerät zu vertrauen. Gerade das scheinen einige manchmal zu vergessen. Das merkt man ja an immer wieder erscheinenden Berichten in verschiedenen Zeitungen.

Tipps zu Vor- oder Nachteilen für diverse Navigationsgeräte speziell für Lkw kann ich somit nicht geben. Ob es sich überhaupt lohnt, für drei oder vier Wochen ein Gerät für mehrere hundert Euro anzuschaffen, muss natürlich jeder selbst entscheiden. Verkehrt ist es sicher nicht, nur ich bin bisher ohne ausgekommen.

Viele Grüße und danke für das Lob!

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Mal ne naive Frage

Am Dienstag stand im Stau vor dem Elbtunnel ein Wohnmobil neben mir. Das kommt öfters vor, war also nichts besonderes. Was ich aber interessant fand, war dessen Nummernschild. So eines habe ich bisher noch nie gesehen.
Um meine Unwissenheit zu beenden: Weiss jemand von Euch, aus welchen Land der kam?

unbekanntes Kennzeichen

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Joshua schickte mir folgende eMail:

Nabend

Hab eben folgenden Artikel gelesen und sofort an den Blog hier gedacht.

Link:
https://www.wort.lu/de/

So schnell kanns gehen, erschreckend.

Vllt ist der Unfall, der auch nicht alltäglich ist, einen Eintrag wert.

Die Bilder zeigen einem auch nochmal wie schnell es gehen kann

MfG aus dem schönen Igel bei Trier

Joshua

Laut der Zeitung kam es zu einer Art Explosion. Da der Fahrer Stahlträger geladen hatte, kann es nur im Bereich der Zugmaschine passiert sein. Vielleicht hatte der Fahrer eine Gasflasche deponiert, aus der Gas ausströmte. Durch einen Funken entzündete sich das Gemisch und das Ergebnis war dieser folgenschwere Unfall.
Das erklärt auch, dass bei der Explosion die Kabine abgerissen wurde.

Das bei einem Crash das Führerhaus abreist, passiert häufiger. So auch bei diesem Unfall im Oktober letzten Jahres auf der A7 in Hessen. Mehr über die Konstruktion und Ausstattung des Fahrerhauses erfährt man bei Wikipedia.

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Schilderfrage

Eine ganz normale Landesstrasse, irgendwo in der Thüringer Provinz. Vor einer Linkskurve weist ein Schild darauf hin, dass ein kennzeichnungspflichtiges Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern diese nur mit 60 km/h befahren darf. Soweit alles klar.
Trotzdem verstehe ich den Sinn dieses Verkehrszeichens nicht. Wie schnell darf dann ich mit einem Lkw, der kein Gefahrgut geladen hat, diese Kurve befahren? Mit siebzig? Oder sogar achtzig? Vielleicht liegt es auch in meinem Ermessen? Oder habe ich irgendetwas übersehen?

Schild

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Erziehung durch Strafe?

Wer in Österreich bei Stau eine Rettungsgasse blockiert, muß mit einer Geldstrafe in Höhe von mehreren hundert Euro rechnen. Wer in Deutschland bei Stau eine Rettungsgasse blockiert, wird von Polizisten freundlich darauf hingewiesen und anschließend per Handzeichen eingewiesen.
Welches das bessere Modell ist? Also ich glaube, dass unserer südlichen Nachbarn.

Rettungsgasse blockiert

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