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Kategorie: Fragen

Auf ein ruhiges neues Jahr

Die letzte Nacht wurde etwas länger, trotzdem bin ich schon munter. Nun bin ich mir irgendwie unschlüssig, was ich machen soll – einen Kaffee oder nochmal hinlegen.
Hmm, ich habe mich für letzteres entschieden. Ein neues Jahr sollte man schließlich ganz ruhig beginnen 😉

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Wenn graue Nebel wallen

Wer als „einfacher Bürger“ Politik mitgestalten will, kann dieses u.a. per Einreichen von Petitionen an den Deutschen Bundestag tun. Der Petitionsausschuss bittet dann das zuständige Bundesministerium oder die zuständige Aufsichtsbehörde des Bundes um Stellungnahme zu dem Anliegen des Petenten.

So wurde z.B. von einem Bürger folgende Petition eingebracht:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß bei der Zulassung von Neufahrzeugen eine optische und akustische Warneinrichtung im Fahrzeug vorhanden sein muss, die tätig wird, wenn die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist und gleichzeitig das Fahrzeug mit mehr als 50km/h bewegt wird.

Warum nur eine optische oder akustische Warnung? Weshalb wird das Fahrzeug nicht gleich auf 50 km/h abgeriegelt, sobald man die Nebelschlußleuchte anschaltet?
Es ist schon irgendwie grotesk, wenn Autofahrer mit eingeschalteter Nebelschlußleuchte jenseits der 100 km/h unterwegs sind.

Besonders bei Regen verstärkt sich die Blendwirkung dieser Leuchten um ein vielfaches. Da ist es nicht nur nervig, sondern auch gefährlich, hinter einem Deppen herzufahren, der (aus was für Gründen auch immer) die Nebelschlußleuchte angeschaltet an.

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sag ma, war das ernst mit dem tschechen und deinem gepissten schuh

Nein, dass war nur ein kleiner Scherz! Vielleicht sollte ich es das nächste mal dazu schreiben 🙂

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Nach mir die Sintflut oder wer zu spät kommt…

Autohof Wilnsdorf im Siegerland, kurz nach halb acht. Der „Parkwächter“ nimmt mir 5 Euro ab und sagt: „Hier ist Dein Parkschein und hier Dein Verzehrcoupon, aber ohne Garantie!

Wie, ohne Garantie?“ frage ich Ihn. „Na ja, ich weis nicht, ob noch Platz ist. Zurückgekommen ist aber noch keiner„, antwortet er.

Ich habe noch einen der letzten freien Platze erwischt. Nur, soll man bereits nachmittags um drei hier aufschlagen, um sicher zu sein, einen Parkplatz zu bekommen?
Aber was interessiert mich jetzt diese Frage – ich habe einen Stellplatz und nach mir die Sintflut oder wie das heißt…

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Selten im Internet, und doch per Zufall auf deine Seite getroffen.
Sorry für das schnelle Du, aber ich gehe hoffentlich richtig in der Annahme das das kein Problem darstellt.
Auf Suche nach Antwort bin ich auch bei dir nicht fündig geworden.
Es geht um den 28 Tage Nachweis der Lenk- und Ruhezeiten…
28 Kalendertage sind nachzuweisen, oder Arbeitstage ???
Weil ich beispielsweise im Rhytmus 3 Wo. fahren – 1 Wo. frei arbeite…

Wie wäre es mit einer Jobbörse ?
Anregungen, Meinungen, Kritiken…

MfG
-SL-

Hallo „SL“,

die Daten der Fahrerkarte sollten spätestens nach 28 Arbeitstagen abgespeichert werden, nicht nach 28 Kalendertagen.
Wenn Du nicht fährst, wird ja auch nichts gespeichert.

Gegen ein „schnelles Du“ habe ich nichts, ich „duze“ hier ja auch alles und jeden 😉 .

Du vermisst eine Jobbörse? Aber doch nicht hier 🙂 ! Wenn, dann schon da >>>

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Die Immerunterwegsseinmüssengesellschaft

Samstagabend, kurz nach 18 Uhr auf der A 45 bei Gießen: Es ist mehr Verkehr als wochentags im Berufsverkehr.
Wo wollen die alle hin?

Um diese Zeit sitzt man eigentlich zu hause bei der Family und lässt es sich gutgehen.
So dachte ich zumindest…

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