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Kategorie: Fragen

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sag ma, war das ernst mit dem tschechen und deinem gepissten schuh

Nein, dass war nur ein kleiner Scherz! Vielleicht sollte ich es das nächste mal dazu schreiben 🙂

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Nach mir die Sintflut oder wer zu spät kommt…

Autohof Wilnsdorf im Siegerland, kurz nach halb acht. Der „Parkwächter“ nimmt mir 5 Euro ab und sagt: „Hier ist Dein Parkschein und hier Dein Verzehrcoupon, aber ohne Garantie!

Wie, ohne Garantie?“ frage ich Ihn. „Na ja, ich weis nicht, ob noch Platz ist. Zurückgekommen ist aber noch keiner„, antwortet er.

Ich habe noch einen der letzten freien Platze erwischt. Nur, soll man bereits nachmittags um drei hier aufschlagen, um sicher zu sein, einen Parkplatz zu bekommen?
Aber was interessiert mich jetzt diese Frage – ich habe einen Stellplatz und nach mir die Sintflut oder wie das heißt…

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Selten im Internet, und doch per Zufall auf deine Seite getroffen.
Sorry für das schnelle Du, aber ich gehe hoffentlich richtig in der Annahme das das kein Problem darstellt.
Auf Suche nach Antwort bin ich auch bei dir nicht fündig geworden.
Es geht um den 28 Tage Nachweis der Lenk- und Ruhezeiten…
28 Kalendertage sind nachzuweisen, oder Arbeitstage ???
Weil ich beispielsweise im Rhytmus 3 Wo. fahren – 1 Wo. frei arbeite…

Wie wäre es mit einer Jobbörse ?
Anregungen, Meinungen, Kritiken…

MfG
-SL-

Hallo „SL“,

die Daten der Fahrerkarte sollten spätestens nach 28 Arbeitstagen abgespeichert werden, nicht nach 28 Kalendertagen.
Wenn Du nicht fährst, wird ja auch nichts gespeichert.

Gegen ein „schnelles Du“ habe ich nichts, ich „duze“ hier ja auch alles und jeden 😉 .

Du vermisst eine Jobbörse? Aber doch nicht hier 🙂 ! Wenn, dann schon da >>>

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Die Immerunterwegsseinmüssengesellschaft

Samstagabend, kurz nach 18 Uhr auf der A 45 bei Gießen: Es ist mehr Verkehr als wochentags im Berufsverkehr.
Wo wollen die alle hin?

Um diese Zeit sitzt man eigentlich zu hause bei der Family und lässt es sich gutgehen.
So dachte ich zumindest…

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Warum das?

Auch wenn es manchmal nicht so klingt, aber ich kann damit leben, für einen Toilettenbesuch 50 Cent zu zahlen.
Weshalb jedoch der Besuch dieser Örtlichkeit an einer Tankstelle in Bad Klosterlausnitz beim Kauf eines Brötchens für 20 Cent kostenlos ist, beim Tanken für über 500 Euro jedoch nicht, ist mir ein Rätsel.

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Frage? Antwort!

Ein unbekannter Blogleser fragt:

Wenn die aktuelle Führerscheinnummer und die Nummer auf der Fahrerkarte nicht mehr identisch sind, benötige ich dann eine neue Fahrerkarte?

Nein, die auf der Fahrerkarte abgebildete Führerscheinnummer muss nicht mit der auf dem Führerschein übereinstimmen – siehe auch hier >>>

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