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Monat: April 2008

Currywurst à la Bohlen

Ein Kollege erzählte mir heute am Telefon folgende Story:

Er fuhr letztes Jahr durch Tötensen, da er dort bei einer kleinen Firma abladen mußte. Er bog links in die Strasse ab, in der diese Firma ist und da kam Ihm aus genau dieser Strasse ein etwas sportlicherer Wagen entgegen.

Das Lieblingsspielzeug dieses Kollegen ist seine Hupe (die richtige;-) ), so das diese natürlich betätigt werden mußte 🙂

Nach der Entladung fuhr er wieder durch den Ort, wo er eine Imbissbude erspähte. Der „kleine Hunger“ meldete sich – also halten um eine Currywurst zu essen.

Vor dieser Bude befanden sich 2 Stehtische. Einer war belegt, so das er sich an den freien Tisch stellte.

Kurz darauf hielt dieser Sportwagen vor dieser Imbissbude und Dieter Bohlen stieg mit seiner Freundin aus und bestellte zwei (richtig) Currywürste.
Sie stellten sich zu meinem Kollegen an den Tisch.

Dieser ist ein „fröhlicher Jungpionier“ und setzte sein charmantestes Grinsen auf.
Bohlens Freundin, wohl etwas nervös geworden, fragte Ihn: „Was grinsen Sie denn so?“

Bohlen in seiner typischen Art: „Mensch, dass ist doch der, der vorhin gehupt hat!“

Ich brauche wohl nicht zu erwähnen, dass Bohlen auch die Wurst meines Kollegen bezahlt hat.

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Wie im wilden Westen…

Folgenden Artikel übernehme ich einmal ungekürzt aus einer Zeitung (Quelle):

Drei Fernfahrer haben sich am Donnerstagabend gegen 20 Uhr in der Raststätte bei Kirchen-Hausen eine Schlägerei geliefert. Ein Trucker landete in der Salatbar, die zu Bruch ging.

Der Grund für die Schlägerei: Zwei Lkw-Fahrer hatten sich darüber geärgert, dass ein dritter, ein 39-jähriger Mann aus Bayern, seinen Lastzug angeblich falsch geparkt hatte. Darum gingen die beiden Männer ins Lokal und fingen mit ihm einen Streit an.

Dieser eskalierte schließlich so sehr, dass einer der beiden Lkw-Fahrer den 39-Jährigen am Kragen packte und vom Barhocker riss.

Der Bayer ließ sich das aber nicht gefallen, nahm vom Tresen ein Bierglas und zertrümmerte dies auf dem Kopf seines Kontrahenten. Jetzt mischte sich der dritte Fahrer ein, er nahm den 39-Jährigen in den Schwitzkasten und warf ihn in die in der Nähe stehende Salatbar. Diese ging zu Bruch, der Bayer trug durch die zerbrochenen Scheiben mehrere Schnittverletzungen davon.

Als zwei Streifenbesatzungen in der Raststätte eintrafen, war von dem Streit nicht mehr viel zu sehen. Der 39-Jährige saß wieder bei Tisch und aß weiter. Die beiden Tatverdächtigen, saßen im benachbarten Raucherzimmer und rauchten. Gegen sie wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.

Den letzten Absatz finde ich gut: Man(n) hat eine Meinungsverschiedenheit, beseitigt diese und Ruhe ist. Schon schmeckt das Essen wieder und auch die Zigarette (danach)… 🙂

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Thüringer Tagebücher

Nun fordert eine Thüringer Tageszeitung Ihre Leser auf, ein Tagebuch (neudeutsch: Blog) zu schreiben. Mittlerweile sind es mehr als 60 Leser, die dieser Bitte nachkommen.

Darunter sind Politiker wie der Ministerpräsident, ein Bundestagsabgeordneter der CDU, eine grüne Bundestagsabgeordnete (deren eigener Blog seit Jahren eingeschlafen ist), aber auch prominente Sportler und „gewöhnliche“ Leute.

Einer dieser „gewöhnlichen“ Leute ist Busfahrer. Mal schauen, was er so im Laufe der Zeit an Erlebnissen niederschreibt… 😉

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Sonntagsfahrverbot

Ob Staus, Unfallzahlen, Abgasemissionen oder Straßenschäden – immer wieder zeigen Öffentlichkeit, Medien und Politiker mit dem Finger auf den Lkw – Fahrer.

Bestes Beispiel ist das Sonntagsfahrverbot: regelmäßig wird in den Medien darüber philosophiert, warum auch am „heiligen Sonntag“ auf Deutschlands Fernstraßen Lkw unterwegs sind.

Aber worauf beruft sich eigentlich diese Kritik?

Es gibt keine aussagekräftigen Erhebungen über die Zahl der erteilten Sondergenehmigungen.
Weder der „Bundesverband Güterkraftverkehr“ noch das „Statistisches Bundesamt“ oder die „Bundesanstalt für Güterverkehr“, auch nicht der „ADAC“ oder das „Bundesverkehrsministerium“ können Angaben nach konkreten Daten machen oder zumindest Schätzungen geben.

Die Zahl der von Ordungsämtern und anderen zuständigen Länderstellen erteilten Ausnahmegenehmigungen wird nicht übergreifend erfasst.
Die Kritik beruft sich demnach auf eine „gefühlte Empfindsamkeit“.

Dabei will ich gar nicht ausschließen, dass die Zahl der Sonntagsfahrer tatsächlich zugenommen hat. Bei dem rasanten Anstieg des Straßengütervolumens ist das nur logisch.
Die Lkw – Fahrer oder „dreisten Spediteure“ die sich die freie Fahrt erkaufen (laut „SAT1 – Automagazin) dafür verantwortlich zu machen, ist aber ein Fehler.

Die willkürliche Vergabepraxis der Ordnungsämter lässt dem Lkw – Unternehmer oft keine andere Wahl als zu versuchen, Sonntagsfahrgenehmigungen zu bekommen.
Erhält der Unternehmer diese Genehmigung nicht bei „seinem“ Ordnungsamt, dann bekommt diese mit Sicherheit der Konkurrent bei seiner zuständigen Stelle.

Die Bereitschaft von Städten und Gemeinden ist groß, bei der Vergabe auch mal „ein Auge zuzudrücken“, spülen doch diese Genehmigungen ein hübsches Sümmchen in die Haushaltskasse.

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RiCö – Teil 6

Laut den Berichten mehrerer Zeitungen sollen die früheren Geschäftsführer der insolventen Großspedition RiCö in Osterode am Harz in Betrügereien mit einem Gesamtschaden von rund 300 Millionen Euro verwickelt sein.

Am Donnerstag durchsuchten Polizei und Staatsanwaltschaft zeitgleich zwölf Geschäfts- und Wohngebäude in Osterode, Schopsdorf (Sachsen- Anhalt), Göttingen und Düsseldorf.
Dabei wurden nach Angaben des niedersächsischen Landeskriminalamtes große Mengen Beweismaterial sichergestellt.

Die Ex-Geschäftsführer sollen betrügerische Geschäfte mit nicht existierenden Lastwagen gemacht und vor der Insolvenz Vermögenswerte beiseite geschafft haben.

Die RiCö-Gruppe, die für namhafte Unternehmen als Spediteur agierte, hatte nach früheren Angaben insgesamt rund 2000 Lastwagen und Zugmaschinen im Einsatz.
Ein LKA – Sprecher sagte dazu: „Ein Großteil davon habe in Wahrheit wohl gar nicht existiert.

Die ehemaligen Geschäftsführer sollen im großen Stil nicht existierende Fahrzeuge an Leasingfirmen verkauft und Millionen dafür kassiert haben.
Anschließend mieteten sie die gar nicht existierenden Lkw gegen vergleichsweise niedrige Leasingraten zurück.
Das Geld sollen sie auf eigene Konten transferiert haben.

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Fundstücke – Teil I

Gibt es eigentlich so etwas wie „Nummernschildfetischisten“?

Wenn ja, dann habe ich da eines zur Befriedigung – gesehen heute auf der A 8 zwischen Salzburg und München (woher das Teil wohl kommt 😉 )

Nummernschild

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Lkw – Fahrer schuldig

Torsten aus dem „Taxi – Blog“ berichtete am Wochenende über folgenden Fall:

Ein 16-jähriger, betrunkener Fahrgast hat auf der B13 seinen Fahrer zum Zwischenstop aufgefordert, weil ihm schlecht wurde. Am unbeleuchteten Parkplatz Nähe Lenggries (Oberbayern) hat er sich übergeben. Der Taxifahrer hat ihn mehrfach zum Wiedereinsteigen ins Taxi aufgefordert. Der Jugendliche hat aber darauf bestanden, den Rest des Weges zu Fuß zurücklegen zu wollen

Der Taxifahrer ist letztendlich ohne Fahrgast weitergefahren. Wenig später wurde der 16-jährige auf der Bundesstraße mehrfach überfahren und starb an den Verletzungen.

Nach Ansicht des Gerichts hätte der Taxifahrer die Polizei benachrichtigen und bis zu derem Eintreffen auf die Sicherheit des Jugendlichen achten müssen.

Der Taxifahrer wurde daraufhin zu “18 Monate auf Bewährung” verurteilt.

Einen ähnlichen umstrittenen Fall gab es vor einiger Zeit in Österreich. Dort wurde ein Kind von einem Lkw erfasst.

Der Lkw – Fahrer fuhr sogar 15 km/h langsamer als erlaubt. Er sah die Sechseinhalbjährige wie sie sich von einem Vorplatz aus in Bewegung setzte und auf dem Gehsteig lief.
Plötzlich entschied sich das Kind nicht erst an einem Zebrastreifen die Straße zu überqueren, sondern einen Teil des Weges abzukürzen. Ohne sich umzublicken rannte es direkt nach links in die Straße. Das der Lkw-Fahrer prompt reagierte, nach links auswich und eine Vollbremsung einleitete, steht außer Zweifel.
Für die erste Instanz war somit klar. „Es handelte sich um ein unabwendbares Ereignis.“

Der Anwalt der betroffenen Familie erhob Berufung und bekam zumindest zu zwei Dritteln Recht.

„Da Kinder vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen sind, hätte der Lenker, als er das Kind wahrnahm, damit rechnen müssen, dass dieses sich fehlerhaft verhält. Er hätte verlässlich in unfallverhütender Weise darauf reagieren müssen und die Geschwindigkeit noch mehr zurücknehmen“, so das Landesgericht Feldkirch.

Laut zweiter Instanz ist der Fahrer zu zwei Dritteln Schuld an dem Unfall, bei dem das Kind einen Oberschenkelbruch, eine Gehirnerschütterung und einige Prellungen davon trug.
Außerdem kämpfte die Kleine lange mit den psychischen Folgen, sie bekam 3500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

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