Auch eine Möglichkeit, „Elefantenrennen“ zu verkürzen:
Na ja, mit der Hupe seines MAN erschreckt der keinen, also muß es schon was härteres sein.
7 KommentareAuch eine Möglichkeit, „Elefantenrennen“ zu verkürzen:
Na ja, mit der Hupe seines MAN erschreckt der keinen, also muß es schon was härteres sein.
7 KommentareAuf folgenden Video finde ich nicht die Crashtests interessant (das Airbags Leben retten, weis man), sondern den „Roll-over-Test“ am Ende des Films.
Dem Dummy auf dem Fahrersitz hat man einen Gurt umgeschnallt, dem auf dem Beifahrersitz nicht. Das Ergebnis ist schon erschreckend:
Man erlebt so einiges auf deutschen Autobahnen – das aber ein Holländer während der Fahrt mit Äpfeln, Eiern oder Orangen auf mich und meinen Lkw wirft, ist eine Premiere.
Meinen Weg über einen Parkplatz folgte er leider nicht, der Depp fuhr weiter…
Achso: Der Grund war ein simples Überholmanöver meinerseits.
Update: Den Resten nach war es ein Apfel 🙂
5 KommentareBei focus.de entdeckt:
Ein italienischer Autofahrer fuhr bei Rom nur kurz auf den Seitenstreifen, da nahm das Unheil seinen Lauf: Der Außenspiegel eines vorbeifahrenden Lastwagens riss ihm den Kopf ab.
Die Geschichte geht noch weiter:
Der Lkw-Fahrer habe die grausame Szene im Rückspiegel gesehen und sei vor Schreck auf die linke Spur geraten. Ein sich näherndes Fahrzeug konnte nicht mehr bremsen und fuhr auf den Lastwagen auf.
Was mich an dieser Story interessiert: Wieviel von denen, die diese Geschichte gelesen haben, stellen sich diesen Unfall bildlich vor? Irgendwie arbeitet das „Kopfkino“ bei solchen Meldungen automatisch.
Aber lassen wir das…
Das Ende einer vermeintlichen Abkürzung:

Nein, es gab vorher kein Hinweisschild und ja, ich habe geflucht!
3 KommentareIrgendwie habe ich mich erschrocken, als vor mir plötzlich alles aufleuchtete – und das ganze auch noch um 13.13 Uhr.
Hmm, jetzt ist wieder alles normal, denke ich zumindest. Na ja, weiterfahren und beobachten…

Gelesen bei „EN – Online„:
„Wenn die Lkw hier durchfahren klappern die Teller und Tassen“, beklagt sich der Anwohner Christian Stölting, „Manchmal sind wir auch nachts aufgewacht, weil dann noch einer kam.
Och je. Wenn bei mir des nachts Pkw oder Lkw vorbeifahren, klappert es nicht nur, sondern da wackelt die ganze Hütte – und das an fünf oder sechs Nächten pro Woche.
Ich will jetzt nicht in Abrede stellen, dass es wirklich Menschen gibt, die unter Lärm, Dreck und Abgasen leiden, in diesem Fall ist es aber wieder einmal nur purer Populismus.
Ein in dieser Strasse ansäßiger Spediteur, dessen Lkw hauptsachlich für die „Probleme“ zuständig sind, äussert sich auch:
Normalerweise fänden auch keine Nachtfahrten statt, es würde sich um „Ausnahmefälle“ handeln, wenn dann doch mal einer käme. Regulär sei sein Betrieb spätestens um 19 Uhr vorbei. Pro Tag gebe es im Regelfall höchstens zwölf Fahrten.
Das wäre also (da es ja kaum Nachtfahrten gibt) im Schnitt ein Lkw pro Stunde, der durch diese Strasse donnert. Wow, was für eine Belästigung.
Überflüßig dabei zu erwähnen, dass es sich um ein „Mischgebiet“ handelt, d.h. hier befinden sich sowohl Gewerbebetriebe als auch Wohnhäuser.
Hmm, da stellt sich mir die nächste Frage: Was wurdet dort zuerst angesiedelt…?
Dauert der Überholvorgang auf einer Autobahn mehr als 45 Sekunden, handelt es sich um ein rechtswidriges Verkehrsmanöver, das zu ahnden ist. Auf diese Faustregel hat sich in einem jetzt veröffentlichten Beschluss das Oberlandesgericht Hamm festgelegt (Az. 4 Ss OWi 629/08).
Im vorliegenden Fall fuhr ein Sattelzug auf der A 1 mehrere Kilometer links neben einem anderen Lkw, ohne diesen überholen zu können oder zu wollen.
Der Überholvorgang dauerte insgesamt 80 Sekunden. Pech für den Überholenden, dass auch ein Wagen der Autobahnpolizei hinter Ihm fuhr. So konnten laut „Deutscher Anwaltshotline“ die Beamten vor Gericht mit exakten Daten zum umstrittenen Verkehrsgeschehen aufwarten.
Sie bezeugten, dass das überholte Fahrzeug während des Überholvorgangs seine Geschwindigkeit gleichmäßig beibehalten hatte.
Zunächst wurde dem Fahrer des überholenden Lkw eine Geldbuße wegen „Überholens trotz nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit“ auferlegt, die er allerdings nicht bezahlen wollte.
Der Fahrer berief sich dabei auf die Straßenverkehrsordnung, in der es lediglich heiße: „Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt“.
Da die Straßenverkehrsordnung keine genauen Angaben darüber macht, was eine „wesentlich höhere Geschwindigkeit“ ist, die zum Einleiten eines Überholvorganges berechtigt, war es nach Meinung der Hammer Richter an der Zeit eine Faustregel zu schaffen, die praktikabel ist und für Lkw und Pkw gleichermaßen gilt.
Die Richter entschieden: Bußgeldrechtlich sind alle Überholvorgänge auf zweispurigen Autobahnen zu ahnden, die bei einer Dauer von mehr als 45 Sekunden beziehungsweise einer Differenzgeschwindigkeit von unter zehn Stundenkilometern zu einer deutlichen Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer führen.
Siehe auch hier: www.burhoff.de
8 Kommentare“Es gilt daher im Rahmen des § 5 Abs. 2 S. 2 StVO eine sowohl für Lkw- als auch für Pkw-Fahrer zumutbare und für Verkehrsüberwachungsmaßnahmen praktikable Lösung zu finden. Danach bleibt als wesentliche Voraussetzung festzuhalten, dass eine Ahndung nach § 5 Abs. 2 S. 2 StVO unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck dieser Regelung nur dann in Betracht kommt, wenn der Verkehrsfluss durch einen Lkw-Überholvorgang unangemessen behindert wird.
Das ist beispielsweise dann nicht der Fall, wenn sich ein solcher Vorgang zu verkehrsarmer Zeit auf einer dreispurigen Autobahn abspielt, und der schnellere Pkw-Verkehr ohne weiteres auf die dritte (äußere linke) Spur ausweichen kann. Gleiches kann für eine ansonsten leere zweispurige Autobahn gelten.
Ahndungswürdig ist ein Überholen von/durch Lkw (sog. „Elefantenrennen“) jedoch dann, wenn ein solcher Vorgang wegen zu geringer Differenzgeschwindigkeit eine unangemessene Zeitspanne in Anspruch nimmt und der schnellere Pkw-Verkehr nicht nur kurzfristig behindert wird.
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