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Schlagwort: Lkw

Elmshorner Geschichten

Gelesen bei „EN – Online„:

„Wenn die Lkw hier durchfahren klappern die Teller und Tassen“, beklagt sich der Anwohner Christian Stölting, „Manchmal sind wir auch nachts aufgewacht, weil dann noch einer kam.

Och je. Wenn bei mir des nachts Pkw oder Lkw vorbeifahren, klappert es nicht nur, sondern da wackelt die ganze Hütte – und das an fünf oder sechs Nächten pro Woche.
Ich will jetzt nicht in Abrede stellen, dass es wirklich Menschen gibt, die unter Lärm, Dreck und Abgasen leiden, in diesem Fall ist es aber wieder einmal nur purer Populismus.

Ein in dieser Strasse ansäßiger Spediteur, dessen Lkw hauptsachlich für die „Probleme“ zuständig sind, äussert sich auch:

Normalerweise fänden auch keine Nachtfahrten statt, es würde sich um „Ausnahmefälle“ handeln, wenn dann doch mal einer käme. Regulär sei sein Betrieb spätestens um 19 Uhr vorbei. Pro Tag gebe es im Regelfall höchstens zwölf Fahrten.

Das wäre also (da es ja kaum Nachtfahrten gibt) im Schnitt ein Lkw pro Stunde, der durch diese Strasse donnert. Wow, was für eine Belästigung.

Überflüßig dabei zu erwähnen, dass es sich um ein „Mischgebiet“ handelt, d.h. hier befinden sich sowohl Gewerbebetriebe als auch Wohnhäuser.
Hmm, da stellt sich mir die nächste Frage: Was wurdet dort zuerst angesiedelt…?

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Bis 45 Sekunden ist ok

Dauert der Überholvorgang auf einer Autobahn mehr als 45 Sekunden, handelt es sich um ein rechtswidriges Verkehrsmanöver, das zu ahnden ist. Auf diese Faustregel hat sich in einem jetzt veröffentlichten Beschluss das Oberlandesgericht Hamm festgelegt (Az. 4 Ss OWi 629/08).

Im vorliegenden Fall fuhr ein Sattelzug auf der A 1 mehrere Kilometer links neben einem anderen Lkw, ohne diesen überholen zu können oder zu wollen.
Der Überholvorgang dauerte insgesamt 80 Sekunden. Pech für den Überholenden, dass auch ein Wagen der Autobahnpolizei hinter Ihm fuhr. So konnten laut „Deutscher Anwaltshotline“ die Beamten vor Gericht mit exakten Daten zum umstrittenen Verkehrsgeschehen aufwarten.
Sie bezeugten, dass das überholte Fahrzeug während des Überholvorgangs seine Geschwindigkeit gleichmäßig beibehalten hatte.

Zunächst wurde dem Fahrer des überholenden Lkw eine Geldbuße wegen „Überholens trotz nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit“ auferlegt, die er allerdings nicht bezahlen wollte.
Der Fahrer berief sich dabei auf die Straßenverkehrsordnung, in der es lediglich heiße: „Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt“.

Da die Straßenverkehrsordnung keine genauen Angaben darüber macht, was eine „wesentlich höhere Geschwindigkeit“ ist, die zum Einleiten eines Überholvorganges berechtigt, war es nach Meinung der Hammer Richter an der Zeit eine Faustregel zu schaffen, die praktikabel ist und für Lkw und Pkw gleichermaßen gilt.

Die Richter entschieden: Bußgeldrechtlich sind alle Überholvorgänge auf zweispurigen Autobahnen zu ahnden, die bei einer Dauer von mehr als 45 Sekunden beziehungsweise einer Differenzgeschwindigkeit von unter zehn Stundenkilometern zu einer deutlichen Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer führen.

Siehe auch hier: www.burhoff.de

“Es gilt daher im Rahmen des § 5 Abs. 2 S. 2 StVO eine sowohl für Lkw- als auch für Pkw-Fahrer zumutbare und für Verkehrsüberwachungsmaßnahmen praktikable Lösung zu finden. Danach bleibt als wesentliche Voraussetzung festzuhalten, dass eine Ahndung nach § 5 Abs. 2 S. 2 StVO unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck dieser Regelung nur dann in Betracht kommt, wenn der Verkehrsfluss durch einen Lkw-Überholvorgang unangemessen behindert wird.

Das ist beispielsweise dann nicht der Fall, wenn sich ein solcher Vorgang zu verkehrsarmer Zeit auf einer dreispurigen Autobahn abspielt, und der schnellere Pkw-Verkehr ohne weiteres auf die dritte (äußere linke) Spur ausweichen kann. Gleiches kann für eine ansonsten leere zweispurige Autobahn gelten.
Ahndungswürdig ist ein Überholen von/durch Lkw (sog. „Elefantenrennen“) jedoch dann, wenn ein solcher Vorgang wegen zu geringer Differenzgeschwindigkeit eine unangemessene Zeitspanne in Anspruch nimmt und der schnellere Pkw-Verkehr nicht nur kurzfristig behindert wird.

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Ich habe Hemmungen oder am Anfang steht der Frust

In all den Jahren, in denen ich Lkw fahre, habe ich noch nie jemanden wegen Nötigung angezeigt. Würde ich dieses tun, wäre ich Dauerkunde bei der Polizei und dazu habe ich weder Zeit noch Lust.
Ausserdem habe ich keinen Bock auf diesen Stress.

Freitagnachmittag, kurz nach 15.00 Uhr: Auf der B 4 in Höhe Erfurt – Elxleben gibt es seit Monaten eine Baustelle, wegen der die Fahrspur auf einer Länge von vielleicht 200 Metern von zwei auf eine Fahrspur verengt wird.
Trotz dieser kurzen Baustelle wird immer wieder versucht, bis zum Schluß zu überholen und sich dann nach rechts zu drängeln. Im Rechtsverständnis einiger Pkw – Fahrer mag dieses Verhalten noch als Reisverschlußsystem durchgehen, in meinem nicht.
Aber vielleicht reicht ja bei einigen schon die bloße Anwesenheit eines Lkw, um regelrecht durchzudrehen.

Der Fahrer dieses Golfs ist einer dieser Gattung.

Kein Kommentar

Aber der Reihe nach: Zum vor mir fahrenden Fahrzeug hielt ich genügend Abstand, so das zwei weitere Pkw nach rechts wechseln konnten. Dieser Golf war mehrere Fahrzeuge hinter mir bereits auf der rechten Spur. Plötzlich zog er keine 200 Meter vor der Baustelle auf die freie linke Spur und versuchte vor mir wieder nach rechts zu wechseln.
Ich vergrößerte den Abstand zum Vordermann, irgendwie irritierte Ihn das. Er gab Gas und zog vor dem vor mir fahrenden Pkw einfach nach rechts.
So weit so gut…

Nach dem Ende der Baustelle war wieder Gas geben angesagt. Ich beschleunigte auf knapp 80 km/h. Plötzlich verringerte der Fahrer dieses Golfs seine Geschwindigkeit und fuhr mit teilweise nicht einmal 30 km/h vor mir her.

No Comment

Auf solche Mätzchen lasse ich mich schon lange nicht mehr ein, auch wenn mir diese Oberlehrer zuwider sind.
Ich kenne aber einige, die bei solchen „Spielchen“ mittlerweile einfach draufhalten. Man hat es halt nicht mehr geschafft zu bremsen.
Bei mir gibt es da aber eine Hemmschwelle. Auch wenn es mir schwer fällt: Ich fahre besser mit Abstand hinterher. Irgendwann vergeht dem Deppen die Lust und dann gibt der wieder Gas.

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Ein frommer Wunsch

Schöne Meldung auf Radio Gong.de:

Lkw- und Pkw – Fahrer sind nach Angaben der Polizei deshalb dazu verpflichtet, Eis und Schnee von ihren Fahrzeugen zu entfernen, sonst müssen sie mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld rechnen.

Kann mir die Polizei auch erklären, wie ich das handhaben soll?
Es gibt Bestimmungen die mir untersagen, die Plane in vier Metern Höhe zu säubern. Darüber hinaus gibt es auch kaum technische Möglichkeiten dazu, denn nur auf den wenigsten Rast- und Autohöfen gibt es Container oder Gestelle, von denen aus ich die Plane von Schnee und Eis räumen kann.
Selbst das Losschlagen der Eisplatten von unten (indem ich mit einem Besen o.ä. von unten gegen die Plane stoße) bringt in der Regel nichts, da ich die Platten nur zerkleinere, aber nicht vom Auflieger entferne.

Was fehlt sind Sicherheitssysteme die verhindern, dass sich überhaupt Eis auf Planen bilden kann. Da gibt es z.B. Luftsäcke, die sich mittels Druckluft aufbauen und die Plane etwas anheben, so das das Wasser gleich ablaufen kann und sich kein Eis bildet.
Diese Geräte sind nicht teuer und bereits die Hersteller müßten verpflichtet werden, Ihre Fahrzeuge mit diesen Sicherheitssystemen auszustatten.

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Logistik hat nichts mit Logik zu tun

Donnerstagabend, dass Handy klingelt. Kurzer Blick aufs Display, mein Disponent. „Ich hätte da noch 2 Paletten bei Brescia, die könntest Du noch holen!
Können heißt natürlich müssen. Was sonst.
Er gibt mir die Adresse, ich schau in die Karte. Bei Brescia bedeudet ca. 30 Kilometer oberhalb von Brescia. Nun ja.

Freitagmorgen gegen 9.00 Uhr bin ich in „ca. 30 Kilometer oberhalb von Brescia“. Der gesamte Ort „hängt“ an einem Berg, Serpentinen schlängeln sich nach oben.
Laut Navi müßte ich genau in einer der Serpentinen nach rechts in eine Nebenstrasse abbiegen. Das Teil wurde aber für kleine Autos konzipiert, nicht für große. Also geht es weiter nach oben.
Navi sagt „Bitte wenden“. Tolle Software, nur wo?

Ich versuche rückwärts in eine enge Nebenstrasse zu fahren. Es gelingt sogar. Hupen Italiener eigentlich, um Ihre Anerkennung auszudrücken oder weil die eine Minute warten mußten? Wohl eher aus letzteren Grund!
Nun ging es wieder bergab. Ich war zufrieden, mein Navi auch.

An bereits erwähnter Nebenstrasse blieb ich wieder stehen. Auch von oben betrachtet, sah diese nicht besser aus.
Mittlerweile ertönte wieder ein Hupkonzert hinter mir. Aber wie sangen schon die Ärzte: „Lass die Leute hupen!“ Oder so ähnlich.
Wird schon gutgehen„, dachte ich mir und bog nach links ab. Die interessierten Blicke der Anwohner ignorierte ich.

Die Strasse in der „meine Firma“ ansässig war, war widerum eine Nebenstrasse der Nebenstrasse auf der ich mich befand. Dort hinein zufahren war absolut unmöglich.
Also begab ich mich zu Fuß dorthin.

Scaricare oder Caricare*“ fragte mich einer aus der Firma. Ich weis nicht, wer diese beiden Wörter erfunden hat, wenn ich es ausspreche, klingt es wie Kartoffel.
Loading For Germany, Two Pallets„, sagte ich. Er schaute mich komisch an und ich dachte: „Hat der jetzt Kartoffel verstanden?

Er ging wieder, ich wartete. Aus einiger Entfernung klang ein Hupen an mein Ohr. Ich stand wohl wieder jemanden im Weg.
Dann kam er wieder, im Schlepptau einen Kollegen. Der hielt mir einen Lieferschein vor mein Gesicht und ich erblickte eine Unterschrift.
Duo Paletti und Yesterday und Bergamo und Spedizioni“ war alles was ich verstand.

Ich lies Ihn stehen und ging zum Lkw um zu telefonieren. „Wir klären das ab„, vernahm ich. „Dann fahr ich weiter, der Kram ist eh nicht mehr hier„, antwortete ich.
„Nein, bleib stehen, wir rufen zurück„. Eine andere Antwort hatte ich auch nicht erwartet.

Dreisig Minuten später kam der Rückruf: „Fahre weiter, die Paletten wurden gestern schon abgeholt. Ich weis aber nicht von wem!

Logistik hat halt wenig mit Logik zu tun…

* Entladen oder Beladen

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