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Schlagwort: Fahrverbot

Fahrverbote 2010

Vor etwas mehr als einem Jahr konnte man hier lesen:

Nur auf den ersten Blick sind Lkw-Fahrverbote in Deutschland klar und einfach geregelt.
Bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass die Regelungen zum Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen in Deutschland sehr kompliziert ist. Dies zeigt sich schon darin, dass das Verbot einerseits nicht nur für Lkw gilt und andererseits auch nicht für alle Lkw gilt….

…Auf Schnelle-online.info wird übersichtlich aufgeschlüsselt und in Kalendern angezeigt, wann wo das LKW-Fahrverbot in Deutschland Anwendung findet.

Auch für dieses Jahr findet man auf dieser Seite die Fahrverbote schön übersichtlich aufgeführt

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Freie Fahrt – na ja, teilweise

„Wo keine Autobahn ist, kann auch kein Mautausweichverkehr sein“

Mit diesen sinnvollen Worten begrüßte Karlheinz Schmidt, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), dass Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, nachdem zwei Durchfahrtsverbote für schwere Lkw auf nordhessischen Bundesstraßen aufgehoben werden müssen.
Damit ist der Weg auf den Bundesstraßen B 3 und B 252 auch für Lkw über zwölf Tonnen wieder frei, sobald die Beschilderung entfernt wurde.

Drei weitere Durchfahrtsverbote wurden vom VGH als zulässig bewertet und bleiben bestehen. Dies betrifft die Bundesstraßen B 7, B 27 und B 400 (VGH in Kassel, Az.: 2 A 1502/09, 2 A 1528/09, 2 A 1530/09, 2 A 1531/09, 2 A 1572/09).

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Welch ein Schwachsinn

Heute ist Samstag, heute ist Feiertag. Also ein eigentlich ganz normaler Samstag. Na ja, nicht ganz – auf den Strassen dürfte weniger Verkehr sein, da die Geschäfte geschlossen haben.
Trotzdem darf ich an diesem Samstag deutsche Strassen mit einem Lkw nicht benutzen und muß stattdessen den Tag auf einem Autohof verbringen und das bis 22.00 Uhr. Dann darf ich wieder fahren, bis 24.00 Uhr, also genau zwei Stunden – denn dann beginnt das Sonntagsfahrverbot.

Welch ein Schwachsinn…

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Tolle Show

Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 23.06.2009:

Zusätzliche Lkw-Fahrverbote in der Ferienreisezeit

Das Regierungspräsidium Karlsruhe weist darauf hin, dass zusätzlich zum ganzjährigen Sonntagsfahrverbot an allen Samstagen vom 01. Juli bis 31. August 2009 aufgrund der Ferienreiseverordnung Beschränkungen für den schweren Lkw-Verkehr gelten. Die Maßnahmen sind für einen reibungslosen Ferienreiseverkehr notwendig.

Im Regierungsbezirk Karlsruhe sind die Bundesautobahnen A 5, A 8 und A 61 komplett von dem Verbot betroffen. Für die Autobahn A 6 gilt das Verbot zwischen der Anschlussstelle Schwetzingen/Hockenheim und dem Autobahnkreuz Nürnberg-Süd (Bayern).

Im Einzelnen gelten folgende Kriterien:

1. Vom Verbot betroffene Fahrzeuge:
Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen.

2. Verbotszeitraum:
Alle Samstage vom 01. Juli bis 31. August 2009, jeweils von 07.00 bis 20.00 Uhr.

3. Erteilung von Ausnahmegenehmigungen:
In dringenden Fällen können die Straßenverkehrsbehörden Ausnahmen vom
Fahrverbot zulassen, wenn eine Beförderung mit anderen Verkehrsmitteln nicht möglich ist. Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnort, seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat. Wird die Ladung außerhalb des Bundesgebietes aufgenommen, so ist der Antrag an die für den Grenzübergang zuständige Straßenverkehrsbehörde zu richten.

4. Generelle Freistellung:

Das Verbot gilt nicht für
a) kombinierten Güterverkehr Schiene/Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen Entladebahnhof bis zum Empfänger sowie für kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- und Abfuhr).

b) Beförderung von
– frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
– frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
– frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
– leichtverderblichem Obst und Gemüse.

c) Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Buchstabe b) stehen. Für alle geladenen Güter sind die vorgeschriebenen Fracht- oder Begleitpapiere mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

5. Sonntagsfahrverbot:
Das an Sonn- und Feiertagen von 00.00 bis 22.00 Uhr für das gesamte Straßennetz geltende Fahrverbot (§ 30 Abs. 3 StVO) gilt unverändert.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe weist darauf hin, dass die Autobahnpolizei die Einhaltung der Verkehrsverbote intensiv überwacht

Tja, ab nächsten Samstag ist es wieder soweit: – da tritt das sogenannte zusätzliche Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit in Kraft.
Man kann es natürlich auch so ausdrücken: Damit Pkw – Fahrer die den Begriff „Autobahn“ im Normalfall nur aus den Verkehrsmeldungen kennen, ungestört in Ihren (nicht immer) verdienten Urlaub fahren können, muß ich einige der nächsten Wochenenden auf irgendeinem versifften Rasthof verbringen.

Tolle Show…

PS. Strecken in Deutschland, die vom Ferienfahrverbot betroffen sind, findet Ihr u.a. hier >>>

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Blogleser Anonym (komischer Vorname, hmm) fragt:

Am Donnerstag ist ja in einigen Bundesländern wieder ein Feiertag. Kannst Du mir mitteilen, ob in den entsprechenden Bundesländern ein Fahrverbot für Lkws gilt?

Hallo Anonym,

dass kann ich natürlich nicht. Aber ein simpler Anruf bei irgendeiner Dienststelle der Autobahnpolizei hilft da schnell weiter.
Da ich nicht nur ein freundlicher, sondern auch ein netter Mensch bin, habe ich diesen Anruf für Dich getätigt und die Antwort des wirklich zuvorkommenden Polizeibeamten lautete schlicht und einfach „Ja„!

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Keiner weiß genaues

Seit heute früh stehe ich auf dem Rasthof Irschenberg zwischen München und Salzburg. Der Grund ist ein Feiertag in Italien und das daraus resultierende Fahrverbot, was auch auf Tirol ausgeweitet wurde.
Genau dieses Fahrverbot ist nun mein Problem: Während mir ein bayerischer Autobahnpolizist erklärte, dass eben dieses für sämtliche Lkw (also auch Euro 5) bis morgen früh 5.00 Uhr gilt, lese ich auf der Seite „tirol.orf.at“ folgendes:

…besteht auf der Inntalautobahn und der Brennerautobahn ein Fahrverbot für Lastwagen, die schwerer sind als 7,5 Tonnen. Das Verbot gilt bis 24.00 Uhr für Fahrten, bei denen das Ziel in Italien liegt oder über Italien erreicht werden soll.

Nun rede ich mir ein, dass die vom ORF recht haben und fahre kurz vor 24.00 Uhr weiter. Ich werde ja sehen, wie weit ich komme.

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Shice Feierdings

Zurück in Deutschland ereilt mich das Schicksal vieler Lkw – Fahrer an einem Feiertag: Blöd rumstehen und darauf hoffen, dass dieser Tag möglichst schnell vorrüber geht.

Na ja, mach ich das beste draus – Chillen und Rotwein saufen…

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Übersicht über Fahrverbote 2009

Nur auf den ersten Blick sind Lkw-Fahrverbote in Deutschland klar und einfach geregelt.
Bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass die Regelungen zum Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen in Deutschland sehr kompliziert ist. Dies zeigt sich schon darin, dass das Verbot einerseits nicht nur für Lkw gilt und andererseits auch nicht für alle Lkw gilt.

Komplizierte Regelungen und Ausnahmen verunsichern, wer überhaupt vom Lkw-Fahrverbot betroffen ist. Auch gilt das Lkw-Fahrverbot nicht nur an Sonn- und Feiertagen, sondern teilweise auch samstags auf bestimmten Autobahnen bzw. Autobahnabschnitten. Abgesehen vom Tag der Deutschen Einheit sind Feiertage in Deutschland Ländersache.

Entsprechend gelten auch die Lkw-Fahrverbote für Feiertage nur in den Bundesländern, in denen der Tag ein offizieller, gesetzlicher Feiertag ist. Auch hier keine Regel ohne Ausnahmen.
Beispielsweise ist in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt Heilige Drei Könige ein gesetzlicher Feiertag. Dieser gilt jedoch nicht für das Lkw-Fahrverbot – ebenso wenig wie der Buß- und Bettag in Sachsen.

Auf Schnelle-online.info wird übersichtlich aufgeschlüsselt und in Kalendern angezeigt, wann wo das LKW-Fahrverbot in Deutschland Anwendung findet. Viele zusätzliche Informationen helfen, sich durch die komplizierten Regelungen zurechtzufinden.

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