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Schlagwort: Fahrverbot

Im Zweifel für den Angeklagten

Im Mai diesen Jahres hat das Verwaltungsgericht Kassel entschieden, dass die Sperrung der Bundesstraßen 3, 7, 27, 252 und 400 für den Schwerlastverkehr über zwölf Tonnen durch das Land Hessen rechtswidrig ist.
Seitdem gab es eine gewisse Unsicherheit unter vielen Lkw – Fahrern, ob Sie diese Strecken nun befahren dürfen.

Ein User des Forums „Truckerfreunde.de*“ schreibt nun folgendes:

Also für Kassel – Eisenach hab ich von der PI Kassel folgende Aussage bekommen als ich angerufen hatte:

Die Schilder bleiben stehen, aber eine Rechtsgrundlage haben sie nicht, dich zur Umkehr zu bewegen bzw. dich vor Ort abzukassieren.
Einzigstes Manko was er mir sagte sei, wenn es zum Unfall kommt, die Versicherungen dann ihren Schutz mindern können, da die Schilder ja stehen.
Aber sollte es zu einer Anzeige kommen (die die Beamten aufnehmen müssen), so ist mit einem Bußgeld nicht zu rechnen, da das Gericht diese Verfahren von vornherein ablehnen würde (zwecks unklarer Rechtslage – im Zweifelsfall für den Angeklagten).

In diesem Sinne: GUTE FAHRT 🙂

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2 Comments

Tschechen planen Ausweitung von Fahrverboten

In Tschechien plant man, Lastwagen mit mehr als 7,5 Tonnen Gewicht am Freitag zwischen 15 und 18 Uhr sowie am Sonntag bis 22 Uhr auf tschechischen Fernstraßen das fahren zu verbieten.

Die Regierung in Prag will das Wochenend-Fahrverbot für Lkw von den Sommermonaten auf das ganze Jahr ausdehnen. Für eine rigidere Handhabung des Fahrverbots hatten sich vor allem die Grünen eingesetzt.

Das Vorhaben der Regierung ist in der Speditions- und Transportbranche auf Kritik gestoßen, die aufgrund des Fahrverbots mit hohen Verlusten rechnet. Nach ersten Berichten tschechischer Medien haben Fuhrunternehmer bereits mit Protestmaßnahmen wie Straßenblokaden gedroht.

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Anwohner und Lkw

Die Anwohner wollen Ihre Ruhe haben, nur wie kommen Lkw zu diesem Werk?

Oder zu diesem Einkaufsmarkt?

keine lkw

keine lkw

Anmerkung: hier geht es um keine starkbefahrene Bundesstrasse, sondern nur um pure Hysterie.
Es gibt keinen „Mautausweichverkehr“ – diese Landesstrasse (L 1016 Mühlhausen/Th. – Eisenach) wird nur vom regionalen Schwerverkehr befahren.

Lkw, die von Eisenach Richtung Mühlhausen müssen, werden schon in Eisenach durch Schilder umgeleitet (über Bad Langensalza), so das diese nicht durch diesen Ort müssen.

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Fronleichnam ist Zahltag

Anlässlich des gesetzlichen Feiertages „Fronleichnam“ am morgigen Donnerstag besteht in einigen Bundesländern ein Fahrverbot für LKW über 7,5t sowie Anhänger hinter LKW.
Deshalb verwundert es nicht, dass z.B. die Autobahnpolizei Köln verstärkte Kontrollen des Schwerlastverkehr durchführen wird.

Da der Schwerpunkt dieser Kontrollen nahe der niederländischen und belgischen Grenze liegt, erhöht das natürlich die Chancen, eine schnelle Mark Euro zu machen.

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Sonntagsfahrverbot

Ob Staus, Unfallzahlen, Abgasemissionen oder Straßenschäden – immer wieder zeigen Öffentlichkeit, Medien und Politiker mit dem Finger auf den Lkw – Fahrer.

Bestes Beispiel ist das Sonntagsfahrverbot: regelmäßig wird in den Medien darüber philosophiert, warum auch am „heiligen Sonntag“ auf Deutschlands Fernstraßen Lkw unterwegs sind.

Aber worauf beruft sich eigentlich diese Kritik?

Es gibt keine aussagekräftigen Erhebungen über die Zahl der erteilten Sondergenehmigungen.
Weder der „Bundesverband Güterkraftverkehr“ noch das „Statistisches Bundesamt“ oder die „Bundesanstalt für Güterverkehr“, auch nicht der „ADAC“ oder das „Bundesverkehrsministerium“ können Angaben nach konkreten Daten machen oder zumindest Schätzungen geben.

Die Zahl der von Ordungsämtern und anderen zuständigen Länderstellen erteilten Ausnahmegenehmigungen wird nicht übergreifend erfasst.
Die Kritik beruft sich demnach auf eine „gefühlte Empfindsamkeit“.

Dabei will ich gar nicht ausschließen, dass die Zahl der Sonntagsfahrer tatsächlich zugenommen hat. Bei dem rasanten Anstieg des Straßengütervolumens ist das nur logisch.
Die Lkw – Fahrer oder „dreisten Spediteure“ die sich die freie Fahrt erkaufen (laut „SAT1 – Automagazin) dafür verantwortlich zu machen, ist aber ein Fehler.

Die willkürliche Vergabepraxis der Ordnungsämter lässt dem Lkw – Unternehmer oft keine andere Wahl als zu versuchen, Sonntagsfahrgenehmigungen zu bekommen.
Erhält der Unternehmer diese Genehmigung nicht bei „seinem“ Ordnungsamt, dann bekommt diese mit Sicherheit der Konkurrent bei seiner zuständigen Stelle.

Die Bereitschaft von Städten und Gemeinden ist groß, bei der Vergabe auch mal „ein Auge zuzudrücken“, spülen doch diese Genehmigungen ein hübsches Sümmchen in die Haushaltskasse.

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Sonntagabend 22.00 Uhr

Auch wenn es „lästig“ ist, Sonntagabend um 22.00 Uhr loszufahren: es bleibt einem teilweise nichts anderes übrig.

Aber man muss es positiv sehen – die Strassen sind frei… 🙂

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