Anfang Januar stirbt in der Nähe von Bremen ein junger Mann, als er mit seinem Pkw frontal unter eine auf der Bundesstraße 51 abgestellten Wechselbrücke, die ein polnischer Lkw – Fahrer dort verbotenerweise abgestellt hatte, fuhr.
Das Amtsgericht Syke schloß das Verfahren nun ab – mit einem Strafbefehl über 720 Euro, die der Lkw – Fahrer zahlen muß.
Verstehe einer diese Richter…
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Update: Ich sollte nachts um zwei nichts schreiben, denn das führt zu Mißverständnissen. Den Text habe ich etwas geändert. Sorry an die ersten Kommentierer.
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