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Im Namen des Volkes

Anfang Januar stirbt in der Nähe von Bremen ein junger Mann, als er mit seinem Pkw frontal unter eine auf der Bundesstraße 51 abgestellten Wechselbrücke, die ein polnischer Lkw – Fahrer dort verbotenerweise abgestellt hatte, fuhr.
Das Amtsgericht Syke schloß das Verfahren nun ab – mit einem Strafbefehl über 720 Euro, die der Lkw – Fahrer zahlen muß.

Verstehe einer diese Richter…

Unfallbericht >>>

Update: Ich sollte nachts um zwei nichts schreiben, denn das führt zu Mißverständnissen. Den Text habe ich etwas geändert. Sorry an die ersten Kommentierer.

10 Comments

  1. Luigi
    Luigi 13/05/2010

    Es ist doch verboten außerhalb geschlossener Ortschaften auf Nundes -Landes -Kreisstraßen zu parken, also auch dort Wechselbrücken abzustellen. Warum muß dann der Pkw-Fahrer zahlen? Hast du noch einen Link zu einer Quelle?

  2. Martin
    Martin 13/05/2010

    Ich glaube dass der LKW Fahrer zahlen muss…

  3. Martin
    Martin 13/05/2010

    Ich hab mir den Bericht gerade nochmal durchgelesen. Vorausgesetzt, die Fakten in dem Artikel stimmen, ist der LKW-Fahrer deutlich zu mild weggekommen.
    Wie kann man auf einer Tempo 100 Bundesstrasse eine Wechselbrücke abstellen und in 1,50m Höhe ein Warndreieck anbringen? Sowas macht man vielleicht in Polen, aber nicht hier…

    Maik, nicht böse sein, Du weisst selbst wieviele Idioten es unter Kollegen gibt, ich spreche hier kein Pauschalurteil aus. Ich musste auch schon Kollegen anscheissen weil sie Ihr Gehirn irgendwo abgegeben hatten…

  4. maik
    maik 13/05/2010

    Nein Martin, der Meinung bin ich auch. Der Mann zahlt – selbst für Ihn als Polen – lächerliche 720 Euro und damit ist seine gesetzliche Schuld beglichen.
    Ob er sich moralisch schuldig fühlt, interessiert mich nicht.
    Diese Strafe ist einfach nur ein Witz.

  5. Stefan
    Stefan 13/05/2010

    Dieses Rechtssystem ist wirklich nicht mehr verständlich.

    Wenn ich mal mit ein paar km/h zu schnell erwischt worden bin, muss ich mir anhören das ich ja ein potenzieller Mörder sei. Geschwindigkeitsüberschreitung ist eine Hauptunfallursache usw. Da freut man sich ja schon fast das man „nur“ 60€ bezahlen muss…

    Auf der anderen Seite liest man dann solche Unfallberichte. Ehrlich gesagt bin ich Sprachlos, was das verhalten des LKW-Fahrers angeht, über das Verhalten unserer Justiz ebenso.

    Grüße Stefan

  6. Sven
    Sven 13/05/2010

    Ich bin vorgestern auch nicht mehr aus dem Kopfschütteln herausgekommen, nachdem ich gelesen habe, mit was für einer lächerlichen „Strafe“ der davongekommen ist!

    Klar, der Pole ist danach gefeuert worden, und wird zum Glück so schnell in DE keine Anstellung mehr als Brückenfahrer bekommen, aber trotzdem ist das zu mild, denn immerhin wurde da grob fahrlässig in Kauf genommen, dass es möglich ist, die unbeleuchtete Brücke zu übersehen, was wie auch geschehen, bei Tempo 100 übel ausgehen kann!

    Wenn ich bedenke, dass ich in diesem Staate für andere Bagatellen als LKW bereits mehr als ein Monatsgehalt loswerden kann…da wird es einem nur schlecht.

    Nein, man kann und darf LKW-Fahrer nicht über einen Kamm ziehen – ich selbst bin Brückenfahrer, und würde im Ansatz nie auf die Idee kommen, auf einer solchen Strecke eine WAB abzustellen – ich habe ja schon Beklemmungen, wenn ich mal in einem beleuchteten Gewerbegebiet umbrücken muss, und da ist immerhin noch zusätzlich die LKW-Flutlichtbeleuchtung mit an.

    Und die Moral von der Geschicht…eine Moral gibt es nicht!
    Aber eine Feststellung bewahrheitet sich in diesem Lande immer wieder: als Fahrer aus den Osteuropäischen Ländern kommt man bei Fehlverhalten in diesem Lande IMMER wesentlich günstiger bis straffrei davon!

  7. actro
    actro 13/05/2010

    Unverständlich, dieses Urteil. Und ein Schlag ins Gesicht der Angehörigen..
    Mir fehlen die Worte -.-

  8. siebich
    siebich 13/05/2010

    Das Urteil ist ein Skandal. Aber man bedenke: Das ist Strafrecht. Somit sind den Angehörigen Tür und Tor offen für die zivilrechtlichen Angelegenheiten. Das macht den jungen Mann nicht wieder lebendig, aber der Fahrer wird für den Fall dass er nicht untertaucht oder keine Arbeit mehr bekommt den Rest seines Lebens bluten.

  9. stefan
    stefan 14/05/2010

    @siebich: Die zivilrechtlichen Ansprüche lassen sich – soweit sie sich direkt auf den einen Vorfall beschränken – direkt im Strafverfahren einbringen, im sogenannten Adhäsionsverfahren.

    Bezüglich den zivilrechtlichen Ansprüchen sind den Eltern nicht wirklich viele Türen offen, da der junge Mann weder Familienvater war noch verheiratet. (steht nichts im Bericht.) Somit ist kein Versorgerschaden gegeben, welcher auszugleichen wäre.

    Ein Schmerzensgeld gibts – falls überhaupt – in lächerlicher Höhe. Wir haben glücklicherweise keine amerikanischen Verhältnisse, welchen jeden mit einem gebrochenen Finger zum Millionär machen.

    Bestrafung… Welche Bestrafung soll man diesem LKW-Fahrer geben? Gefängnis? Auf Kosten deutscher Steuerzahler? Berufsverbot, sodass er danach Sozialhilfe bezieht? Vorschläge?

    🙂

  10. nadar
    nadar 16/11/2011

    Wenn ein LKW einen Radfahrer überrollt und Letzterer dabei stirbt (typischer Rechtsabbiegerunfall am Radweg), wird das von der deutschen Justiz als unabwendbares Ereignis gesehen und der LKW-Fahrer freigesprochen:
    https://www.sueddeutsche.de/muenchen/prozess-gegen-lkw-fahrer-warnung-an-alle-radfahrer-1.95367

    Um der Gerechtigkeit wirklich genüge zu tun, müsste man aber die Verkehrsplaner verurteilen. Wer gesunden Menschenverstand besitzt, führt keine Geradeaus-Spur an einer Rechtsabbieger-Spur vorbei…

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