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Zu schnell im Schnee: Schadenersatz dennoch möglich

Diese Urteilsbegründung klingt doch gut:

Die nicht angepasste Geschwindigkeit ist kein schwerwiegender Verstoß, weil dieses Fehlverhalten im Lkw-Verkehr ständig zu beobachten ist.

Einem Lkw-Fahrer steht nach einem Unfall auch dann Schadenersatz zu, wenn er seine Geschwindigkeit nicht den aktuellen Wetterverhältnissen angepasst hatte. Das hat das Landgericht Eilwangen entschieden (Aktenzeichen: 1 S 107/10).

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3 Comments

  1. Silver
    Silver 28/12/2010

    Versteh ich das richtig, weil etwas oft falsch gemacht wird ist es nicht so schlimm?

  2. hajo
    hajo 28/12/2010

    genau, Silver, dieser – im wahrsten Sinne des Wortes – Unsinn wurde höchstrichterlich verzapft, kaum zu glauben 🙁
    es gibt nur einen Aspekt, der ein wenig für einen Schadenersatz spricht: wenn das liegengebliebene Fahrzeug nicht ordnungsgemäss gesichert war
    .. aber davon schreiben die lieben Papiervollschmierer nichts

  3. Ralf
    Ralf 28/12/2010

    @Silver: Nein. Wenn etwas immer wieder gemacht wird obwohl es falsch ist und trotzdem nicht geahndet wird, entsteht ein Gewohnheitsrecht.
    Wenn du z.B. ständig in einer Feuerwehrzufahrt parkst und nie abgeschleppt wirst obwohl Kontrollorgane vor Ort waren, kannst du in einem Brandfall mit einer geringeren Strafe rechnen. Selbst wenn du die Feuerwehr durch dein Parken behinderst.

    Was die Zeitung in diesem Fall wahrscheinlich verschweigt, ist die Frage ob eine geringere Geschwindigkeit den Unfall hätte verhindern können. Wird diese Frage verneint, ist die Geschwindigkeit eher nebensächlich. Ausschlaggebend für ein Urteil ist immer die Unfallursache. Führen mehrere Ursachen zum Unfall (nicht gesichertes Fahrzeug, zu hohe Geschwindigkeit), wird abgewägt welche Ursache schlimmer war.
    Oder anders ausgedrückt: Der Unfall hätte trotz geringerer Geschwindigkeit nicht verhindert werden können. Aber er hätte verhindert werden können, wäre das liegen gebliebene Fahrzeug besser abgesichert gewesen. Deswegen trifft den LKW-Fahrer eine geringere Schuld an dem Unfall.

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