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Kategorie: Unfall

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Stammleser Peter schreibt:

Moin, kA wo es herkommt, habe es selbst grad per ICQ bekommen 😉

Denke mal, ist des Bloggens wert …

Grüßle,
der Peter

Truck hängt an Brücke

Aber klar doch, Peter. Cold Seavers hätte es nicht besser hinbekommen.

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Nachts ist nicht alles grau

Trotz Einhaltens der Höchstgeschwindigkeit haftet ein Unfallgeschädigter mit, wenn er bei Dunkelheit nicht so angepasst fährt, dass er innerhalb einer überschaubaren Strecke rechtzeitig vor einem Hindernis, das sich auf seiner Fahrbahn befindet, anhalten kann.
Denn der Kraftfahrer muss seine Geschwindigkeit auch auf unbeleuchtet auf der Fahrbahn befindliche Fahrzeuge einrichten.

Kommt es zu einem Unfall, weil der Unfallverursacher auf der Straße wendet und der Anhänger quer zur Fahrbahn des Unfallgeschädigten steht, als dieser die Straße entlangfährt, trägt der Verursacher zwar den überwiegenden Haftungsanteil.

Der Unfallgeschädigte haftet aber zu ¼, wenn er die gebotene Sichtgeschwindigkeit nicht eingehalten hat. Das geht aus einem jetzt bekannt gewordenen Urteil des Landgerichts Köln vom 25. März 2010 hervor (Az.: 29 O 112/09).

Im vorliegenden Fall fuhr ein Autofahrer bei Dunkelheit in einen quer auf der Fahrbahn stehenden Anhänger eines Lkw.

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Joa, manchmal bin ich gehässig

So gefallen mir Tweets wie diese:

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Oder anders ausgedrückt: Wer zu blöd zum Autofahren ist, sollte es mit einem Fahrrad versuchen. Aber vermutlich wird derjenige dann von einem nach rechts abbiegenden Lkw überrollt…

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Im Namen des Volkes

Anfang Januar stirbt in der Nähe von Bremen ein junger Mann, als er mit seinem Pkw frontal unter eine auf der Bundesstraße 51 abgestellten Wechselbrücke, die ein polnischer Lkw – Fahrer dort verbotenerweise abgestellt hatte, fuhr.
Das Amtsgericht Syke schloß das Verfahren nun ab – mit einem Strafbefehl über 720 Euro, die der Lkw – Fahrer zahlen muß.

Verstehe einer diese Richter…

Unfallbericht >>>

Update: Ich sollte nachts um zwei nichts schreiben, denn das führt zu Mißverständnissen. Den Text habe ich etwas geändert. Sorry an die ersten Kommentierer.

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Tot dem toten Winkel

Immer wieder kommt es im Straßenverkehr zu gefährlichen Situationen beim Abbiegen von LKW infolge des so genannten „toten Winkels“.
Es gibt keine verlässliche Statistik, wie viele tödliche Unfälle durch den „toten Winkel“ verursacht wurden. Der HUK-Verband Köln hat jedoch in den 90er Jahren ermittelt, dass von 6 getöteten Radfahrern, die von einem LKW erfasst wurden, sich vier im toten Winkel des nach rechts abbiegenden LKW befanden. Geschätzt wurde, dass es in Deutschland jährlich 140 Todesopfer aufgrund rechts abbiegender LKW gibt.

Umso wichtiger ist es, bereits Kinder auf die Gefahren hinzuweisen:

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Der nächste Urlaub kommt bestimmt

Wohnwagengespanne: Hinter Lkw fahren die ungern her – da sieht man zu wenig von der Landschaft. Also überholen sie mit Tempo 100 bis der Wohnwagen wackelt, scheren ein, dass die Fuhre hin und her schlingert und bremsen dann vor Angst auf 70 Sachen ab.
Aber nicht jeder schafft es – bei einigen endet es so:

Unfall

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LmaA

Man sollte im dunklen nicht rückwärts fahren, denn irgendwas steht immer im Weg. In meinem Fall war es ein anderer Auflieger.
Ergebnis? Tür eingedrückt. Kacke…

Auflieger putt

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