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Halter haftet bei verlorenen Reifenteil

Gute Nachrichten für Autofahrer: Verliert ein Lastwagen bei Dunkelheit ein Reifenteil und verursacht so einen Autounfall, haftet der Lkw-Halter für den Schaden. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Sinzig (Aktenzeichen: 14 C 405/10) hervor.

Im vorliegenden Fall „rammte“ eine Autofahrerin auf der Autobahn mit Tempo 100 ein Reifenteil, welches sich von einem Lkw gelöst hatte. Das Auto der Frau wurde beschädigt, worauf Sie auf Schadenersatz klagte.
Das Gericht gab ihr Recht: Die Lkw-Halterin trage die überwiegende Schuld für den Zusammenstoß, sie müsse den gesamten Schaden übernehmen. Auf das Urteil weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

In der Dunkelheit kann ein Autofahrer nicht mit einem Reifenteil rechnen. Das gilt auch, wenn das sogenannte Sichtgebot eingehalten wird.
Eigentlich darf ein Autofahrer bei Dunkelheit nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten kann. Ein Hindernis wie ein Reifenteil sei im Dunkeln aber außergewöhnlich spät zu erkennen. Darauf müsse sich der Fahrer nicht einstellen.