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Schlagwort: Schaden

Ach übrigens, letzten Freitag

Nach über dreißig Jahren in meinem Job hätte ich eigentlich ahnen wissen müssen, dass in einem Schneehaufen auch feste Teile wie Steine liegen könnten. Trotzdem fahre ich da rein, um mehr Platz zum rangieren zu haben.
Ignoranz rächt sich.

Einstieg vom Lkw kaputt

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Wo gehobelt wird…

Wenn unser betriebsinterner Rangierer loslegt, sollte man besser Abstand halten. Ansonsten geht es einem, wie der Stoßstange meines Lkw.

Der Kollege wollte eine Wechselbrücke an eine Rampe stellen, schaut nach links, lenkt nach rechts und schon knirscht es. Da hat er sich in seiner Hektik ein wenig verschätzt. Aber wo gehobelt wird…

Ärgerlich auch für ihn. Denn er musste unseren Chef anrufen und den Schaden beichten. Sieht zwar unschön aus, hätte aber schlimmer und teurer ausgehen können. Nämlich dann, wenn er den Scheinwerfer erwischt hätte.

Stoßstange kaputt

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Ich habe keinen Plan

Diese Kratzer hinten rechts am Auflieger ärgern mich nicht nur, nein schlimmer. Ich weiß nicht einmal, wo und wann das passiert sein soll. Gestern früh war da noch nichts, abends sah es dann so aus, wie auf dem Foto.

Das ich irgendwo hängen geblieben bin, bezweifel ich. An beiden Ladestellen war eigentlich genügend Platz und so eng, dass ich den Sattel irgendwo angesetzt habe, war es auch nicht. Da bleibt nur der Zollhof in Chiasso. Aber da steht man auf der italienischen Seite hintereinander und nicht nebeneinander. Ganz komische Sache.

Kratzer auf Plane

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Schlechtes Timing

Ich sage noch zur Staplerfahrerin: „Wenn Du die Palette fallen lässt, sag vorher bescheid. Ich möchte gerne ein Video davon machen!“ Natürlich rufte Sie erst „huch„, als das Ding schon auf dem Boden lag. Ganz schlechtes Timing.
Immerhin reichte es noch für ein Foto:

Transportschaden

PS. Ihr ist sowas natürlich noch nie passiert. Das glaubte ich Ihr sofort…

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…und der nächste!

Während ich am Nachmittag noch einen regulären Standplatz für die Nacht auf einem Rasthof bei Oberhausen ergattert hatte, mussten später kommende Fahrer bereits längs dahinter parken. Eigentlich normal und ohne Probleme machbar.

Für einen Ungar aber nicht. Keine Ahnung wie der es anstellte, aber er blieb mit seinem Auflieger an meinem hängen. Diesmal ging es für mich glimpflich ab. Außer einigen Kratzern an der rechten hinteren Traverse ist nichts zu sehen. Ein wenig schlimmer erwischt, hat es den Verursacher. Aber die wechseln eh ständig die Auflieger, von daher fährt er nicht lange so rum.

und der naechste

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Verschwiegenes Wissen kann teuer werden

Eine Spedition muss bei einem offensichtlichen Verlademangel 50% des Schadens tragen, der während des Transports aufgetreten ist. Das gilt auch dann, wenn die Spedition die Verladung nicht unmittelbar vorgenommen hat.
Auf dieses Urteil des Oberlandesgericht Hamm weißt die „Deutsche Anwaltshotline“ hin (Az: 18 U 126/11).

Im vorliegenden Fall ging es um die Zerstörung einer Bettfräsemaschine, die während des Transports einen Totalschaden erlitt. Die Ladung mit 15 Tonnen Gewicht wurde mit 15 Gurten befestigt. Zu wenig, wie der Lkw-Fahrer zwar erkannte, seinem Arbeitgeber aber nicht mitteilte.

Wenn nichts spezielles vereinbart wurde, haftet zunächst tatsächlich der Absender für Schäden, welche beim Transport entstehen, da er die Ladung verpackt. Jedoch war dem Lkw-Fahrer der Verlademangel schon vor dem Transport aufgefallen.
Das Gericht entschied, dass beide Seiten (Frachtführer und Absender) gleichermaßen Schuld am entstandenen Schaden sind.

Hier habe der Fahrer gegen seine Hinweispflicht verstoßen, erläutert die „Deutsche Anwaltshotline“. Das verschwiegene Wissen des Fahrers werde dem Spediteur zugerechnet, so das dieser, obwohl unmittelbar für die Verladung nicht verantwortlich, zur Hälfte haftet.
Der Spediteur meinte zwar, dass der Absender haftbar gemacht werden müsse für den Schaden, dass wies der Richter aber auf Grund der missachteten Hinweispflicht zurück.

Quelle: Fernfahrer Newsletter vom 05. 10. 2012
Tigges Rechtsanwälte zum gleichen Thema >>>

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Ach Mensch

Die meisten Firmeneinfahrten in Italien sind mit elektrischen Toren gesichert. Man hält davor, meldet sich über eine Gegensprechanlage an und wartet bis die Pforte geöffnet wird. Dann fährt man los.

Muß man kurz halten sorgt eine Lichtschranke für Sicherheit, dass sich dieses nicht wieder schließt. Wenn diese aber zwischen dem Unterfahrschutz des Aufliegers quasi „durchleuchtet“ und das Tor sich selbst bei einem Widerstand nicht wieder öffnet, ist das blöd.
So passiert am letzten Donnerstag. Während des Entladens mußte ich mehrmals vor und wieder zurück fahren. Das Schließen des Tores bemerkte ich nicht und so passierte das:

Tor macht Plane putt

Ärgerlich, klar. Aber ist halt passiert.

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Halter haftet bei verlorenen Reifenteil

Gute Nachrichten für Autofahrer: Verliert ein Lastwagen bei Dunkelheit ein Reifenteil und verursacht so einen Autounfall, haftet der Lkw-Halter für den Schaden. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Sinzig (Aktenzeichen: 14 C 405/10) hervor.

Im vorliegenden Fall „rammte“ eine Autofahrerin auf der Autobahn mit Tempo 100 ein Reifenteil, welches sich von einem Lkw gelöst hatte. Das Auto der Frau wurde beschädigt, worauf Sie auf Schadenersatz klagte.
Das Gericht gab ihr Recht: Die Lkw-Halterin trage die überwiegende Schuld für den Zusammenstoß, sie müsse den gesamten Schaden übernehmen. Auf das Urteil weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

In der Dunkelheit kann ein Autofahrer nicht mit einem Reifenteil rechnen. Das gilt auch, wenn das sogenannte Sichtgebot eingehalten wird.
Eigentlich darf ein Autofahrer bei Dunkelheit nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten kann. Ein Hindernis wie ein Reifenteil sei im Dunkeln aber außergewöhnlich spät zu erkennen. Darauf müsse sich der Fahrer nicht einstellen.

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