Italien: noch nicht 10.00 Uhr, aber schon über 30 Grad warm – nicht so ganz nicht mein Fall…

Italien: noch nicht 10.00 Uhr, aber schon über 30 Grad warm – nicht so ganz nicht mein Fall…

Seit heute früh stehe ich auf dem Rasthof Irschenberg zwischen München und Salzburg. Der Grund ist ein Feiertag in Italien und das daraus resultierende Fahrverbot, was auch auf Tirol ausgeweitet wurde.
Genau dieses Fahrverbot ist nun mein Problem: Während mir ein bayerischer Autobahnpolizist erklärte, dass eben dieses für sämtliche Lkw (also auch Euro 5) bis morgen früh 5.00 Uhr gilt, lese ich auf der Seite „tirol.orf.at“ folgendes:
…besteht auf der Inntalautobahn und der Brennerautobahn ein Fahrverbot für Lastwagen, die schwerer sind als 7,5 Tonnen. Das Verbot gilt bis 24.00 Uhr für Fahrten, bei denen das Ziel in Italien liegt oder über Italien erreicht werden soll.
Nun rede ich mir ein, dass die vom ORF recht haben und fahre kurz vor 24.00 Uhr weiter. Ich werde ja sehen, wie weit ich komme.
4 KommentareDrei freie Tage sind vorbei und eh man sich umsieht, hat einen der Alltag wieder. Normalerweise kommt die Lust, wenn man losfährt und die leere Autobahn vor einem liegt.
Nur diese Nacht fehlt mir irgendwie der richtige Antrieb…
Es ist 3.30 Uhr, es ist dunkel, es ist kalt, es ist nass. Anstatt schlafend und schnarchend in meiner warmen Koje den Tag zu beginnen, stürze ich unausgeschlafen, frierend und grantig auf der Suche nach einem Staplerfahrer durch eine Verladehalle in einem Kaff in der Nähe von Siegen – ein Tag kann wirklich besser beginnen…
3 KommentareAus der Sicht eines Lkw – Fahrers sieht ein Überholvorgang so aus:

Freie Fahrt bis zum Horizont 🙂
6 KommentareSo ein „Brückentag“ hat auch was gutes: Es sind kaum Berufspendler unterwegs und die nichtarbeitende Bevölkerung pennt um diese Zeit (kurz nach acht) noch.
So habe ich wenigstens eine stressfreie Fahrt…
Das Überholverbot auf bestimmten Streckenabschnitten der A 7, sowie der A 45 wurde vom hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel aufgehoben.
Insbesondere die Unfallraten ließen dort keine besondere Gefahrenlage erkennen, begründete der Vorsitzende Richter, Fritz Dyckmans, diese Entscheidung. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Überholverbote seien nicht erfüllt.
Gegen das Urteil ist Revision möglich. Das heißt, dass Lkw auf diesen Streckenabschnitten noch nicht überholen dürfen.
Sollte sich das Land Hessen entschließen, Rechtsmittel dagegen einzulegen, wäre das Bundesverwaltungsgericht am Zug.
Die Abschnitte, für die das Lkw-Überholverbot aufgehoben wurde, liegen nach Angaben des VGH auf der A 7 Richtung Süden zwischen der Anschlussstelle Guxhagen und Melsungen sowie im Bereich der Anschlussstelle Fulda-Nord bis rund drei Kilometer nach dem Dreieck Fulda, außerdem auf der A 7 Richtung Norden im Bereich der Anschlussstelle Niederaula.
Auf der A 45 ist Richtung Süden ein Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Ehringshausen und dem Wetzlarer Kreuz betroffen, Richtung Norden geht es um zwei Abschnitte zwischen dem Gießener Kreuz und der Anschlussstelle Gießen-Lützellinden.
Heute verhandelt der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel über Überholverbote für Lastwagen auf 15 Autobahn-Abschnitten des Landes. Diese befinden sich auf den Autobahnen 7 und 45 in Nord- und Mittelhessen.
Ein selbstständiger Fuhrunternehmer aus Kiel will die Aufhebung der Verbote erreichen und hat deshalb das Land Hessen verklagt.
Der Grund für die Klage ist, dass die rechtlichen Voraussetzungen für Überholverbote an diesen Stellen fehlen. Die Verbote seien nicht etwa an Unfallschwerpunkten verhängt worden, sondern politisch motiviert. «Man will möglichst die linke Fahrspur für die schnellfahrwilligen Pkw-Fahrer freiräumen», sagte der Anwalt D. Kettler.
Offenbar ärgern den Einzelunternehmer nicht nur Überholverbote in Hessen. Bundesweit liefen ähnliche Verfahren seines Mandanten, sagte sein Anwalt.
In erster Instanz und bei außergerichtlichen Einigungen habe der Unternehmer auch bereits die Aufhebung mehrerer Überholverbote erreicht.
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