Über eine Stunde lang hielt ich mich in einer großen, zugigen Lagerhalle auf. Mittlerweile war ich so durchgefroren, dass ich mich auf den warmen Lkw freute.
Nur hatte ich Depp vorher vergessen, die Standheizung anzuschalten. Jetzt warte ich seit einer halben Stunde, dass es in der Hütte einigermassen warm wird.
Kategorie: Lkw
Und wieder einmal leuchtete am letzten Donnerstag ein Symbol in meiner beinahe unerschöpflichen Lichtleiste auf, dessen Bedeutung ich erst nachschauen mußte.

Laut dem Handbuch für angehende Scaniafahrer stimmte irgendetwas mit der Kraftübertragung des Aufliegers nicht. Kurze Zeit später erlosch die Lampe wieder und ich war schon irgendwie froh und glücklich, dass ich mir darüber keine akuten Gedanken machen mußte – denn so richtig schlüssig, war die Erklärung in diesem Buch für mich nicht.
2 KommentareNa? Hat einer von Euch einen guten Draht zu seinem Chef? Vielleicht erfüllt Euch dieser ja einen lang gehegten Weihnachtswunsch?
Wie wäre es z.B. mit einem Longliner – rein zufällig steht gerade einer zum Verkauf.
PS. Ah, ich habe ja noch Bilder vom damaligen Innenausbau >>>
2 KommentareWer sein Fahrzeug verbotswidrig an einer Einfahrt abstellt und dadurch einen Lkw behindert, muss die Kosten für das Abschleppen seines Wagens selbst tragen.
Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVwGH) in München am 5. März 2010 (AZ: 10 ZB 09.2932) nach einer Mitteilung der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Ein Sachverständigengutachten, das klärt, ob eine Ausfahrt problemlos möglich gewesen wäre oder nicht, muss nicht eingeholt werden.
Eine Autofahrerin hatte ihr Fahrzeug verbotswidrig abgestellt und behinderte dadurch einen Sattelzug. Der Fahrer des Sattelzugs konnte nach seiner Einschätzung nicht gefahrlos aus der sehr engen Ausfahrt herausfahren und holte deshalb die Polizei.
Der Polizist teilte die Auffassung des Lkw-Fahrers, dass ein Ausfahren nicht ohne die Gefahr einer Beschädigung des Pkw möglich sei und ließ den Wagen abschleppen. Die Frau wandte sich dagegen, dass sie die Abschleppkosten in Höhe von 150 Euro zahlen sollte.
Ihre dagegen gerichtete Klage hatte schon vor dem Verwaltungsgericht Regensburg keinen Erfolg. Dennoch ging sie in Berufung und legte Fotos vor, die nach ihrer Ansicht belegten, dass dem Lkw eine Ausfahrt möglich gewesen wäre.
Den Antrag auf Zulassung der Berufung lehnte der BayVwGH aber ab. Zur Begründung hieß es, die Entscheidung des Polizisten, dem Fahrer keine gefährlichen Rangiermanöver zuzumuten, sondern das verbotswidrig abgestellte Fahrzeug der Klägerin entfernen zu lassen, sei nicht zu beanstanden.
Die Frage, ob das Ausfahren des Sattelzugs „problemlos“ möglich gewesen wäre, könne auch durch ein Sachverständigengutachten nicht beantwortet werden. Damit könne allenfalls geklärt werden, ob die Ausfahrt überhaupt technisch möglich gewesen wäre.
Auch wenn man das als wahr unterstellen würde, wäre es für den Fahrer trotzdem nicht zumutbar gewesen, mit gefährlichen Rangiermanövern die Ausfahrt zu versuchen.
Quelle: Verkehrsrechtsanwälte des DAV
15 KommentareGut, unterwegs sind Reifenschäden mittlerweile selten. Wenn es aber trotzdem passiert, kann man mit einer guten Stunde rechnen, bis so ein Teil gewechselt ist – natürlich immer voraus gesetzt, dass alles glatt läuft.
Nun frage ich mich aber, warum ich mich bisher so abgequält habe. Im folgenden Video sieht das so easy aus. Eigentlich unmöglich.
PS. Danke an Harald für den Link.
6 KommentareManchmal ist es angenehm, einige Tage zu spät bei einem Kunden einzutreffen – so wie heute bei einer Spedition in einer osthessischen Stadt. Normalerweise ist dort langes stehen angesagt. Warten die jedoch auf Ihre Ware, geht das Entladen ziemlich fix.
Selbst als ich bemerkte, dass von der Seite abgeladen werden muß, gab es keine Widerworte. Da fragt man sich zwangsläufig, warum das nicht immer so geht.
Jetzt habe ich aber ein Problem: Auf den ersten vier Metern des Aufliegers steht nichts. Dann kommen einige leichte Paletten und auf dem letzten Drittel steht eine Maschine. Die wiegt ungefähr fünf oder sechs Tonnen.
Sollte es morgen Vormittag schneien und das weiße Zeug liegen bleiben, war es das für mich. Ohne Druck auf die Hinterachse der Zugmaschine komme ich nicht mal den kleinsten Hügel hoch. Na ja, erstmal abwarten – vielleicht hat Petrus ja ein wenig Mitleid mit mir.
Keine Lkw auf den Strassen? Cool – endlich freie Fahrt. Zumindest für zwei Tage…
6 KommentareIngmar kommentiert zu diesem Artikel folgendes:
Wäre doch mal interessant, eine Straße für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen zu sperren
Gestern befuhr ich die B 252 zwischen Frankenberg und Marburg. Auf dieser Strasse galt seit 2006 ein generelles Verbot für den Durchgangsverkehr ab 12 Tonnen, welches im März diesen Jahres zu einem Nachtfahrverbot entschärft wurde. Dieses gilt jedoch für alle Lastwagen über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, ausgenommen dem Anliegerverkehr.
Eine Brummi – Lawine ist mir dort entgangen. Auf vielleicht elf oder zwölf Pkw kam ein Lkw, von denen anhand des Kennzeichens mehr als die Hälfte dem regionalen Verkehr zugeordnet werden konnte.
Aber vielleicht bin ich dort auch nur zur falschen Zeit entlang gefahren. Eine Stunde später brach sicher das totale Chaos aus – und sei es auch nur in den Köpfen der Anwohner und zuständigen Lokal- und Verkehrspolitiker.
