Der Schnee der am Wochenende fiel, war mittlerweile nass und fest. Umso schneller und leichter ging das Reinigen des Aufliegers. Einmal geschoben und eine ganze Bahn war komplett frei.
Schlimmer ist es, wenn das Dach vereist ist. Da schiebt und drückt man, Fortschritte sieht man aber kaum.
Kategorie: Lkw
In der rätselhaften Serie von Schüssen auf Autotransporter verstärkt das Bundeskriminalamt (BKA) die Ermittlungen – und setzt zur Aufklärung auf Hinweise aus der Bevölkerung. BKA-Präsident Jörg Ziercke kündigte an, dass für Informationen zur Ergreifung des oder der Täter die Belohnung von bislang 27.000 auf 100.000 Euro erhöht werde.
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Schneeketten schleppe ich das ganze Jahr mit rum, auch im Hochsommer. Seit letztem Wochenende habe ich auch die passenden Reifen dazu:
7 KommentareAm 15. November hat in Italien für viele Autobahnen und Staatsstraßen die Pflicht begonnen, Winterreifen aufzuziehen oder zumindest Schneeketten mit sich zu führen. Sie dauert in der Regel bis zum 15. April.
In Umbrien und Sizilien beginnt die Pflicht am 1. Dezember und endet am 31. März.
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1 KommentarEine Spedition muss bei einem offensichtlichen Verlademangel 50% des Schadens tragen, der während des Transports aufgetreten ist. Das gilt auch dann, wenn die Spedition die Verladung nicht unmittelbar vorgenommen hat.
Auf dieses Urteil des Oberlandesgericht Hamm weißt die „Deutsche Anwaltshotline“ hin (Az: 18 U 126/11).
Im vorliegenden Fall ging es um die Zerstörung einer Bettfräsemaschine, die während des Transports einen Totalschaden erlitt. Die Ladung mit 15 Tonnen Gewicht wurde mit 15 Gurten befestigt. Zu wenig, wie der Lkw-Fahrer zwar erkannte, seinem Arbeitgeber aber nicht mitteilte.
Wenn nichts spezielles vereinbart wurde, haftet zunächst tatsächlich der Absender für Schäden, welche beim Transport entstehen, da er die Ladung verpackt. Jedoch war dem Lkw-Fahrer der Verlademangel schon vor dem Transport aufgefallen.
Das Gericht entschied, dass beide Seiten (Frachtführer und Absender) gleichermaßen Schuld am entstandenen Schaden sind.
Hier habe der Fahrer gegen seine Hinweispflicht verstoßen, erläutert die „Deutsche Anwaltshotline“. Das verschwiegene Wissen des Fahrers werde dem Spediteur zugerechnet, so das dieser, obwohl unmittelbar für die Verladung nicht verantwortlich, zur Hälfte haftet.
Der Spediteur meinte zwar, dass der Absender haftbar gemacht werden müsse für den Schaden, dass wies der Richter aber auf Grund der missachteten Hinweispflicht zurück.
Quelle: Fernfahrer Newsletter vom 05. 10. 2012
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Am 7. Dezember 2012 fährt die letzte RoLa auf der Strecke Regensburg-Trento. Der Grund ist wohl nicht die mangelnde Auslastung der Züge, sondern eher ein neues Terminal, welches am 14. 10. 2012 in Wörgl eröffnet wurde.
Nun versucht man halt auf diesen Weg, Lkw die bisher von b.z.w. nach Regensburg gefahren sind, nach Wörgl zu holen. Die sicher nicht niedrigen Baukosten müssen sich ja amortisieren.
Apropo Kosten. Ein neues Jahr beginnt ja bald. Das wäre eigentlich ein guter Zeitpunkt, die Fahrpreise zu erhöhen…
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