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Kategorie: Allgemeines

Fahrerstreit statt Fahrerstreik

Eine Meinungsverschiedenheit zwischen zwei Berufskollegen hat für einen vorübergehenden Stau auf der A1 bei Münster gesorgt.
Ein 28-jähriger Lkw-Fahrer hielt mitten in einer Baustelle an, nachdem er während eines Überholvorgangs von einem anderem Lkw – Fahrer über Funk massiv beleidigt worden sein soll, teilte die Polizei mit.

Der 28-Jährige stieg aus und ging auf den anderen Laster zu, der ebenfalls anhielt. Laut Polizei kam es zwischen den beiden Männern zu einer Schlägerei. Nach rund fünf Minuten beruhigten sich beide Männer aber offensichtlich wieder, stiegen in ihre Fahrzeuge und fuhren weiter. Beide Lastwagenfahrer wurden dennoch angezeigt.

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Erhöhte Strafen in Österreich

Nachdem vergangene Woche Italien die Strafen für Verkehrsdelikte drastisch erhöht hat, zieht Österreich am 1. September nach.
Wer auf Autobahnen bei erlaubten 130 km/h bis zu 10 km/h zu schnell unterwegs ist, muss künftig mit einer Strafe von 20 Euro rechnen. Bis zu 20 km/h zu schnell kosten 35 Euro und bei einer Überschreitung von 30 km/h werden 50 Euro fällig.
Gestoppte Verkehrssünder müssen sofort zahlen. Ist den österreichischen Beamten nur das Kennzeichen bekannt, beträgt die Strafe 30 Euro für Tempoverstöße bis zu 10 km/h, 45 Euro für bis zu 20 km/h und 60 Euro für bis zu 30 km/h.
Wer innerorts 40 km/h oder ausserorts 50 km/h zu schnell ist, muß mit einer Strafe von mindestens 150 Euro und einem Fahrverbot von 2 Wochen rechnen. Diese Sanktionen kann auch deutsche Staatsbürger treffen und gilt dann für das österreichische Staatsgebiet.
Fährt man trotzdem und wird dabei erwischt, handelt es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis, was strafrechtliche Folgen hat.

Die Strafe für Alkoholfahrten wird ebenfalls am 1. September erhöht. Der Strafrahmen beträgt dann zwischen 300 und 5 900 Euro, zudem sind Fahrverbote vorgesehen.
Generell gilt: Wer in Österreich das Bußgeld nicht sofort zahlt, muss ab 25 Euro mit einer Vollstreckung in Deutschland rechnen.

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Drastische Strafverschärfungen in Italien

Italien, dass Verkehrsverstöße schon immer scharf geahndet hat, hat vergangene Woche die Stafen weiter verschärft.
Neu ist u.a., dass es in der Nacht zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr automtische Aufschläge bis zu 50% gibt. Schon zehn km/h zu schnell können dann bis zu 200 Euro kosten. Wer Zigarettenstummel aus dem Fenster wirft, muss sogar bis zu 1 000 Euro berappen.

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Aha

Der Nutzfahrzeughersteller Volvo Trucks hat in den vergangenen Jahren rund 1 500 Lkw-Unfälle untersucht. Das Ergebnis war, dass bei Frontalzusammenstößen von einem Lkw mit einem Auto in neun von zehn Fällen der Pkw zuvor von der Spur abgekommen war.
Die Hälfte aller Todesfälle oder Unfälle mit Schwerverletzten sind auf Lkw-Unfälle zurückzuführen, bei denen kein anderes Fahrzeug beteiligt war. Bei 20 Prozent der Alleinunfälle von Nutzfahrzeugen ist Übermüdung die Ursache.

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Dienstwagen

Das neben Ulla Schmidt auch andere Politiker Ihren Dienstwagen privat nutzen, geht aus einer Anfrage des Grünen-Politikers Alexander Bonde hervor. Er wollte es genau wissen und startete eine kleine Anfrage an die Regierung: „Welche Mitglieder der Bundesregierung haben in den letzten 1,5 Jahren im Urlaub einen Dienstwagen in Anspruch genommen und wo fand dieser Urlaub statt?
In der Beantwortung dieser Anfrage wurden folgende Politiker genannt:

Bundesminister Olaf Scholz, SPD: Auf seiner Website hat er sich dazu ausführlich geäußert.

Horst Seehofer, CSU, ist als Bundesminister zwischen seinem Wohnort Ingolstadt und seinem Ferienhaus im Nahe gelegenen Schamhaupten hin und wieder zurück gefahren.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, SPD, Entwicklungshilfeministerin Heidi Wieczorek-Zeul, SPD und Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner, CSU, haben den Dienstwagen für Fahrten zum Flughafen genutzt, nicht jedoch im Urlaub selbst.

Bei Sigmar Gabriel wies ein Sprecher des Bundesumweltministeriums die Darstellung zurück, er habe seinen Wagen während eines Urlaubs genutzt.
Gabriel habe sich in den vergangenen eineinhalb Jahren vielmehr zweimal aus dem Dienst an den Urlaubsort in Deutschland bringen und von dort zum Dienst abholen lassen.

Bei Verkehrsminister Tiefensee sieht es laut einer eMail vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, so aus:

Lassen Sie mich vorab den Sachverhalt erläutern: Es gibt zwei
Abrechnungsmöglichkeiten, Dienst-Pkw und -Fahrer privat und dienstlich
zu nutzen:

1. Die Regelung, ein Fahrtenbuch zu führen.
2. Die Regelung, den Bruttolistenpreis entsprechend der
Dienstwagen-Regel zu versteuern (Fachbegriff: pauschale
Nutzungswertermittlung), diese Form ist übrigens auch in der Wirtschaft
üblich.

Minister Tiefensee hat sich für die 2. Regelung entschieden nämlich die
Versteuerung des Bruttolistenpreises nach der Dienstwagen-Regel
(pauschale Nutzungswertermittlung). Hiermit sind alle Fahrten unabhängig
von ihrem Zweck steuerlich abgedeckt. Die Inanspruchnahme eines Fahrers
ist durch die Versteuerung eines erhöhten Nutzungswertes ebenfalls
abgedeckt.

Damit kann der Minister den Dienstwagen unabhängig vom Zweck der Fahrt
nutzen.
Ja, der Minister hat seinen Dienstwagen privat im Urlaub genutzt.
Übrigens, der Minister fährt bei Auslandsurlauben den Dienstwagen
selbst.

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Das Kabinett der Tauben und Blinden

Einen Stau in Nordrhein – Westfalen zu finden ist eigentlich nicht so schwer, denn diese gibt es dort zuhauf. Diese Erfahrung machte wohl auch der dortige Verkehrsminister Lutz Lienenkämper. So kam er auf die tolle Idee, Autobahnen zu begrünen – vielleicht damit man beim stehen nicht einschläft.
Ob er auf den Standstreifen Blumenbeete anlegen will oder die Leitplanken grün angestrichen werden sollen, weiss wohl nicht mal Lienenkämper selbst.
Desweiteren fordert er mehr und bessere Schallschutzwände an den Autobahnen in NRW. Diese eigentlich positive Maßnahme ist aber nicht nur für die dort lebenden Menschen gedacht, sondern auch für die Tiere in Wald und Flur.

Wer nun aber denkt, dass es nicht schlimmer geht, hat sich getäuscht: Laut „rp-online“ werden durch Mitarbeiter seines Ministeriums an Autobahn-Raststätten Broschüren verteilt, auf denen Lkw-Fahrern der Tipp „Clever fahren, Unfälle vermeiden“ gegeben wird – und zwar in Blindenschrift.

Update: Kurz mal in der Pressestelle im Ministerium für Bauen und Verkehr in Düsseldorf angerufen und nachgefragt, ob es diese Broschüren wirklich in Blindenschrift gibt. Eine Sprecherin der Pressestelle sagte: „Das ist definitiv nicht so!
Ich habe mir ein Exemplar zuschicken lassen, mal schauen ob es bis zum Wochenende eintrifft.

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Rechtliche Grundlage zur Überlassung von Mautdaten fehlt

Wie heise online berichtet, gibt es für das Projekt einer Steuerung des LKW-Verkehrs per Mautdaten zu den Container-Terminals im Hamburger Hafen noch keine rechtliche Grundlage.
Dies betonte Toll-Collect-Sprecherin Claudia Steen heute gegenüber heise online. Man bemühe sich aber um eine Ausnahmegenehmigung für einen Feldtest mit zirka 200 LKW, die die Bundesregierung erteilen müsse. In jedem Fall werde man alle Datenschutzrichtlinien streng beachten.

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Der ganz normale Wahnsinn

Nicht nur in dem Gewerbe in dem ich arbeite, sind lange Arbeitszeiten die Regel. So berichtet „Regensburg digital“ über die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter des Möbelgiganten „XXXLutz„. So heißt es dort u.a.:

Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz seien an der Tagesordnung, selbst Lehrlinge müssten 13 oder 14 Stunden am Tag arbeiten, sonst drohe ihnen die Kündigung.

Womit die Mär vom arbeitswütigen Deutschen wieder um ein Beispiel gewachsen ist. Passend auch dazu, was eine EU – Studie in der vergangenen Woche zutage brachte, nämlich das hierzulande durchschnittlich über 41 Stunden pro Woche gearbeitet wird.
Das alles reicht aber einigen noch immer nicht. So forderte Arbeitgeberpräsident Hundt, die Tarifverträge zu Ungunsten der Arbeitnehmer zu verändern, weil die anhaltende Krise dem Unternehmenswachstum nicht dienlich sei.
Das in diesen Verträgen auch die Wochenarbeitszeit geregelt ist, dürfte allgemein bekannt sein. Aber vielleicht knacken die Deutschen bei der nächsten Studie ja die 60 Stunden – Marke.

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