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Kategorie: Allgemeines

Gewerkschaftspositionen

Ein Gewerkschaftsfunktionär hat wieder einmal zugeschlagen. Nein, nicht mit Fäusten, sondern akustisch. Aber von Anfang an…

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in NRW, Frank Richter, fordert den Einbau von Abstandswarn-, Notbrems- und Spurhaltesystemen in alle Lkw, denn dadurch könnte die Zahl der getöteten Verkehrsteilnehmer deutlich reduziert werden. Das klingt doch toll, oder? Ist es auch!

Doch was dann an Vorschlägen kommt, ist, nun ja, pure Polemik. So fordert er u.a. ein Überholverbot für LKW auf zweispurigen Autobahnen. Als Grund nennt er, dass häufig riskante Überholmanöver die Unfallursache seien.

Schauen wir uns seinen Vorschlag doch mal etwas genauer an: Lkw auf der rechten, Pkw auf der linken Spur. Kein Laster würde die mehr oder weniger rasante Fahrt von Urlaubern oder Geschaftsreisenden stören. Die Autobahn würde ihrem Anspruch gerecht, eine der schnellsten Strassen auf unserem Planeten zu sein.
Was macht es dann schon, wenn ich 30 Minuten zu spät bei einem Kunden bin, hauptsache der Pkw – Fahrer ist pünktlich an seinem Ziel.

Durch diese 30 Minuten Verspätung stehe ich aber vor verschlossenen Türen. Schon wird aus 30 Minuten eine ganze Nacht. Jede Minute kostet Geld, auch die, in der ein Lkw scheinbar nutzlos herum steht. Diese Zeit lässt sich mein Arbeitgeber natürlich bezahlen. Das gefällt dem Auftraggeber nicht und so ist er gezwungen, die Preise für sein Produkt zu erhöhen.
Gut, die 40 Cent Mehrpreis für ein Kleidungsstück oder für ein Glas Gurken bezahlt der Endverbraucher gerne, da er ja freie Fahrt auf deutschen Autobahnen hat.

Nun passiert aber folgendes: An einer Steigung kommt der Verkehr durch einen langsamen, weil schwer beladenen Lkw ins Stocken. Rasch baut sich hinter diesem Brummi ein Stau von mehreren Kilometern auf und meine Verzögerung beträgt schon mehrere Stunden. Dadurch stehe ich am Wochenende irgendwo und schon betragen die Mehrkosten nicht mehr 40 Cent, sondern zwei oder drei Euro je Produkt.

Aber selbst diesen Mehrpreis zahlen sicher viele gerne, wenn man nur schnell am Einkaufsmarkt ist. Nur, wie kommt man eigentlich mit seinem Pkw von der Autobahn herunter? Die Ausfahrt ist im Normalfall rechts, also müssen sich Autos einen Weg durch die kriechende Lkw – Schlange suchen. Gelingt das nicht, bleibt man auf der Überholspur stehen, denn man will ja nicht 15 Kilometer bis zur nächsten Abfahrt weiter fahren, um dort erneut sein Glück zu versuchen. Also ist das Chaos auch auf der linken Spur perfekt.

Es hätte diesem Gewerkschaftsfunktionär gut gestanden, für ein besseres Miteinander auf deutschen Autobahnen zu werben, anstatt gleich die „Keule rauszuholen“. Denn ein wenig Verständnis für den anderen, macht nicht nur die Autobahn zu einem „besseren“ Ort.

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Theorie und Praxis im Politikeralltag

Mit einem Lkw-Parkleitsystem will das hessische Verkehrsministerium in einem Pilotversuch voraussichtlich ab November die Sicherheit auf den Straßen erhöhen. „Die Fahrer sollen früh erkennen, wie viele Stellplätze auf einer Rastanlage noch frei sind„, sagte Verkehrsminister Dieter Posch (FDP) in einem Interview mit der Nachrichtenagentur ddp.
Damit solle vermieden werden, dass Lasterfahrer vergeblich auf der Rastanlage nach einem Parkplatz suchen, obwohl schon alle Plätze belegt seien.

Tolle Idee, nur leider an der Praxis (wieder einmal) weit vorbei. Besser wäre es, dass Geld welches für dieses System ausgegeben wird, gleich in neue Parkflächen zu investieren. Was bringt mir das Wissen um überfüllte Rastanlagen, wenn ich diese eh anfahren muß, da ich meine Ruhezeit einhalten muß.

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Die Hoffnung stirbt zuletzt

Fuehl mich wie gegen LKW gelaufen

Thorsten Schäfer-Gümbel, Landesvorsitzender der Hessen – SPD, letzten Sonntag auf Twitter. zum Ergebnis der Bundestagswahl.

Nun ja, solange er in vier Jahren nicht sagen muß: „Ich fühle mich wie von einem Lkw überfahren„, besteht ja noch Hoffnung auf Genesung.

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Ein gutes Urteil

Im August sprach das Amtsgericht München einen Lkw – Fahrer frei, der beim Rechtsabbiegen an einer Ampelkreuzung eine 26 – jährige Fahrradfahrein überrollte und dabei tötete.
In der Begründung stützte sich das Gericht vor allem auf die Aussagen eines Kfz-Sachverständigen, der feststellte, dass der Lkw zum betreffenden Zeitpunkt mit ca. 12 km/h unterwegs war – also keineswegs zu schnell.

Die gesetzliche Regelung dazu ist klar und unzweideutig. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es:

Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig muß er warten.

Nur wie sieht es denn in der Praxis aus? Trotz mittlerweile drei oder vier Spiegel ist der „tote Winkel“ nicht vollständig zu vermeiden. Deswegen werden immer wieder Fußgänger oder (wie in diesem Fall) Radfahrer übersehen. Das kann auch durch größte Sorgfalt des Fahrzeugführers nicht verhindert werden.
Deshalb ist hier ist der Gesetzgeber gefordert – obwohl dieses Problem seit langen bekannt ist, werden noch immer Radwege gebaut, die ein Rechtsvorbeifahren am rechtsabbiegenden Verkehr erlauben.
Eine Lösung wäre, den Radverkehr mit dem motorisierten Verkehr auf einer Fahrbahn zu belassen. Einen Radfahrer auf der gleichen Fahrbahn erkenne ich als Lkw – Fahrer eher, als einen Radfahrer auf einer abgetrennten Spur.

Gleichzeitig muß Fahrradfahrern klar sein, dass Sie ausschließlich in den Bereich gehören, der hinter einem Lkw liegt und niemals vor oder rechts daneben. Denn wie bereits erwähnt – es kann immer passieren, dass ich trotz größter Sorgfalt und Aufmerksamkeit einen Fußgänger oder Radfahrer übersehe, weil er sich im „toten Winkel“ befindet.

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Feste feiern

Immer wieder gibt es Anlässe, die nicht nur gefeiert werden, sondern gefeiert werden müssen. Einer davon ist Deutschlands größte Stadtkirmes, die jedes Jahr in der letzten Augustwoche in meiner Heimatstadt Mühlhausen stattfindet.
Eigentlich fiebern sowohl jetzige, als auch ehemalige Einwohner der Stadt das ganze Jahr über dieser einen Woche entgegen und sei er auch noch so klein.

Veranstaltet wird dieses Fest vor allem von den rund 30 Kirmesgemeinden, von denen die ältesten so alt sind, wie die Stadtkirmes selber, nämlich 132 Jahre.

Im Jahr 1877 verlangten die Stadtverordneten, dass der weltliche Teil der Kirchweihfeste an einem Tag im Jahr stattzufinden habe.
Den damaligen Obrigkeiten waren die vielen Feste ein Dorn im Auge. Galt doch Mühlhausen auch im 19. Jahrhundert als eine Stadt mit vielen Kirchen und somit auch vielen Kirchweihfesten.
Das hat sich inzwischen als Glücksfall für die Mühlhäuser und Ihre Stadt entwickelt. Denn so wurde die Mühlhäuser Kirmes „geboren“ und im Laufe der Zeit hat sich diese auf über eine Woche ausgeweitet.

Den Abschluß der Kirmes bildet jedes Jahr ein großes Feuerwerk über der Stadt und die anschließende Kirmesbeerdigung in den einzelnen Gemeinden.

Feuerwerk zur Kirmes

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PRÜFE DEN ABSTAND

Um das Thema Abstand bei uns Lkw-Fahrern weiterhin bewusst zu machen, startet die Autobahnpolizei Münster eine Verkehrssicherheitskampagne.
Dazu werden zunächst für zwei Monate auf einem ca. 32 Kilometer langen Streckenabschnitt der A 2 zwischen Oberhausen-Sterkrade und Castrop-Rauxel sechs Banner plaziert. Auf denen wird die Aufforderung „PRÜFE DEN ABSTAND“ und „CHECK YOUR DISTANCE„, sowie ein grüner Pfeil mit einem LKW-Symbol zwischen zwei Leitposten zu sehen sein.
Danach wird das Projekt auf der A 1 (Bereiche Steinfurt, Münster, Coesfeld) und der A 43 (Bereiche Recklinghausen, Coesfeld, Münster), ebenfalls für je zwei Monate fortgeführt. Ab dem 1. März 2010 wird die Präventionskampagne auf der BAB 2 wiederholt.

Weitere Infos dazu findet Ihr hier: >>>

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Ex – RiCö Chef vor Gericht

Der ehemalige Chef der insolventen Großspedition RiCö aus Osterode am Harz muss sich seit dem gestrigen Mittwoch vor dem Landgericht Göttingen wegen Millionen – Betrügereien verantworten.
Mitangeklagt sind zwei 52 und 60 Jahre alte anerkannte Sachverständige sowie der frühere Fuhrparkleiter der Spedition.
Sie sollen dem 45-Jährigen geholfen haben, über Jahre hinweg die Fahrzeug-Identifizierungsnummern von zum Teil sehr alten Sattelaufliegern herausgeschliffen und durch neue Nummern ersetzt haben.

RiCo Logo

RiCo - Lkw

Weitere Links: Ermittlungen gegen RiCö
Er verkauft den Rest von RiCö

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Spesenurteil

Der Fiskus darf Pauschalen für Kost und Logis nicht dem steuerpflichtigen Zusatzlohn zurechnen, wenn tatsächlich Kosten in der entsprechenden Größenordnung angefallen sind.
Das entschied das Finanzgericht Kassel und gab damit einem Lkw – Fahrer recht, der belegen konnte, nicht wie vom Finanzamt vermutet, in seinem Lkw übernachtet zu haben.

Az.: 11 K 1498/05

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