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Schlagwort: Fahrzeiten

Zwangspause

Auf Facebook las ich gestern diese Statusmeldung:

Unfallmeldung

Der letzte Kommentar wundert mich ein wenig. Warum glauben Leute, dass ein Lkw-Fahrer gleich eingeschlafen ist, wenn er seinen Lkw Richtung Graben steuert? Obwohl in der eigentlichen Meldung etwas ganz anderes steht? Nämlich das der Fahrer bei dichten Schneefall die Kontrolle über das Fahrzeug verlor.

Solche Kommentare sind dumm. Trotzdem liest man die immer wieder. Und dann nochmal. Um sich später die Frage zu stellen: „Warum ist das Facebook-Verhalten mancher Leute so entsetzlich, während andere sich völlig normal benehmen?“

Aber genug von Facebook. Die obige Meldung passte halt gut als Einstieg für mein eigentliches Thema. Bei einem Kunden, den ich letzte Woche anfuhr, lief es nicht so richtig rund. Erst war ich eine Stunde zu früh dran, dann durfte ich zu einem einige Kilometer entfernt liegenden Außenlager fahren und zum Schluss war nach der Hälfte der abzuladenden Paletten die Batterien des Staplers leer.

Während der Gabelstapler am Ladegerät hing, hatte ich Zeit, mich mit dem Lagerarbeiter zu unterhalten. Dabei kamen wir irgendwann zum Thema Fahrzeiten. Mein Gesprächspartner brüstete sich damit, im Sommer mit seiner Familie in den Urlaub nach Spanien zu fahren. Ohne größere Pause versteht sich. Eine Übernachtung in einem Hotel oder so käme nicht in Frage. Er könne sich ja am Urlaubsort erholen.

Schön, sagte ich. Das muß jeder selbst entscheiden. Kontrollen bräuchte er ja nicht zu fürchten. Ein Pkw hat schließlich keine elektronischen Kontrollgeräte, die die Fahrzeit aufzeichnen. Auch wenn das vielleicht mal empfehlenswert wäre.
Da war er natürlich ganz anderer Meinung. So etwas ginge gar nicht. Das würde die Gängelei der Autofahrer auf die Spitze treiben. Irgendwelche Hilfsmittel die erkennen, wann man müde wird, würde er ja vielleicht noch akzeptieren. Aber mehr auch nicht.

Während wir den zweiten Kaffee tranken, zeigte er mir im Internet solch ein Hilfsmittel. Stopsleep warnt bei Müdigkeit, las ich. Meine Bemerkung, dass er sich für den Preis dieses Gerätes auch ein Hotelzimmer nehmen könne, ignorierte er.
Dann endlich war der Stapler so weit geladen, um den Rest der Ware abladen zu können. Anschließend verabschiedete ich mich höflich um kurz darauf festzustellen, dass der Tachograph im Lkw Pause statt Arbeitszeit anzeigte. Diese blöden elektronischen Kontrollgeräte.

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Neunzig Stunden

Die Gesamtlenkzeit innerhalb von zwei aufeinander folgenden Wochen darf maximal 90 Stunden betragen. Wenn davon zum Beginn der zweiten Woche nur noch 39 Stunden übrig sind, ist wohl Nahverkehr angesagt.
Oder ein Wochenende fern ab der Heimat.

neunzigstunden

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Wer hätte das gedacht

Vor drei Wochen wurden vom Zentralen Verkehrsdienst Hannover in der Zeit zwischen 10:00 und 14:00 Uhr am dortigen Omnibusbahnhof achtzehn Fernreisebusse kontrolliert. Fünf der Reisebusse waren auf einer internationalen Linie und die restlichen dreizehn als innerdeutsche Fernbusse unterwegs. Dabei wurden sieben von den Beamten beanstandet.

Bei den Kontrollen wurden 35 Verstöße gegen die Vorschriften zur Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten der Omnibusfahrer festgestellt. Fast alle Verstöße, nämlich 34, betrafen den innerdeutschen Fernlinienverkehr.

Laut Polizei ist die Schwere der Verstöße bei fünf der beanstandeten Bussen als sehr bedenklich anzusehen. In vier Fällen wurden Fernreisebusse mehrfach über längere Zeiträume ohne erforderliche Fahrerkarte des Busfahrers bewegt.
In einem Fall muss ein 61-jähriger Busfahrer aus Süddeutschland, der sich von Hamburg auf der Rückfahrt in den Süden befunden hatte, mit einem Strafverfahren wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen rechnen. Der Mann steht im Verdacht, nachträglich auf seiner Fahrerkarte eine nachweisliche Lenkzeit als Pause eingetragen zu haben.

Die neuen Fernbusse sind nichts für Gestresste

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Fahrer, die für VW fahren, sitzen deutlich zu lange am Steuer

Lkw-Fahrer von Speditionen, die Originalteile für Volkswagen in Baunatal befördern, sitzen offenbar häufig deutlich zu lang am Steuer.
Stichproben der Gewerkschaft Verdi haben ergeben, dass viele Fahrer die Lenkzeitgrenze von zehn Stunden täglich und die wöchentliche Arbeitszeit von maximal 60 Stunden überschritten.
Die Aufträge von VW seien innerhalb der Logistikbranche in Nordhessen so hart umkämpft, sagt Gewerkschaftssekretär Manuel Sauer, dass es bei den angeheuerten Speditionen zu „systematischen Gesetzesverstößen“ komme.

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Augenwischerei

Nach einer 14 – Stunden Schicht und vier vergeblich angefahrenen – weil völlig überfüllten – Rastanlagen, habe ich einen Standplatz für die Nacht gefunden. Wieder ist es nur eine dieser Parkbuchten, wie sie in Italien die Regel sind – drei Meter neben der Autobahn und nicht mal durch eine Leitplanke von dieser getrennt.
Ob ich morgen früh ausgeruht bin, bezweifel ich stark. Hauptsache, ein Polizist oder nachher in Deutschland die BAG sieht, dass ich 10 oder 11 Stunden Pause gemacht habe. Die sagen: „Alles ok., gute Fahrt!“
Zehn Kilometer weiter schlafe ich ein und fahre in den Graben. Das interessiert keinen Menschen.

Parken an der Autobahn

Ähnlich ist es in Deutschland. Mir kann keiner erzählen, dass eine Nacht zehn Meter neben einer Autobahn, der Erholung dient. Aber wie bereits erwähnt: Hauptsache die Fahrzeiten stimmen und die Obrigkeit ist zufrieden.

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Fahren und löhnen

Ein Berufskraftfahrer hat keinen Anspruch auf Erstattung von Bußgeldern gegenüber seinem Arbeitgeber. Dies gilt selbst dann, wenn der Spediteur den Mitarbeiter mit der Androhung einer Kündigung zu regelwidrigem Verhalten treibt, entschied das vor kurzen das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.

In dem von der Deutschen Anwaltshotline in Nürnberg mitgeteilten Fall geht es um einen Lkw-Fahrer, der auf Weisung des Junior-Chefs der später beklagten Spedition regelmäßig zwischen dem Ruhrgebiet und dem süddeutschen Raum unterwegs war.

Der Fahrer wies seinen Arbeitgeber mehrfach darauf hin, dass die Touren ohne Überschreitung der zulässigen Lenkzeiten nicht zu schaffen sind. Darauf bekam er zur Antwort, er solle gefälligst durchfahren, sonst sei er seinen Job los.
Da der Mann davor Angst hatte und aus verschiedenen Gründen seinen Lohn dringend benötigte, folgte er dieser Anordnung.

Der Fahrer wurde bei einer Verkehrskontrolle erwischt. Nach einer amtlichen Tiefenprüfung wurde Ihm ein summarischer Bußgeldbescheid in Höhe von 8.520 Euro nebst rund 430 Euro Gebühren zugestellt. Der Fahrer wollte, dass sein Arbeitgeber diese Strafe zahlt – eine Idee, die einerseits nachvollziehbar ist, andererseits aber der zugrunde liegenden Regelung widerspräche. So sah es das Arbeitsgericht Koblenz und auch später das als Berufungsinstanz angerufene Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.

Das die Firma wohl in der Vergangenheit entsprechende Bußgelder bezahlt hatte, kam dem Fahrer auch nicht zugute. In der Entscheidung heißt es, dass der geltend gemachte Freistellungsanspruch nicht gegeben sei (Urteil vom 26.01.2010, – 3 Sa 497/09 -). Und weiter: Dem Kläger sei es zumutbar gewesen, sich den Anordnungen seines Arbeitgebers zu widersetzen.

Die im Bußgeldbescheid zitierten Bußgeldvorschriften dienten der Sicherheit im Straßenverkehr und damit auch dem Schutz von Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer. Beachte der Kraftfahrer diese Vorschriften, habe er aufgrund der arbeitsrechtlichen Vorschriften keine rechtlichen Nachteile im und für das Arbeitsverhältnis (etwa in Form einer Kündigung) zu befürchten. „Den rechtstreuen Arbeitnehmer schützt die Rechtsordnung“, heißt es im Urteil wörtlich. Deswegen sei es dem Kläger zumutbar gewesen, sich den behaupteten, unzulässig erteilten Anordnungen zu widersetzen.

Desweiteren solle das Bußgeld im übrigen den jeweiligen Täter davon abhalten, künftig solche oder ähnliche Verkehrsverstöße zu begehen, so die Richter.
Würde die Rechtsordnung dem Täter einen Anspruch darauf zubilligen, von den finanziellen Belastungen freigestellt zu werden, dann würde die Geldbuße den mit ihr verfolgten Zweck verfehlen. Es bestünde die ernste Gefahr, dass das „Prinzip der Unverbrüchlichkeit der Rechtsordnung in Frage gestellt“ würde.

Der Fahrer muss nun neben der Geldbuße auch die Verfahrenskosten für zwei Instanzen tragen. Aus der Firma ist er inzwischen ausgetreten.

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Mal so nebenbei…

…da kaue ich auf einem Leberkäsbrötchen für 3.70 Euro herum und lese auf der Website meiner Heimatzeitung folgendes:

Rekordstrafe von 8000 Euro für einen Südthüringer Brummi-Fahrer.

Der Zeitungsbericht ist natürlich sehr kurz und allgemein gehalten, deshalb bezweifel ich auch, dass die Strafe letztlich wirklich so hoch ausfallen wird.
Mitleid mit diesem „Brummifahrer“ habe ich trotzdem nicht, denn wer so rigoros gegen geltende Gesetze und Verordnungen verstößt, muß es halt auch mal spüren – in diesem Fall eben finanziell.

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Jetzt reichts…

Rechtsanwalt Werner Siebers berichtet in seinem Blog über einen Fernfahrer, der seinen Lkw – Schlüssel bei der Polizei mit der Begründung abgab, einfach nicht mehr weiterfahren zu wollen.
Im übrigen wolle er sein Arbeitsverhältnis sofort beenden, denn als Kraftfahrer werde er in Zukunft sicher nicht mehr arbeiten.

Er weigerte sich sogar, den Lkw zu seiner Speditionsfirma nach Schleswig-Holstein zurück zu fahren. Er wäre dazu zu gestresst und müde.

Für die Entscheidung des Fahrers habe ich Respekt und hoffe, dass er deshalb keine Konsequenzen zu befürchten hat.
Hoffentlich aber die Firma…

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