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Mal so nebenbei…

…da kaue ich auf einem Leberkäsbrötchen für 3.70 Euro herum und lese auf der Website meiner Heimatzeitung folgendes:

Rekordstrafe von 8000 Euro für einen Südthüringer Brummi-Fahrer.

Der Zeitungsbericht ist natürlich sehr kurz und allgemein gehalten, deshalb bezweifel ich auch, dass die Strafe letztlich wirklich so hoch ausfallen wird.
Mitleid mit diesem „Brummifahrer“ habe ich trotzdem nicht, denn wer so rigoros gegen geltende Gesetze und Verordnungen verstößt, muß es halt auch mal spüren – in diesem Fall eben finanziell.

5 Comments

  1. Gerd
    Gerd 20/11/2009

    Der Bericht ist mal wieder typisch Presse – keine Ahnung, aber Hauptsache was schreiben.

    Der Bußgeldrahmen für Verstöße gegen die Sozialvorschriften liegt für Fahrer bei 5000,- € und für den Unternehmer bei 15.000,-€.

    Und Punkte gibt es für diese Verstöße (leider) nicht.
    Und sollte er so massiv gegen die Sozialvorschriften verstoßen, werden ihm die 5000 und seinem Chef die 15.000 mal ordentlich wehtun, und übrigens findet sich die Firma wohl auf der Risikoliste wieder, d.h. Stop an jeder Kontrolle und bei dauernder Wiederholung kann es dann auch mal ins Gefängnis gehen.
    Und womit? – Mit Recht !

  2. Maik
    Maik 20/11/2009

    @ Gerd: Man (also die Staatsmacht) wird die Geschwindigkeiten mit ausgelesen haben. Dafür wird es die Punkte gegeben haben.

  3. Gerd
    Gerd 21/11/2009

    @Maik: Geschwindigkeiten speichert das Digkon nur für 24 Stunden, und nur in diesem Zeitraum ist man auch haftbar.
    Punkte dafür sind auch dabei eigentlich eher unwahrscheinlich, weil erst mal der Nachweis erbracht werden muss, wo überzigen worden ist. Und auf der BAB so knapp über 90, bringt keine Punkte.

    Ich bleib dabei, schlecht recherchiert, schnell mal was aus dem Polizeibericht abgeschrieben und mal wieder die bösen Brummi Fahrer erwischt und an den Pranger gestellt.
    Wobei ich noch einmal wiederholen möchte: Jeder der wissentlich und wiederholt Gesetze und Vorschriften bricht und missachtet, gehört bestraft. Nicht zuletzt weil er uns, die ehrlich und sauber arbeiten, damit das Lebn schwer und den Ruf kaputt macht.

  4. Ralf
    Ralf 22/11/2009

    @Gerd: Die Angaben stammen von der Polizei. Was daraus wird wenn z.B. der Fahrer Einspruch dagegen einlegt, ist eine ganz andere Sache. Zudem kann das Ordnungsamt die Strafe erhöhen bzw. herab setzen. Ich gehe mal davon aus das die Polizisten die Strafe einfach so, ohne Beachtung des Bußgeldrahmens, errechnet haben.
    Ich habe bei Google auch mal „Bußgeldrahmen Sozialvorschriften“ eingegeben. Also für einen Laien ist es recht schwer heraus zu finden das es überhaupt einen Bußgeldrahmen gibt. Deswegen würde ich in den Punkt der Zeitung nicht sofort schlechte Recherche vorwerfen. Zumal es sich um eine „gewöhnliche“ Tageszeitung und nicht um eine Fachpublikation handelt.

    Mit den Punkten muss ich Maik recht geben. es reicht aus auf der BAB bergab 100 zu fahren, schon ist man im Punktebereich. Wenn der Fahrer sich ohnehin nicht an die Sozialvorschriften hält, dann kann man davon ausgehen das er sich auch kurz vor der Kontrolle nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten hat.

  5. Ralf
    Ralf 22/11/2009

    BTW: Hier ist der Polizeibericht. Da steht nichts von Punkten, sondern lediglich etwas von der „Registrierung“ beim KBA.
    Zudem kann es auch sein, dass der Fahrer gleichzeitig Unternehmer ist (selbst fahrender Unternehmer). Dann ist durchaus ein Bußgeld von 8.000 Euro möglich (Bußgeldrahmen bis 15.000 Euro).

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