Die Italiener haben Fahrverbote für Lkw über 7,5 Tonnen ausgeweitet. Neu in den diesjährigen Fahrverbotskalender aufgenommen wurden folgende Freitage: 26. August, 2. September, 9. September und 28. Oktober. Das Fahrverbot gilt jeweils von 16 bis 24 Uhr.
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Auch in diesem Jahr verhängen Deutschland und einige andere europäische Länder auf wichtigen Autobahnen und Bundesstraßen ein zusätzliches Fahrverbot für Lkw in der Hauptreisezeit
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Ingmar kommentiert zu diesem Artikel folgendes:
Wäre doch mal interessant, eine Straße für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen zu sperren
Gestern befuhr ich die B 252 zwischen Frankenberg und Marburg. Auf dieser Strasse galt seit 2006 ein generelles Verbot für den Durchgangsverkehr ab 12 Tonnen, welches im März diesen Jahres zu einem Nachtfahrverbot entschärft wurde. Dieses gilt jedoch für alle Lastwagen über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, ausgenommen dem Anliegerverkehr.
Eine Brummi – Lawine ist mir dort entgangen. Auf vielleicht elf oder zwölf Pkw kam ein Lkw, von denen anhand des Kennzeichens mehr als die Hälfte dem regionalen Verkehr zugeordnet werden konnte.
Aber vielleicht bin ich dort auch nur zur falschen Zeit entlang gefahren. Eine Stunde später brach sicher das totale Chaos aus – und sei es auch nur in den Köpfen der Anwohner und zuständigen Lokal- und Verkehrspolitiker.
Heute morgen um kurz nach sechs, auf der A4 Richtung Erfurt: Seit 10 Minuten gilt auch hier ein Fahrverbot für Lkw – und wie man sieht, völlig zu recht.
Bei dem starken Reiseverkehr würden Brummis für noch mehr Chaos sorgen. Ausserdem darf es nicht sein, dass die morgendliche liebevolle Asphaltidylle durch laute übelriechende Dieselmotoren gestört wird.

Ich finde es ja toll, dass die Redakteure von Focus online so nett sind und Ihren Lesern mitteilen, dass ab kommenden Wochenende Pkw auf vielen Autobahnen freie Fahrt haben.
Zusätzliche Lkw-Fahrverbote während der Sommerferien sollen die deutschen Fernstraßen entlasten.
An allen Samstagen der Monate Juli und August sind Autobahnen und stark befahrene Bundesstraßen zwischen 7 Uhr und 20 Uhr für Nutzfahrzeuge über 7,5 Tonnen tabu.
Was ich jedoch nicht verstehe: Warum lässt man am Ende des Artikels irgendeinen Mitarbeiter der Prüforganisation GTÜ zu Wort kommen? Dieser empfiehlt Reisenden, nach Möglichkeit an einem Wochentag zu fahren:
Trotz der Verbote ist auf den Autobahnen an den Wochenenden mit erheblicher Verkehrsbelastung zu rechnen, vor allem an den Samstagen. Die Prüforganisation GTÜ rät daher, nach Möglichkeit an einem Wochentag zu fahren.
Samstag Fahrverbot obwohl Urlaubern geraten wird, Wochentags zu verreisen? Jetzt bin ich ein wenig verwirrt!
Dabei könnte das doch so einfach sein: Montag bis Samstag gilt ein Fahrverbot für Pkw und Sonntags dürfen dafür keine Lkw fahren. Schöne, gerechte Welt. Aber mich fragt ja keiner.
In Italien gilt am 13.05.2010 von 00.00 bis 22.00 Uhr auf der Brennerautobahn ein Fahrverbot in Richtung Norden. Dieses besteht von Sterzing bis zur Staatsgrenze, für alle Gütertransportfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen.
Die Gütertransportfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen, welche zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Fahrverbots schon auf der Brennerautobahn in der Provinz Bozen unterwegs sind, müssen auf dem Parkgelände der Sa.do.bre in Sterzing anhalten.
Von dem mit vorliegender Verfügung verhängten Verkehrsverbot sind die nachstehend angeführten Lastfahrzeuge ausgenommen:
Fahrzeuge, die zu folgenden Zwecken dienen: ausschließliche Beförderung von Schlacht- oder Stechvieh, leicht verderbliche Lebensmittel, Getränkeversorgung in Ausflugsgebieten, unaufschiebbare Reparaturen an Kühlanlagen, Abschleppdienst, Pannenhilfe; vom Straßeneigner für den Einsatz in Notfällen zur Aufrechterhaltung des Straßenverkehrs genutzte Fahrzeuge und Fahrzeugzüge; Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Müllabfuhr, Personentransport im regulären Linien-verkehr, sowie für unaufschiebbare Fahrten Lastkraftwagen des Bundesheeres und landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen
Fahrten im kombinierten Güterverkehr Straße – Schiene, wofür eine Stellplatzreservierung vorgelegt werden kann, welche die Angaben über das Fahrzeugkennzeichen, bzw. das Fahrtdatum und die Uhrzeit des vorgemerkten Zuges enthält.
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