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Fahrverbot in Italien

In Italien gilt am 13.05.2010 von 00.00 bis 22.00 Uhr auf der Brennerautobahn ein Fahrverbot in Richtung Norden. Dieses besteht von Sterzing bis zur Staatsgrenze, für alle Gütertransportfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen.

Die Gütertransportfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen, welche zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Fahrverbots schon auf der Brennerautobahn in der Provinz Bozen unterwegs sind, müssen auf dem Parkgelände der Sa.do.bre in Sterzing anhalten.

Von dem mit vorliegender Verfügung verhängten Verkehrsverbot sind die nachstehend angeführten Lastfahrzeuge ausgenommen:

Fahrzeuge, die zu folgenden Zwecken dienen: ausschließliche Beförderung von Schlacht- oder Stechvieh, leicht verderbliche Lebensmittel, Getränkeversorgung in Ausflugsgebieten, unaufschiebbare Reparaturen an Kühlanlagen, Abschleppdienst, Pannenhilfe; vom Straßeneigner für den Einsatz in Notfällen zur Aufrechterhaltung des Straßenverkehrs genutzte Fahrzeuge und Fahrzeugzüge; Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Müllabfuhr, Personentransport im regulären Linien-verkehr, sowie für unaufschiebbare Fahrten Lastkraftwagen des Bundesheeres und landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen

Fahrten im kombinierten Güterverkehr Straße – Schiene, wofür eine Stellplatzreservierung vorgelegt werden kann, welche die Angaben über das Fahrzeugkennzeichen, bzw. das Fahrtdatum und die Uhrzeit des vorgemerkten Zuges enthält.