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382 Ergebnisse für "unterwegs"

Fahren und löhnen

Ein Berufskraftfahrer hat keinen Anspruch auf Erstattung von Bußgeldern gegenüber seinem Arbeitgeber. Dies gilt selbst dann, wenn der Spediteur den Mitarbeiter mit der Androhung einer Kündigung zu regelwidrigem Verhalten treibt, entschied das vor kurzen das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.

In dem von der Deutschen Anwaltshotline in Nürnberg mitgeteilten Fall geht es um einen Lkw-Fahrer, der auf Weisung des Junior-Chefs der später beklagten Spedition regelmäßig zwischen dem Ruhrgebiet und dem süddeutschen Raum unterwegs war.

Der Fahrer wies seinen Arbeitgeber mehrfach darauf hin, dass die Touren ohne Überschreitung der zulässigen Lenkzeiten nicht zu schaffen sind. Darauf bekam er zur Antwort, er solle gefälligst durchfahren, sonst sei er seinen Job los.
Da der Mann davor Angst hatte und aus verschiedenen Gründen seinen Lohn dringend benötigte, folgte er dieser Anordnung.

Der Fahrer wurde bei einer Verkehrskontrolle erwischt. Nach einer amtlichen Tiefenprüfung wurde Ihm ein summarischer Bußgeldbescheid in Höhe von 8.520 Euro nebst rund 430 Euro Gebühren zugestellt. Der Fahrer wollte, dass sein Arbeitgeber diese Strafe zahlt – eine Idee, die einerseits nachvollziehbar ist, andererseits aber der zugrunde liegenden Regelung widerspräche. So sah es das Arbeitsgericht Koblenz und auch später das als Berufungsinstanz angerufene Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.

Das die Firma wohl in der Vergangenheit entsprechende Bußgelder bezahlt hatte, kam dem Fahrer auch nicht zugute. In der Entscheidung heißt es, dass der geltend gemachte Freistellungsanspruch nicht gegeben sei (Urteil vom 26.01.2010, – 3 Sa 497/09 -). Und weiter: Dem Kläger sei es zumutbar gewesen, sich den Anordnungen seines Arbeitgebers zu widersetzen.

Die im Bußgeldbescheid zitierten Bußgeldvorschriften dienten der Sicherheit im Straßenverkehr und damit auch dem Schutz von Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer. Beachte der Kraftfahrer diese Vorschriften, habe er aufgrund der arbeitsrechtlichen Vorschriften keine rechtlichen Nachteile im und für das Arbeitsverhältnis (etwa in Form einer Kündigung) zu befürchten. „Den rechtstreuen Arbeitnehmer schützt die Rechtsordnung“, heißt es im Urteil wörtlich. Deswegen sei es dem Kläger zumutbar gewesen, sich den behaupteten, unzulässig erteilten Anordnungen zu widersetzen.

Desweiteren solle das Bußgeld im übrigen den jeweiligen Täter davon abhalten, künftig solche oder ähnliche Verkehrsverstöße zu begehen, so die Richter.
Würde die Rechtsordnung dem Täter einen Anspruch darauf zubilligen, von den finanziellen Belastungen freigestellt zu werden, dann würde die Geldbuße den mit ihr verfolgten Zweck verfehlen. Es bestünde die ernste Gefahr, dass das „Prinzip der Unverbrüchlichkeit der Rechtsordnung in Frage gestellt“ würde.

Der Fahrer muss nun neben der Geldbuße auch die Verfahrenskosten für zwei Instanzen tragen. Aus der Firma ist er inzwischen ausgetreten.

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Aktiv verseuchtes Radio

Immer wenn ich das Radio einschalte wird mir bewusst, wie anstrengend und nervig deutsche Sender sind. Diese Morgenshows und Witzigkeiten und Peinlichkeiten, unterbrochen von Telefonspielchen und Werbung und fröhlich lauten, immer krankhaft lachenden Moderatoren. Merken die nicht, dass die sich zum Affen machen?

Früher – als Jugendlicher – habe ich gern Radio gehört. Kaum von der Schule zuhause, ging der Griff zum Stern Recorder und schon lief HR3, natürlich in Mono: Die Mittagsdiskotheke mit Thomas Koschwitz, danach die Stereobox mit Rainer Maria Erhardt oder Martin Hecht. Donnerstagabend die Hitparade mit Werner Reinke, an den restlichen Abenden kam Randmusik, ausserhalb des Mainstreams.

Heute kann ich vergleichbares nicht erkennen. Alle Sender, egal ob Privat oder Öffentlich – Rechtlich, sind phantasielos und uniform. Sie unterscheiden sich praktisch nicht mehr.
Zuhause ist das kein Problem, da höre ich Internetradio. Nur unterwegs – was ich ja meistens bin – muß ich mir das zwangsläufig antun.

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Fahrverbot in Italien

In Italien gilt am 13.05.2010 von 00.00 bis 22.00 Uhr auf der Brennerautobahn ein Fahrverbot in Richtung Norden. Dieses besteht von Sterzing bis zur Staatsgrenze, für alle Gütertransportfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen.

Die Gütertransportfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen, welche zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Fahrverbots schon auf der Brennerautobahn in der Provinz Bozen unterwegs sind, müssen auf dem Parkgelände der Sa.do.bre in Sterzing anhalten.

Von dem mit vorliegender Verfügung verhängten Verkehrsverbot sind die nachstehend angeführten Lastfahrzeuge ausgenommen:

Fahrzeuge, die zu folgenden Zwecken dienen: ausschließliche Beförderung von Schlacht- oder Stechvieh, leicht verderbliche Lebensmittel, Getränkeversorgung in Ausflugsgebieten, unaufschiebbare Reparaturen an Kühlanlagen, Abschleppdienst, Pannenhilfe; vom Straßeneigner für den Einsatz in Notfällen zur Aufrechterhaltung des Straßenverkehrs genutzte Fahrzeuge und Fahrzeugzüge; Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Müllabfuhr, Personentransport im regulären Linien-verkehr, sowie für unaufschiebbare Fahrten Lastkraftwagen des Bundesheeres und landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen

Fahrten im kombinierten Güterverkehr Straße – Schiene, wofür eine Stellplatzreservierung vorgelegt werden kann, welche die Angaben über das Fahrzeugkennzeichen, bzw. das Fahrtdatum und die Uhrzeit des vorgemerkten Zuges enthält.

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Urlaub im Truck

Hätte ich ganz viel Geld und noch mehr Zeit, würde ich dieses Angebot mal in Augenschein nehmen >>>
Aber da ich weder das eine und noch weniger vom anderen habe, belasse ich es beim kurzen Überfliegen dieses Artikels >>>

Gefunden bei Uwe

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Blogleser Ronny fragt u.a.:

Hallo,

Du bist ja sicher auch mal mit einem Pkw unterwegs. Stören Dich dann eigentlich überholende Lkws?

Viele Grüße, Ronny

Hallo Ronny,

nein, die stören mich nicht. Einfach deshalb, weil ich solche Überholvorgänge auf einer Strecke von zwei- oder dreihundert Kilometer an einer Hand abzählen kann. Diese ganze Problematik namens „Elefantenrennen“ wird maßlos übertrieben.
Das schreibe ich nicht, weil ich selber Lkw fahre, sondern aus eigener Beobachtung.

Was mich jedoch stört, sind kilometerweit vor einem Hindernis ausscherende PKW – und zwar nicht nur Kleinwagen. Anschließend quälen diese sich mit 100km/h an einem LKW vorbei und bleiben nach Beendigung des Überholvorganges noch ewig links.
Versucht man dann vorsichtig, diesen Linksfahrer darauf hinzuweisen, doch wieder die rechte Spur zu benutzen, wird einem ein Zettel mit dem eigenen Kennzeichen präsentiert oder Mami versucht, Fahrer und Fahrzeug vom Beifahrersitz aus, zu fotografieren.

Das finde ich wesentlich nerviger, als einen überholenden Lkw.

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Der Weg ist das Ziel

Ich hatte niemals ein Idol oder sowas in der Art. Trotzdem gibt es Menschen, die ich für Ihren Mut bewundere. Dazu gehören auch solche, die sich mit so einem Gefährt weiter als zehn Kilometer von der eigenen Haustür entfernen:

Ein Rumäne unterwegs

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Kevin schreibt und fragt:

Hey Maik,

ich bin derzeit 25, ausgebildeter Kaufmann im Einzelhandel und schiele derzeit auf ein Wechsel zu einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer. Was mich dazu bewegt: Ich stelle fest, dass ich unheimlich gerne unterwegs bin und auch meinen Spass daran habe, mal 1000 km spontan mit dem Auto durch die Gegend zu fahren (gestern zum Beispiel vom Ruhrgebiet bis kurz vor Kiel und wieder zurück). Was mich die ganze Zeit ins Grübeln bringt ist die schon immer mal wieder gehörte Aussage, dass LKW-Fahrer kaum Familienleben haben und selten zu Hause sind. Was ist wirklich an der Sache dran? Sind es letztendlich häufig Aussagen von frustrierten LKW-Fahrer die sich im Job nicht wohlfühlen oder allgemein ihren Frust auslassen? Ist es einfach nur häufig übertrieben dargestellt? Oder ist es doch eher so, dass man als LKW-Fahrer mehr auf ein intensiveres Familienleben verzichten muss?

Über eine Antwort von jemanden, der diesen Beruf zu mögen scheint, würde ich mich freuen 🙂 .

Grüße
Kevin

Hallo Kevin,

Du verzichtest als Lkw – Fahrer nicht nur auf ein intensives Familienleben, sondern musst auch Deine privaten Kontakte zu Freunden und Bekannten zurückschrauben.
Irgendwelche Planungen für Freitagabend vornehmen? Vergiss es, da bist Du i.d.R. noch unterwegs. Sonntagabend mit Freunden schick essen gehen? Geht auch nicht, da Du oft um 22.00 Uhr losfahren musst.
Diese Aussage hat nichts damit zu tun, dass Fahrer frustriert sind, sondern es ist die Realität. Du verzichtest – nicht nur im Fernverkehr – auf vieles. Das muss Dir klar sein, wenn Du Dich zum Bkf umschulen lassen willst.

Außerdem bedeutet Lkw fahren nicht nur unterwegs sein. Einen Großteil der Zeit verbringst Du mit Be- und Entladen, b.z.w. dem dazugehörigen Warten. Dazu kommen Stress, Hektik und Termindruck, gepaart mit Beschränkungen und Verordnungen aller Art – Geschwindigkeitsbegrenzer, Überholverbote, Lenk- und Ruhezeiten. Hast Du endlich Feierabend, beginnst Du damit, Deinen Papierkram zu erledigen.

Du arbeitest im Einzelhandel? Belasse es dabei! Wenn Du Bock hast, Kilometer zu schrubben, mache es wie bisher: Setze Dich in Deinen Pkw und genieße die freie und weitgehend ungestörte Fahrt.
Aber letztlich liegt die Entscheidung bei Dir. Ich würde nie jemanden von diesem meinen Beruf abraten – vorausgesetzt er will es wirklich.

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