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Kategorie: Strassen

Gute Seiten, schlechte Seiten

Mehrere Jahre lang durften Lkw – Fahrer mit Ziel Italien, Tirol nicht auf der Strasse durchqueren. Zumindest dann, wenn sie bestimmte Güter geladen hatten. Dazu zählten u.a. Steine, Rundholz und Kork, aber auch Kraftfahrzeuge, Marmor, Fliesen und Stahl. Mit dieser Maßnahme sollte eine teilweise Verlagerung des schweren Güterverkehrs auf die Schiene erfolgen. So wurden Lkw gezwungen, die Strecke zwischen Wörgl und Brenner per Zug zurück zu legen.
Transporte mit Ursprung oder Ziel Tirol unterlagen dem Transportverbot jedoch nicht.

Letzten Dezember urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, dass dieses Fahrverbot mit dem freien Warenverkehr nicht vereinbar sei.

Schon einmal, nämlich 2005, hatte es dieses sektorale Fahrverbot als illegal erklärt. Dieses hätte im August 2003 auf einem Teilbereich der Inntalautobahn in Kraft treten sollen, wurde jedoch durch eine einstweilige Verfügung der EU – Kommision bis zum Urteil des EuGH ausgesetzt.
Daraufhin hatten die österreichischen Behörden eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h verhängt, später aber durch ein variables Tempolimit ersetzt. Weil die Umweltbelastung im Inntal zwischen Österreich und Italien nach wie vor hoch blieb, erließen die Behörden dieses beschränkte Fahrverbot de facto erneut.

Auch diesmal entschieden die EU – Richter, dass es sich bei dem sektoralen Fahrverbot zweifellos um eine Beschränkung des freien Warenverkehrs handelt. Dieses kann zwar gerechtfertigt sein, wenn sie nötig ist, um ein Ziel wie das des Umweltschutzes zu erreichen. Jedoch kam der EuGH bei der Prüfung, ob es sich bei dem Verbot um eine geeignete Maßnahme handele, zu einem negativen Ergebnis. Denn Österreich habe nicht alle anderen Möglichkeiten zur Senkung der Schadstoffbelastung ausgeschöpft.
Desweiteren waren die Argumente Österreichs, wonach die sektorale Fahrverbotsverordnung zum Schutz des Grundrechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens und aus zwingenden Gründen des Umweltschutzes erforderlich sei, nicht überzeugend.

Als Folge dieses Urteils werden die Behörden in Tirol die Kontrollen an den LKW – Kontrollstellen Brenner, Radfeld und Kundl verstärken. Somit ist davon auszugehen, dass die Schikanen wieder zunehmen. Wenn aber in den Sommermonaten zehntausende Pkw Richtung Gardasee oder Adria rollen, spielt Umweltbelastung keine Rolle. Dann wird auf das Immissionsschutzgesetz-Luft verwiesen. Im Stau macht das natürlich viel Sinn.

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Wortprellereien

Aus einer Presseerklärung des Baden – Württembergischen Landtagsabgeordneten Dr. Dietrich Birk:

Nach Auffassung von Dietrich Birk müsse ebenso gewährleistet sein, dass ein Nachtfahrverbot für den Schwerlastverkehr über 12 Tonnen auf der Bundesstraße 297 konsequent von der Polizei überprüft werde, um auswärtigen Mautprellern das Handwerk zu legen.

Ich war mir erst nicht sicher, welche Art von Verbrecher der Mann Doktor meint. Vielleicht Taschendiebe? Oder Bauernfänger? Aber nein, auswärtige Lkw – Fahrer sind der Grund seines Ärgers.
Dabei vergisst er jedoch, dass man zum Preller nur werden kann, wenn man eine kostenpflichtige Leistung nach Inanspruchnahme nicht bezahlt. Kostenpflichtig ist bisher allein die Benutzung der Autobahnen. Ein Lkw – Fahrer also, der auf Bundes- oder Landesstraßen ausweicht, ist kein Mautpreller.

Nicht jede Buchstabenzusammenstellung ergibt also einen Sinn. Genauso wenig benutzen viele Lkw Bundesstrassen, um Maut zu sparen. Im Gegenteil: Die Mautersparnis wird vom Zeitfaktor wieder zunichte gemacht. Zeit ist schlieslich Geld. Auch im Transportsektor.
Dazu kommt der erhöhte Fahrzeugverschleiß und Mehrkosten beim Sprit. Oftmaliges Bremsen und Anfahren kommt halt dem Dieselverbrauch wenig entgegen.

Übrigens fahren auch „auswärtige“ Lkw Firmen an, die an Bundes- oder Landesstrassen Ihren Sitz haben. Mir ist keine Firma bekannt, die über eine eigene Autobahnabfahrt zu erreichen ist. Aber das ist dem Herrn Dr. Birk sicher alles bekannt. Er hat halt ein großes Herz für seine Wähler. Da kann man ein paar Wortspielereien durchaus verzeihen.

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Unterwegs…

…auf der A3 bei Frankfurt. Diesmal völlig unspektakulär. Eigentlich wollte ich nur mal eine andere (OnBoard-)Kamera testen.

Der Ton der GoBandit ist – vorsichtig ausgedrückt – nicht ganz so toll und auch die GPS – Daten stimmen nicht hundertprozentig.
Diese werden mithilfe eines GPS-Empfängers beim Filmen aufgezeichnet. Bei der Nachbearbeitung am Computer lassen sich daraus die Geschwindigkeit und Höhe auslesen und in das Bild einblenden.

Leicht ist nicht nur die Kamera selbst, sondern auch deren Handhabung. Logisch, die Cam wurde ja auch für den ultimativen Sporteinsatz entwickelt. Das Teil besitzt zwei Knöpfe nebst einem kleinen Display auf der Rückseite. Auf der Oberseite thront ein großer Schieber. Letzterer startet und stoppt die Aufnahme. Somit einfach und ohne hinzugucken bedienbar.

Ein weiterer Grund, warum ich mich für diese Kamera entschieden habe: Der Akku soll bei 720p-Aufnahme bis zu drei Stunden durchhalten und in zweieinhalb Stunden via USB wieder aufgeladen sein. Somit entfällt das ständige mitschleppen diverser Ladekabel. Auch ein Ausseneinsatz dürfte kein Problem sein – denn Wasserdicht ist sie zumindest laut Hersteller auch und soll eine maximale Wassertiefe von einem Meter bis zu 30 Minuten schadlos überstehen können.

Achso. Von der (teilweise) selbstgebauten Halterung für die Frontscheibe mache ich nächste Woche mal ein Foto.

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Kein Fahrverbot

Obwohl das katholische Kirchenfest Heilige Drei Könige in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt gesetzlicher Feiertag ist, haben Brummis deutschlandweit freie Fahrt.

Üblicherweise gilt an Feiertagen dieselbe Regelung wie an Sonntagen: Lkw-Fahrverbot (über 7,5 Tonnen) auf allen Straßen von 00:00 bis 22:00 Uhr. Ist ein Feiertag regional begrenzt (wie Fronleichnam, Reformationstag oder Allerheiligen), beschränkt sich das Fahrverbot auf die Bundesländer, in denen der Tag gefeiert wird.

Für zwei regionale Feiertage gibt es jedoch Ausnahmen. Neben dem Dreikönigstag haben Lkw auch an Mariä Himmelfahrt (15. August), das nur in Bayern und im Saarland Feiertag ist, in ganz Deutschland kein Fahrverbot.

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Schweizer Verhältnisse

Alle paar Wochen darf ich wegen einer körperlichen Unzugänglichkeit zu einem Arzt. Im Wartezimmer sehe ich dann das ganze Elend dieser Welt: Alte Frauen die sich freuen, mal wieder Menschen zu sehen. Oder Mütter die Ihre Kinder ignorieren, nur um einige Minuten Ruhe zu haben und kahlköpfige Männer, deren gesunder Haarwuchs schon Jahre zurück liegt. Genau daran mußte ich bei dem Anblick des Bildes von Enrico Stange denken.

Enrico Stange ist Sprecher für Landesentwicklung und Infrastruktur der Linke-Fraktion in Sachsen. In dieser Funktion macht er sich für ein Nachtfahrverbot für Lastwagen stark. Er ist der Meinung, dass man so den bei drei Prozent liegenden Anteil des Güterschwerverkehrs am gesamten Straßenverkehr innerhalb eines Jahrzehnts bis 2023 um gut ein Drittel senken kann. Dieses Nachtfahrverbot soll zu mehr Schienenverkehr und damit zu mehr Umweltfreundlichkeit führen.

Gut, dass ist nur ein Vorschlag und fern jeder Realität. Trotzdem würde es mich interessieren, wie Herr Stange sich das vorstellt. Punkt 22.00 Uhr ist Stillstand angesagt? Zumindest auf der Strasse? Gleichzeitig setzen sich in ganz Deutschland Güterzüge in Bewegung – voll mit Briefen und hängenden Schweinehälften?
Oder Montagfrüh? Viele Fahrer beginnen Ihre Tour Punkt sechs. Die Verkehrsnachrichten werden nur durch kurze Sender – Jingles unterbrochen? Denn sind wir doch mal ehrlich: Weniger Lkw werden trotz gutgemeinter, wenn auch naiver Ratschläge, nicht unterwegs sein.

Vorschläge wie diesen, sollte man deshalb demütig ertragen. Zumal ich nicht weiss, was “politisieren” wirklich bedeutet und ob die Funktion eines Sprecher’s für Landesentwicklung und Infrastruktur der Linke-Fraktion in Sachsen* wirklich ausfüllend ist. Unsterblich wird man damit sicher nicht.

*Sollte ich fälschlicherweise diesen Sprecherjob falsch benannt haben, bitte ich um Entschuldigung. Bei wem auch immer.

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Sie haben Post

Matthias aus Freiburg weisst mich auf folgenden Artikel hin:

Hallo Maik,
dieser Artikel dürfte dich evtl. interessieren, da du ja ab und zu mal auf der A5 Richtung Freiburg unterwegs bist: Überholverbote in den Dauerbaustellen der A 5

Gruß aus Freiburg
Matthias

Danke für den Hinweis. Auch wenn es einige nicht lesen wollen: Es ist überfällig. Zumindest auf bestimmten Strecken – und die Baustellen auf der A 5 gehören dazu. Besonders wenn Transporter oder Fahrer von sogenannten Sport Utility Vehicles (SUVs) anfangen zu überholen, habe ich regelmäßig Angst um meinen linken Aussenspiegel.

Ein weiteres „Ärgernis“ sind zaghafte Autofahrer. Die geben Gas, fahren neben mir und der Leitplanke und bremsen wieder ab. Kurze Zeit später beginnt das Spiel von neuen. Wer das Bedürfnis hat, in einer Baustelle zu überholen, soll gefälligst Gas geben.

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Frühstück in Aussicht

Das es von Vorteil ist, bestimmte Autobahnen relativ oft zu befahren, habe ich vorhin wieder gemerkt: Die reguläre Raststätte am Irschenberg war (oder ist) völlig überfüllt. Etwas unterhalb befindet sich aber eine weitere Tankstelle, auf dessen Gelände einige Lkw parken können. Dort habe ich noch einen annehmbaren Platz gefunden. An Strecken, die ich selten nutze, sind mir solche Ausweichmöglichkeiten nicht bekannt.
Gut, der Pächter verlangt eine Parkgebühr von sechs Euro. Fünf davon werden bei einem Einkauf im Shop oder an der Imbisstheke verrechnet. Von daher geht das schon – gibt es halt ein ordentliches Frühstück nachher.

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