Drücke "Enter", um den Text zu überspringen.

Kategorie: Strassen

Kein Ferienfahrverbot am Gründonnerstag und Pfingstfreitag

Am Gründonnerstag und Pfingstfreitag gibt es laut dem Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) kein Ferienfahrverbot für Lkw. Die Einführung eines Fahrverbots auf normale Tage in den ohnehin durch die Feiertage verkürzten Wochen hätte den Fernverkehr für Lkw nahezu unmöglich gemacht.
Der Transport von Gütern über Bundes- und Landstraßen an diesen Tagen sei weder für die Bevölkerung noch für die Kraftfahrer zumutbar gewesen.

Zur Meldung: Bürokratiemonster gestoppt

11 Kommentare

Mehr Fahrverbote in der Reisezeit

Das Bundesverkehrsministerium will offenbar kurzfristig die Ferienreiseverordnung erweitern. Damit sollen bislang weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit die Lkw-Fahrverbote auf bestimmten Fernstraßen künftig auch am Gründonnerstag und am Freitag vor den Pfingstferien gelten.

Eine Erhebung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat gezeigt, dass insbesondere die Freitage vor Beginn der Ferien sowie der Gründonnerstag staukritisch sind. Dies ist darauf zurück zu führen, dass sich dann die Ferienverkehre mit den Pendler-/Berufsverkehren überlagern und keine generellen Lkw-Fahrverbote existieren.
Mit der Ausweitung des zeitlichen Fahrverbots auf Gründonnerstag und den Freitag vor Pfingsten soll eine Verbesserung der Verkehrssituation auf den in § 1 Absatz 2 der Ferienreiseverordnung genannten hoch belasteten Autobahn- und Bundesstraßenabschnitten ab diesem Jahr erreicht werden.

Oder in Kurzfassung: Durch die geplante Änderung der Ferienreiseverordnung wird nun auch vor Ostern und Pfingsten für den Individualverkehr die Möglichkeit geschaffen, Urlaubsorte zügig zu erreichen.

Download: Neunte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung >>> (pdf)

9 Kommentare

Lkw-Maut auf Bundesstraßen kommt

„Wir haben am Montag die Ziellinie erreicht“, strahlte Ramsi Ramsauer. Grund seiner Freude war die endgültig beschlossene Einführung der Lkw-Maut auf vierspurigen Bundesstraßen.

Die Mauterei soll nach langer Verzögerung nun am 1. August beginnen. Auch der Betreiber der Mauterhebung, Toll Collect, habe diesen Termin zugesagt.
Der Bund erwarte durch die Maut zusätzliche Einnahmen von 100 Millionen Euro brutto pro Jahr.

Die Lkw-Maut auf rund 1.000 Kilometern Bundesstraßen sollte ursprünglich 2011 beginnen. Doch hatten sich die Verhandlungen zwischen dem Ministerium und Toll Collect etwas länger hingezogen.

8 Kommentare

Gute Seiten, schlechte Seiten

Mehrere Jahre lang durften Lkw – Fahrer mit Ziel Italien, Tirol nicht auf der Strasse durchqueren. Zumindest dann, wenn sie bestimmte Güter geladen hatten. Dazu zählten u.a. Steine, Rundholz und Kork, aber auch Kraftfahrzeuge, Marmor, Fliesen und Stahl. Mit dieser Maßnahme sollte eine teilweise Verlagerung des schweren Güterverkehrs auf die Schiene erfolgen. So wurden Lkw gezwungen, die Strecke zwischen Wörgl und Brenner per Zug zurück zu legen.
Transporte mit Ursprung oder Ziel Tirol unterlagen dem Transportverbot jedoch nicht.

Letzten Dezember urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, dass dieses Fahrverbot mit dem freien Warenverkehr nicht vereinbar sei.

Schon einmal, nämlich 2005, hatte es dieses sektorale Fahrverbot als illegal erklärt. Dieses hätte im August 2003 auf einem Teilbereich der Inntalautobahn in Kraft treten sollen, wurde jedoch durch eine einstweilige Verfügung der EU – Kommision bis zum Urteil des EuGH ausgesetzt.
Daraufhin hatten die österreichischen Behörden eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h verhängt, später aber durch ein variables Tempolimit ersetzt. Weil die Umweltbelastung im Inntal zwischen Österreich und Italien nach wie vor hoch blieb, erließen die Behörden dieses beschränkte Fahrverbot de facto erneut.

Auch diesmal entschieden die EU – Richter, dass es sich bei dem sektoralen Fahrverbot zweifellos um eine Beschränkung des freien Warenverkehrs handelt. Dieses kann zwar gerechtfertigt sein, wenn sie nötig ist, um ein Ziel wie das des Umweltschutzes zu erreichen. Jedoch kam der EuGH bei der Prüfung, ob es sich bei dem Verbot um eine geeignete Maßnahme handele, zu einem negativen Ergebnis. Denn Österreich habe nicht alle anderen Möglichkeiten zur Senkung der Schadstoffbelastung ausgeschöpft.
Desweiteren waren die Argumente Österreichs, wonach die sektorale Fahrverbotsverordnung zum Schutz des Grundrechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens und aus zwingenden Gründen des Umweltschutzes erforderlich sei, nicht überzeugend.

Als Folge dieses Urteils werden die Behörden in Tirol die Kontrollen an den LKW – Kontrollstellen Brenner, Radfeld und Kundl verstärken. Somit ist davon auszugehen, dass die Schikanen wieder zunehmen. Wenn aber in den Sommermonaten zehntausende Pkw Richtung Gardasee oder Adria rollen, spielt Umweltbelastung keine Rolle. Dann wird auf das Immissionsschutzgesetz-Luft verwiesen. Im Stau macht das natürlich viel Sinn.

5 Kommentare

Wortprellereien

Aus einer Presseerklärung des Baden – Württembergischen Landtagsabgeordneten Dr. Dietrich Birk:

Nach Auffassung von Dietrich Birk müsse ebenso gewährleistet sein, dass ein Nachtfahrverbot für den Schwerlastverkehr über 12 Tonnen auf der Bundesstraße 297 konsequent von der Polizei überprüft werde, um auswärtigen Mautprellern das Handwerk zu legen.

Ich war mir erst nicht sicher, welche Art von Verbrecher der Mann Doktor meint. Vielleicht Taschendiebe? Oder Bauernfänger? Aber nein, auswärtige Lkw – Fahrer sind der Grund seines Ärgers.
Dabei vergisst er jedoch, dass man zum Preller nur werden kann, wenn man eine kostenpflichtige Leistung nach Inanspruchnahme nicht bezahlt. Kostenpflichtig ist bisher allein die Benutzung der Autobahnen. Ein Lkw – Fahrer also, der auf Bundes- oder Landesstraßen ausweicht, ist kein Mautpreller.

Nicht jede Buchstabenzusammenstellung ergibt also einen Sinn. Genauso wenig benutzen viele Lkw Bundesstrassen, um Maut zu sparen. Im Gegenteil: Die Mautersparnis wird vom Zeitfaktor wieder zunichte gemacht. Zeit ist schlieslich Geld. Auch im Transportsektor.
Dazu kommt der erhöhte Fahrzeugverschleiß und Mehrkosten beim Sprit. Oftmaliges Bremsen und Anfahren kommt halt dem Dieselverbrauch wenig entgegen.

Übrigens fahren auch „auswärtige“ Lkw Firmen an, die an Bundes- oder Landesstrassen Ihren Sitz haben. Mir ist keine Firma bekannt, die über eine eigene Autobahnabfahrt zu erreichen ist. Aber das ist dem Herrn Dr. Birk sicher alles bekannt. Er hat halt ein großes Herz für seine Wähler. Da kann man ein paar Wortspielereien durchaus verzeihen.

4 Kommentare

Unterwegs…

…auf der A3 bei Frankfurt. Diesmal völlig unspektakulär. Eigentlich wollte ich nur mal eine andere (OnBoard-)Kamera testen.

Der Ton der GoBandit ist – vorsichtig ausgedrückt – nicht ganz so toll und auch die GPS – Daten stimmen nicht hundertprozentig.
Diese werden mithilfe eines GPS-Empfängers beim Filmen aufgezeichnet. Bei der Nachbearbeitung am Computer lassen sich daraus die Geschwindigkeit und Höhe auslesen und in das Bild einblenden.

Leicht ist nicht nur die Kamera selbst, sondern auch deren Handhabung. Logisch, die Cam wurde ja auch für den ultimativen Sporteinsatz entwickelt. Das Teil besitzt zwei Knöpfe nebst einem kleinen Display auf der Rückseite. Auf der Oberseite thront ein großer Schieber. Letzterer startet und stoppt die Aufnahme. Somit einfach und ohne hinzugucken bedienbar.

Ein weiterer Grund, warum ich mich für diese Kamera entschieden habe: Der Akku soll bei 720p-Aufnahme bis zu drei Stunden durchhalten und in zweieinhalb Stunden via USB wieder aufgeladen sein. Somit entfällt das ständige mitschleppen diverser Ladekabel. Auch ein Ausseneinsatz dürfte kein Problem sein – denn Wasserdicht ist sie zumindest laut Hersteller auch und soll eine maximale Wassertiefe von einem Meter bis zu 30 Minuten schadlos überstehen können.

Achso. Von der (teilweise) selbstgebauten Halterung für die Frontscheibe mache ich nächste Woche mal ein Foto.

11 Kommentare

Kein Fahrverbot

Obwohl das katholische Kirchenfest Heilige Drei Könige in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt gesetzlicher Feiertag ist, haben Brummis deutschlandweit freie Fahrt.

Üblicherweise gilt an Feiertagen dieselbe Regelung wie an Sonntagen: Lkw-Fahrverbot (über 7,5 Tonnen) auf allen Straßen von 00:00 bis 22:00 Uhr. Ist ein Feiertag regional begrenzt (wie Fronleichnam, Reformationstag oder Allerheiligen), beschränkt sich das Fahrverbot auf die Bundesländer, in denen der Tag gefeiert wird.

Für zwei regionale Feiertage gibt es jedoch Ausnahmen. Neben dem Dreikönigstag haben Lkw auch an Mariä Himmelfahrt (15. August), das nur in Bayern und im Saarland Feiertag ist, in ganz Deutschland kein Fahrverbot.

1 Kommentar