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Kategorie: Unterwegs

Zwischen Entspannung und Amok

Die A 5 zwischen Frankfurt und Basel ist eigentlich eine schöne Autobahn. Kerzengerade schlängelt sich diese Strasse zum großen Teil am Rhein entlang. Es gibt keine Berge, nicht einmal Hügel – somit ideal geeignet für den Tempomat.
Das Teil einmal eingestellt, rollt man wunderbar dahin. Aus dem Radio blubbert Wohlfühlmusik, die Gedanken schweifen ab.

Fährt man auf einem langsameren Verkehrsteilnehmer auf, wird die Geschwindigkeit etwas zurück gedreht. Auf Teilstücken, wo ich überholen darf, wage ich es auch. Logisch. Es ist ja erlaubt. Und doch gibt es Situationen, in denen meine Gedanken Amok laufen…

Gestern fahre ich mit gemütlichen 87 Sachen gen Süden – die rechte Spur sprichwörtlich frei bis zum Horizont. Ich lasse Bruchsal hinter mir, Karlsruhe und schließlich Baden – Baden. Dann passiert das unbegreifliche: Kaum verbietet man mir das überholen, fährt ein markgräfler Rumpelsack vor mir.
Das für sich alleine ist ja nicht schlimm. Da fahre ich halt hinterher.

Übel wird es aber, wenn dieser Vordermann einen nervösen Fuß hat. Von neunzig Sachen geht es runter auf fünfundsiebzig. Dann wieder rauf auf etwas über achtzig. Dann ist auch das zu schnell, also wird wieder gebremst.
Ein entspanntes Fahren ist da nicht möglich. Schließlich ist man selber nur am Gasgeben und Bremsen. Selbst der Abstand passt regelmäßig nicht.

Nervöser Fuss

Ja. Solche Leute regen mich auf. Vor jedem Rasthof hoffe ich, dass die abfahren. Aber Fehlanzeige. Gestern bin ich dann runter von der Bahn – zwei Minuten gewartet und schon war mein innerer Frieden wieder hergestellt. Na ja. Zumindest einigermassen.

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Wissenslücke

Wie ist es eigentlich, wenn Anlieger ein Anliegen haben – was darf derjenige dann eigentlich? Nur einfahren? Oder auch durchfahren?

Eine Antwort darauf habe ich hier gefunden >>>

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Volle Fahrt voraus

Gestern Abend in Italien: Regen und null Grad. Das ist keine gute Mischung. Fällt Schnee, wird es glatt. Das weiss jedes Kind. Bei dieser Konstellation jedoch, ist man immer etwas unsicher.

Irgendwo habe ich mal gelesen, dass, sobald es glatt wird, sich die Abrollgeräusche der Reifen ändern. Einen Unterschied habe ich gestern nicht gehört. Auch die Strasse glitzerte nicht. Also ging es weiter mit Tempo 89 – und damit war ich noch der langsamste.

Gut. Lkw waren eh kaum unterwegs. Der Freitag war halt ein Brückentag, viele Firmen hatten geschlossen. Busse und Pkw jedoch, zeigten sich unbeeindruckt. Also hieß es auch für mich: Volle Fahrt voraus…

Regen bei null Grad

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Auch mal die Vorteile sehen

Auf der A 3 bei Wertheim im Überholverbot einen langsamen Containerkutscher vor sich zu haben, hat auch Vorteile. Nach Beendigung dieser Zwangsmaßnahme war freie Fahrt angesagt – immerhin bis Geiselwind.
Apropo Geiselwind: So ein BurgerKing – McDrive für Lkw ist ja schon eine tolle Sache. Wenn nur die Einfahrt nicht so vereist wäre. Und die Gegensprechanlage hängt zu tief – da brüllt man sich ja die Stimme aus dem Hals.
Aber sonst alles prima. Also Essensmäßig.

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Vorsicht: Wild und gefährlich

Freie Fahrt für freie Bürger. Das funktioniert auch in der Schweiz. Gut, es kann natürlich auch sein, dass die eidgenössischen Verkehrsplaner einfach nur Vertrauen in Ihre am Verkehr teilnehmenden Landsleute haben.
Das habe ich nicht immer. Die Strafen für diverse Vergehen im Strassenverkehr sind teilweise so hoch, dass viele übervorsichtig fahren – und das wird schon wieder gefährlich.

Freie Fahrt in der Schweiz

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Zu schnell im Schnee: Schadenersatz dennoch möglich

Diese Urteilsbegründung klingt doch gut:

Die nicht angepasste Geschwindigkeit ist kein schwerwiegender Verstoß, weil dieses Fehlverhalten im Lkw-Verkehr ständig zu beobachten ist.

Einem Lkw-Fahrer steht nach einem Unfall auch dann Schadenersatz zu, wenn er seine Geschwindigkeit nicht den aktuellen Wetterverhältnissen angepasst hatte. Das hat das Landgericht Eilwangen entschieden (Aktenzeichen: 1 S 107/10).

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