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Kategorie: Allgemeines

3. Thüringer Bloglesung – ein kleiner (kurzer) Bericht

Die 3. Thüringer Bloglesung ist Geschichte, nun kann die 4. Lesung kommen… 🙂

Na gut, mal ganz langsam – erstmal folgt ein kleiner Rückblick auf gestern Abend: Natürlich kam ich wieder zu spät – mein Pech, dass ich die ersten drei Leser verpasste. Das waren Vortragende namens Smikey, Textspeier und Herr Pulsiv.
Besonders den Vortrag vom Textspeier hätte ich mir gerne angehört, aber wie heißt es so schön: Wer zu spät kommt…

Der Rest des Abends entschädigte aber das Verpassen der ersten drei Beiträge: Es gab eine interessante Vorstellung von Texten und es war toll, mal die Gesichter die hinter einigen der Blogs stehen, die ich lese, kennenzulernen.

Weitere Berichte bei: nichtsdestotrotz, Happy Arts Blog, urbandesire, Chaosplanet, Lady – Bennett, pestkrause, Yet Another Blog und natürlich auf der TBZ.

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Da waren letzte Woche noch…

…ein Lkw mit der Werbung „Playboy lesen ist kein Laster„, in dessen Kabine eine Frau saß, ein Lkw von Pepsi, dessen Fahrer sich gerade eine Coke schmecken ließ und ein Tanklastzug mit Shellwerbung, der seine Brühe in einer ESSO – Tankstelle ablud.
Nichts wichtiges halt…

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Ausweichkarte für die Ferienzeit

In gut 6 Wochen (ab 4. Juli) beginnt es wieder – das leidige Ferienfahrverbot an Samstagen für Lkw auf bestimmten Autobahnabschnitten.
Betroffen davon sind Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht und Anhänger hinter Lastkraftwagen in der Zeit von 7.00 bis 20 Uhr.
Für alle Fahrer die an diesen Tagen unterwegs sein müssen, bietet der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) eine Ausweichstreckenkarte in aktualisierter Form an.
Sie wird laut BGL in Abstimmung mit den Straßenbauverwaltungen erarbeitet.

Diese ist ab Ende Mai zum Preis von 2,89 Euro plus Mehrwertsteuer und Versandkosten unter folgender Adresse verfügbar: BDF-Infoservice GmbH, Postfach 93 02 60, 60457 Frankfurt/Main.

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Klage gegen Überholverbote Teil II

Das Überholverbot auf bestimmten Streckenabschnitten der A 7, sowie der A 45 wurde vom hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel aufgehoben.
Insbesondere die Unfallraten ließen dort keine besondere Gefahrenlage erkennen, begründete der Vorsitzende Richter, Fritz Dyckmans, diese Entscheidung. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Überholverbote seien nicht erfüllt.

Gegen das Urteil ist Revision möglich. Das heißt, dass Lkw auf diesen Streckenabschnitten noch nicht überholen dürfen.
Sollte sich das Land Hessen entschließen, Rechtsmittel dagegen einzulegen, wäre das Bundesverwaltungsgericht am Zug.

Die Abschnitte, für die das Lkw-Überholverbot aufgehoben wurde, liegen nach Angaben des VGH auf der A 7 Richtung Süden zwischen der Anschlussstelle Guxhagen und Melsungen sowie im Bereich der Anschlussstelle Fulda-Nord bis rund drei Kilometer nach dem Dreieck Fulda, außerdem auf der A 7 Richtung Norden im Bereich der Anschlussstelle Niederaula.
Auf der A 45 ist Richtung Süden ein Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Ehringshausen und dem Wetzlarer Kreuz betroffen, Richtung Norden geht es um zwei Abschnitte zwischen dem Gießener Kreuz und der Anschlussstelle Gießen-Lützellinden.

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Der Lacher des Tages

Wenn es hier so etwas wie einen „Spruch des Tages“ geben würde, dann käme der heute von einem meiner Disponenten:

Es geht schlieslich nur miteinander

haute der mir um die Ohren, als ich mich weigerte, einen Auflieger vorzuladen.

Ein „Miteinander“ zwischen Fahrer und Disponent? Nun ja…

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