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Kategorie: Allgemeines

Es ist eng im Land der unbegrenzten Möglichkeiten

Auch im „Land der unbegrenzten Möglichkeiten“ hat man nicht immer Platz ohne Ende:

Interessant finde ich den Einweiser, den man nach 35 Sekunden kurz sieht. Wer einmal versucht hat, eine Person zu erkennen, die im dunklen steht, wird gerne auf eben diese verzichten 🙂 .

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Notstand auf der Autobahn

Ein Berufskraftfahrer beschreibt den Notstand. Besser kann man es nicht ausdrücken:

Freiheit? Das war einmal. Höchstens Berufsanfänger sind noch solche Romantiker. Es wird immer enger auf der Bahn, und der Verkehr nimmt weiter zu.

Aber nach einem Stau kannst Du auch auf einem ziemlich finsteren und verdreckten Parkplatz ohne WC und Dusche stranden. Und dort lungern dann noch Kriminelle herum.

Dann geht es auf die Piste – getrieben vom Liefertermin und der Hoffnung, dass es bloß keinen Stau gibt, keinen Unfall. Sonst bricht der ganze Zeitplan zusammen.

Der komplette Bericht auf „Newsklick.de

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Trick My Truck

Bei den Amis läuft „Trick My Truck“ bereits seit einigen Jahren. Nun hat sich RTL 2 die Rechte für vorerst 6 Folgen gesichert.
Diese sollen vermutlich ab Mitte 2009 jeweils Sonntags ausgestrahlt werden.

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Wenn graue Nebel wallen

Wer als „einfacher Bürger“ Politik mitgestalten will, kann dieses u.a. per Einreichen von Petitionen an den Deutschen Bundestag tun. Der Petitionsausschuss bittet dann das zuständige Bundesministerium oder die zuständige Aufsichtsbehörde des Bundes um Stellungnahme zu dem Anliegen des Petenten.

So wurde z.B. von einem Bürger folgende Petition eingebracht:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß bei der Zulassung von Neufahrzeugen eine optische und akustische Warneinrichtung im Fahrzeug vorhanden sein muss, die tätig wird, wenn die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist und gleichzeitig das Fahrzeug mit mehr als 50km/h bewegt wird.

Warum nur eine optische oder akustische Warnung? Weshalb wird das Fahrzeug nicht gleich auf 50 km/h abgeriegelt, sobald man die Nebelschlußleuchte anschaltet?
Es ist schon irgendwie grotesk, wenn Autofahrer mit eingeschalteter Nebelschlußleuchte jenseits der 100 km/h unterwegs sind.

Besonders bei Regen verstärkt sich die Blendwirkung dieser Leuchten um ein vielfaches. Da ist es nicht nur nervig, sondern auch gefährlich, hinter einem Deppen herzufahren, der (aus was für Gründen auch immer) die Nebelschlußleuchte angeschaltet an.

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In der Welt der Longline – Trabbis

Eine zwölf Meter lange Limousine mit eingebautem Swimmingpool und einer Zapfanlage – das hört sich nicht unbedingt nach der Beschreibung eines Trabants an. Ist es aber…

Trabbi

Unweit des Baumkronenpfades im Nationalpark Hainich findet man in einem ehemaligen Kasernengebäude der NVA das „Trabbiparadies“. Hier kann man rund 25 Spezialumbauten der DDR-Rennpappe bestaunen. So sind u.a. ein Milchtransporter, eine Feuerwehr, ein Schalke04 – Fanmobil oder ein „Papamobil“ zu bestaunen.

Das ganze ist nett gedacht, nur leider fehlt das richtige Ambiente. Viele Trabbies in einer relativ kahlen Halle reicht halt nicht so ganz aus.
Man hat den Eindruck, diese wahllos zusammengestellten Objekte dienen nur dazu, auf die Schnelle eine weitere Attraktion für Tagestouristen zu bieten.
Dazu passt auch der dazugehörige Imbiss. Gut, ich war gerade der einzige in diesem Paradies, aber mehr als ein Kaffee wäre doch sicher möglich gewesen – zumahl man selbst auf diesen 10 Minuten warten sollte.

Trabant

Fazit: Man hat es einmal gesehen und das war es auch. Einen zweiten oder ganz und gar dritten Besuch kann man sich getrost sparen – schade eigentlich.

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Eine gelungene Überraschung

Wie ging eigentlich diese tolle Aktion aus?

Für nächstes Jahr sei bereits eine Fortsetzung geplant, betont Wolfgang Boos. „Dann aber am 1. Weihnachtstag, damit wir hoffentlich noch mehr Fahrer erreichen.“

Alles weitere hier >>>

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LKW Fahrer ohne eigenen LKW unterliegt der Sozialversicherungspflicht

Derjenige, der sich ohne über einen eigenen LKW zu verfügen, als selbstständiger Lkw – Fahrer an verschiedene Auftraggeber vermietet, übt eine abhängige Beschäftigung aus und unterliegt somit der Sozialversicherungspflicht.
So entschied das Landessozialgericht Baden Württemberg in einem Urteil vom 21. November 2008 (Aktenzeichen: L 4 KR 4098/06).

Der LKW-Fahrer vermietete sich als Aushilfsfahrer mit der Führerscheinklasse 2 für die Durchführung von nationalen und internationalen Transporten zu einem Stundenpreis von DM 25,00 (Fahrten bis zehn Stunden) bzw. zu einer Pauschale von DM 250,00 (Fahrten ab zehn Stunden), ohne jedoch über einen eigenen Lkw (mehr) zu verfügen. Damit warb er auch in Werbeanzeigen.
Zu seinen Auftraggebern zählte auch der Kläger, der eine Speditionsfirma betreibt.

Nach Rechtsauffassung des Senats übt derjenige, der sich als LKW-Fahrer ohne eigenen LKW „vermietet“, eine abhängige und damit dem Grunde nach sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus. Denn der Betroffene setze nur seine Arbeitskraft und – anders als ein Unternehmer – keine eigenen Sachmittel ein.
Auch hat er als Gegenleistung für seine Tätigkeit einen festen Stundenlohn bzw. eine feste Pauschale entsprechend seinem Zeitaufwand erhalten, was einer typischen Entlohnung eines abhängigen Beschäftigten entspricht und gerade kein unternehmerisches Risiko in sich trägt.

Gegen die Annahme einer abhängigen Beschäftigung sprach nicht, dass der LKW-Fahrer eine „Werbeanzeige“ veröffentlichte und damit werbend am Markt auftrat. Die Anzeige war nach Auffassung des Senats lediglich als Suche nach einer (abhängigen) Stelle zu werten.

Quelle: Landessozialgericht Baden Württemberg – Urteil vom 21. November 2008 – Az.: L 4 KR 4098/06

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