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Kategorie: Allgemeines

InfoMail Nr. 51 der Polizei Münster mit Info zur Änderungen im Fahrerlaubnisrecht ab 19.01.2013

Schon bei acht Punkten kann die zuständige Behörde die Fahrerlaubnis entziehen, wenn der Inhaber schon mal vorher das „vollständige Instrumentarium des Punktesystems“ durchlaufen hat. Wenn er dann also nach einer Wiedererteilung wieder acht Punkte angesammelt hat, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.

OVG Münster, Beschl. v. 29.06.11, Az. 16B212/11; NZV 11/11


Ein Pkw-Fahrer hatte sich während der Fahrt mehrfach zu seiner Beifahrerin gebeugt und sie geküsst. Es war bereits zuvor zu einem Beinahe-Zusammenstoß auf der Gegenfahrbahn gekommen, der nur durch das Ausweichen des entgegenkommenden Fahrzeugs verhindert wurde.
In Folge kam es während eines weiteren Kusses zu einem Zusammenstoß bei ca. 60 km/h mit einem entgegenkommenden Pkw. Die Fahrerin dieses Fahrzeugs, die nicht angegurtet gewesen war, wurde dabei getötet.
Eine eventuelles Mitverschulden dadurch wurde aber verneint. Dieses werde durch das grob schuldhafte Verhalten des Fahrers vollständig verdrängt, so dass dieser allein haften müsse.

LG Saarbrücken, Urteil vom 15.02.2012, – 5 O 17/11


Änderungen im Fahrerlaubnisrecht ab 19.01.2013 >>> (pdf – Datei)
Quelle: Polizei Münster

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Neue Zweigstelle der Autobahnkanzlei

Am 1. April 2011 eröffnete in Wilnsdorf (A 45) eine weitere Zweigstelle der Autobahnkanzlei. Das Büro befindet sich dem Autohof direkt gegenüber im Gebäude der Cologne Truck Wash GmbH im 1. OG.

Weiter (externer Link) >>>

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Montag…

…und die Woche scheint so endlos wie dieser Tunnel:

Aber Pessimismus ist fehl am Platz. Die nächsten zwei (Arbeits-)wochen sind genauso lang, wie das dazwischen gezwenkte Wochenende.
Darf man sowas wie „hach“ schreiben? Hmm, wenn es ein Ausdruck der Vorfreude ist, sicher.

Hach, ich freu mich darauf…

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Den Samstag durchgeblättert

Laut und voll war es gestern. Und viele bunte, grelle Menschen liefen an mir vorrüber. Ich kam mir ein wenig vor, wie in Köln oder Düsseldorf zum Rosenmontag. Dabei war ich auf einer Buchmesse. Der in Leipzig. Oder Leipzsch, wie man im Westen sagt.

Aber es waren Fans der Comic- und Mangaszene. Das habe ich an einem Hotdog – Stand erfahren. Ausserdem fand ein Vorentscheid für den Wettbewerb „European Cosplay Gathering“ statt. Da stellen diese sogenannten Cosplayer mit Ihren Kostümen möglichst originalgetreu Figuren aus japanischen Mangacomics nach.
Ist dort wohl so am Wochenende. Ein Leser hat mich ja bereits letztes Jahr darauf vorbereitet.

Buchmesse

Cosplayer

Bereits bei der Ankunft auf dem Parkplatz hatte ich das erste Problem: Bleibt die Jacke im Auto oder nehme ich sie mit. Eher eine pragmatische Entscheidung. Ich entschied mich für letzteres. Doch kurze Zeit später in der großen Glashalle, die zwischen den einzelnen Ausstellungshallen liegt, bereute ich meinen Entschluß. Diese mutierte zum Gewächshaus und es wurde etwas ungemütlich. Also ab in die eigentlichen Ausstellungshallen.

Jan Hofer

In denen war es noch voller, als letztes Jahr. Den Samstag sollte man halt besser meiden. An den vielen Ständen lies man sich von der Hektik aber nicht anstecken. Ruhig beantworteten die Mitarbeiter der Verlage jede Frage.
Dann kam wieder die erstaunliche Erkenntnis, was alles geschrieben, gedruckt und womöglich kaum gelesen wird. Hunderte Verlage buhlen um Käufer für Ihre Erzeugnisse, Autoren – bekannte, aber auch unbekannte – werden gehypt.

Biedermann

Aufgefallen ist mir, dass digitale Lesegeräte auf dem Vormarsch sind. Während diese letztes Jahr noch als Kuriosum präsentiert wurden, gibt es jetzt viele Aussteller, die diese Geräte für noch unbekannte Autoren oder auch als eine Art Flatrate für digitale Leihbücher propagieren. Zumindest wurde mir das so erklärt.

Die Buchmesse ist interessant. Aber auch anstrengend. Der ständige Lärmpegel, dazu die Luft. Klar, man kann soviel sehen und hören und lesen und kaufen. Trotzdem waren die Erlebnisse nicht mehr so neu wie letztes Jahr. Vielleicht sollte man nur alle zwei oder drei Jahre hinfahren. Dann gibt es auch mehr neues zu entdecken.

Osten unter sich

Olsenbande

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Schnelltest auf französisch

Ab dem 1. Juli 2012 ist in Frankreich in jedem Kraftfahrzeug ein Alkoholtestgerät mitzuführen. Diese Vorschrift gilt auch für Ausländer, die das Land mit ihrem Auto, Wohnmobil oder Motorrad bereisen. Nach Ablauf einer Übergangsfrist Ende Oktober wird bei Zuwiderhandlungen eine Verwarnungsgebühr von 11 Euro erhoben.

Bei dem Test handelt es sich um einen Plastiksack mit Mundstück, das sich je nach Promillegehalt unterschiedlich verfärbt. Das Einmal-Utensil ist unbenutzt zwei Jahre lang verwendungsfähig und wird in Apotheken, Diskotheken und Tankstellen für weniger als fünf Euro erhältlich sein.
Frankreich versucht mit dieser Maßnahme, der hohen Zahl an Alkoholunfällen im Land entgegenzuwirken.

Eine Pflicht zur Benutzung des Alkohol-Schnelltest ist mit der Mitführung aber nicht verbunden. Es handelt sich um eine symbolische Maßnahme.

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Womit Logistiker morgen ihre Waren fahren lassen (müssen)

Die Wende am Energiemarkt ist bekanntlich längst im Gange. Ein Problem: Noch laufen rund 95% des Verkehrs mit Diesel, Benzin oder Kerosin. Eine Umstellung, besonders im logistischen Bereich, dauert Jahrzehnte. Selbst Forscher sind sich nicht einig, was z.B. Diesel ersetzen könnte. Methan? Synthetische Biotreibstoffe? Wasserstoff? Strom? Viele Ideen kursieren zwar, doch keine hat genug Kraft, sich von allein und schnell am Markt durchzusetzen.

Heute nachmittag um 16.30 Uhr widmet sich die Deutschlandfunk Sendung „Wissenschaft im Brennpunkt“ mit dem Bericht „Diesel – und dann?“ von Sönke Gäthke diesem Thema.

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Eine kleine Auswahl von Verstößen

Die Verkehrssicherheitsberatung beim Polizeipräsidium Münster hat in einem als pdf. Datei angehängten Flyer eine Auswahl von Verstößen zusammengefasst, die häufig hinterfragt und von Kontrollorganen geahndet werden.

Zum Flyer >>>

Weitere ausführliche Informationen und den vollständigen Bußgeldkatalog erhaltet Ihr u. a. hier: bmvbs.de

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