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Kategorie: Allgemeines

Neues aus der InfoMail Nr. 54 der Polizei Münster vom 12. 09. 2012

EU-Sozialvorschriften – Beschwerdestelle für LKW-Fahrer

Wer sich im Zusammenhang mit den EU-Sozialvorschriften ungerecht behandelt fühlt, kann sich an eine Online-Beschwerdestelle des Bundesverbands Güterkraftverkehr und Logistik (BGL) wenden.
Der BGL hat die Beschwerdestelle zusammen mit der International Road Transport Union (IRU) und den europäischen Kontrollbehörden Euro Contrôle Route (ECR) und Tispol ins Leben gerufen.

Hintergrund ist laut BGL, dass die Bestimmungen zu den EU – Sozialvorschriften in Europa nicht einheitlich angewandt und kontrolliert werden. Auf Basis der Online – Beschwerdestelle soll eine Datenbank entstehen, mit der die Unterschiede in den Mitgliedsstaaten identifiziert und abgestellt werden sollen.
Der BGL betont allerdings, dass die Beschwerdestelle keine individuelle Rechtshilfe- oder Widerspruchsstelle ist.

Die Teilnahme am Beschwerdeverfahren erfolgt freiwillig und anonym. Die Daten werden auf den Servern der ECR gespeichert und gemeinsam mit der IRU und ihren Mitgliedsverbänden ausgewertet.

Das Online-Formular für die Abgaben der Beschwerden ist in deutscher Sprache auf der IRU-Webseite abrufbar: www.iru.org/iforms-app?

Härtere Strafen für Trunkenheitsfahrten im Gefahrguttransport

Nach Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums sollen alkoholisierte Fahrer von Gefahrguttransporten in Zukunft härter bestraft werden. Über die Bußgelder hinaus sollen die Alkoholsünder auch Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg bekommen, wenn gegen das Alkoholverbot verstoßen wird. Die Änderung soll voraussichtlich 2013 in Kraft treten.

Damit trat das Ministerium Befürchtungen der Polizeigewerkschaft entgegen, das absolute Alkoholverbot für Fahrer solcher Transporte solle aufgeweicht werden. Es gehe vielmehr darum, den Bezug zur Blutalkoholgrenze von 0,5 Promille im Straßenverkehrsgesetz in der neuen Verordnung so zu modifizieren, dass Verstöße auch mit Punkten im Verkehrszentralregister geahndet werden können. „Dies ist bisher nicht möglich“, so das Ministerium.

Quelle: Bernhard Härtlein – III. Bereitschaftspolizeiabteilung Würzburg

Jeder fünfte Tacho war manipuliert

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat im Rahmen der Überprüfung von Lenk- und Ruhezeiten Anfang Juli auf der Bundesautobahn A 8 im Raum Irschenberg eine Sonderkontrolle zu „Manipulationen“ rund um das analoge und digitale Kontrollgerät durchgeführt.

Von insgesamt 51 kontrollierten Fahrzeugen wurden bei 11 Fahrzeugen (22 Prozent) Manipulationen am digitalen Kontrollgerät festgestellt. Hierbei handelte es sich laut BAG um nicht ordnungsgemäße Plombierung des Kontrollgerätes, Manipulation durch Einsatz eines Magneten am Sensor und unzulässige Veränderungen der Einstellungen im digitalen Kontrollgerät.

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Höheres Bußgeld für Verstöße

Gefunden und gelesen in der Verkehrsrundschau:

Beim Neuerlass der Bußgeldkatalog-Verordnung ist neben redaktionellen Anpassungen an die neue StVO, die zum zum 1. April 2013 in Kraft treten soll, das Verwarngeld wegen Übertretungen von LKW-Fahrverboten wie dem Missachten von Einfahrverboten angehoben worden (Lfd. Nr. 141.1 des Bußgeldkataloges)

Das bedeutet nichts anderes, als das Verstöße gegen durch Verkehrszeichen angeordnete Fahrverbote für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse demnach künftig mit 75 Euro statt bisher 20 Euro geahndet werden.

Weiter heißt es im Text:

Präventiv wirken wird nach Überzeugung des AvD, dass Verkehrssünder nicht nur mit einem höheren Bußgeld, sondern auch mit Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg rechnen müssen.

Wenn es um die eigene Klientel des AvD geht, klingt das natürlich ganz anders (zu lesen hier >>> )

Im Gegenzug für bestimmte Tatbestände die Geldbußen anzuheben, lehnt der AvD jedoch ausdrücklich ab

Das ist natürlich ein weitsichtiger Standpunkt. Denn nur so lassen sich eigene Interessen durchsetzen. Oder etwas anders ausgedrückt: Lobbyarbeit vom feinsten.

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Neuer Atlas

Mehr als drei Jahre hat er gehalten, mein Wegweiser für und durch Italien – und das bei mehrmaligen Gebrauch pro Woche. Doch allmählich wird es Zeit für einen neuen.

Alter Atlas

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Grober Verkehrsverstoß kostet Arbeitslosengeld

Ein Lkw-Fahrer, der seinen Arbeitsplatz wegen eines von ihm selbst verschuldeten Verkehrsunfalls verliert, muss eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld hinnehmen.

Das gilt zumindest dann, wenn der Unfall «grob fahrlässig» verursacht wurde, wie das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschied.

In dem Fall hatte der Kläger mit seinem Lkw eine rote Ampel überfahren und war dabei mit einem Pkw zusammengestoßen. Die Richter am Amtsgericht verurteilten den Lkw-Fahrer daraufhin wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe und entzogen ihm den Führerschein.
Nach der fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber beantragte der Kläger Arbeitslosengeld. Die beklagte Arbeitsagentur gewährte die Leistung jedoch erst nach Ablauf einer zwölfwöchigen Sperrzeit, da der Lkw-Fahrer die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet habe.

Das Landessozialgericht hielt die Sperrzeit für gerechtfertigt. So sei die Ampel nicht nur eindeutig rot gewesen, sondern der Lkw auch deutlich überladen und der Fahrer zum Unfallzeitpunkt noch nahezu 50 Kilometer pro Stunde schnell gefahren.
Das die Sperrzeit eine finanzielle Härte für den Lkw-Fahrer bedeute, spiele für die Beurteilung keine Rolle.

(Aktenzeichen: Landessozialgericht Baden-Württemberg L 3 AL 5066/11)

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Apropo Hitze – Volvo spendiert ein frisches T-Shirt

Bei mir liegen ein T-Shirt und ein Trucker Cap – beides freundlicherweise zur Verfügung gestellt von Volvo Trucks. Das Shirt hat die Größe XXL, ist also eher was für gestandene Personen. Aber auch Leser-(innen), die etwas zarter gebaut sind, können natürlich mitmachen.

Wer beide Teile besitzen möchte, schreibt einfach ein „ich will“ oder ähnliches in den Kommentarbereich. Aus den bis zum 31. August 2012 eingangenen Kommentaren werde ich per „random.org“ den neuen Besitzer ermitteln.

Viel Glück!

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Täuschend ähnlich

Auf den ersten Blick sehen die Kennzeichen von Montenegro den deutschen täuschend ähnlich. Vielleicht ist das auch gewollt. Schließlich war die Deutsche Mark für einige Jahre auch Landeswährung in dem Land.

Montenegro

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Regen und Krach

Rasthof Irschenberg heute Abend: Seit einer Stunde klatscht der Regen auf’s Blechdach des Lkw und Blitze zucken durch die Dunkelheit. Ich finde es herrlich…

Regen am Abend

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