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Monat: August 2012

Höheres Bußgeld für Verstöße

Gefunden und gelesen in der Verkehrsrundschau:

Beim Neuerlass der Bußgeldkatalog-Verordnung ist neben redaktionellen Anpassungen an die neue StVO, die zum zum 1. April 2013 in Kraft treten soll, das Verwarngeld wegen Übertretungen von LKW-Fahrverboten wie dem Missachten von Einfahrverboten angehoben worden (Lfd. Nr. 141.1 des Bußgeldkataloges)

Das bedeutet nichts anderes, als das Verstöße gegen durch Verkehrszeichen angeordnete Fahrverbote für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse demnach künftig mit 75 Euro statt bisher 20 Euro geahndet werden.

Weiter heißt es im Text:

Präventiv wirken wird nach Überzeugung des AvD, dass Verkehrssünder nicht nur mit einem höheren Bußgeld, sondern auch mit Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg rechnen müssen.

Wenn es um die eigene Klientel des AvD geht, klingt das natürlich ganz anders (zu lesen hier >>> )

Im Gegenzug für bestimmte Tatbestände die Geldbußen anzuheben, lehnt der AvD jedoch ausdrücklich ab

Das ist natürlich ein weitsichtiger Standpunkt. Denn nur so lassen sich eigene Interessen durchsetzen. Oder etwas anders ausgedrückt: Lobbyarbeit vom feinsten.

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Mehr Schäden an Elektronik

Immer öfter sind Schäden an Elektrik und Elektronik für Lkw – Pannen verantwortlich. Das geht aus der Pannenstatistik des ADAC Truck Service hervor.
Demnach liegen diese Fehler mit einem Höchstwert von 31,8 % der Fälle im ersten Halbjahr 2012 an der Spitze.

Reifenschäden, 2011 noch die häufigste Pannenursache, rutschten auf Rang 3. Motorprobleme nehmen in der aktuellen Erhebung mit 26,2 % Platz zwei ein. Streikende Einspritzanlagen, defekte Turbolader und ähnliche Defekte verzeichnen mit einem Plus von 5,5 Prozentpunkten auch das stärkste Wachstum aller Pannenarten im Vergleich zu 2011.

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Neuer Atlas

Mehr als drei Jahre hat er gehalten, mein Wegweiser für und durch Italien – und das bei mehrmaligen Gebrauch pro Woche. Doch allmählich wird es Zeit für einen neuen.

Alter Atlas

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Gastbeitrag: Das Reifenalter – wann ist Zeit für einen Reifenwechsel (Werbung)

Die Zeit nagt an allem und jedem – auch das Gummi von Reifen wird davon nicht verschont: Die Witterungsbedingungen, dass befahrene Terrain und UV-Strahlung sind nur einige der Faktoren, die sich auf die Beschaffenheit der Bereifung auswirken. Um Alterserscheinungen rechtzeitig zu erkennen und ein Versagen einer der wichtigsten Teile am Truck zu verhindern, ist eine regelmäßige Überprüfung der Reifen ratsam.

Das Herstellungsdatum – Orientierungspunkt zur Bestimmung des Reifenalters

Eingeführt vom amerikanischen „Department of Transportation“ bildet die DOT-Nummer an der Seitenwand der Pneus das Produktionsdatum der Reifen ab – aufgeschlüsselt in Form von Kalenderwoche und Jahr.
Dabei deutet beispielsweise die Zahlenfolge 1207 an, dass es sich um einen Reifen handelt, der in der 12. Kalenderwoche des Jahres 2007 hergestellt worden ist. Wichtig ist die Angabe zur Beurteilung der Lagerungsdauer und der Dauer der Umwelteinflüsse sowie den eventuell dadurch entstandenen Schäden.

Mit den Umwelteinflüssen in Verbindung stehende Nachteile müssen nicht sofort mit dem bloßen Auge ersichtlich sein – auf mikroskopischer Ebene lassen sich jedoch oftmals Materialschwächen wie Risse oder Sprödigkeit erkennen.
Mit der Zeit vergrößern sich die Schäden und ein Reifenwechsel kommt unaufhörlich näher. Aber Hilfe gibt es auch im Netz. So findet man z.B. auf dieser Website ein großes Angebot an neuen Reifen.

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Sie haben Post

Vor zwei Jahren stand Blogleser Peter vor seiner Führerscheinprüfung. Damals wünschte er sich als Prüfungsstrecke eine der gefährlichsten Strassen der Welt.

Vor einigen Tagen meldete er sich wieder:

Noch als kein LKW Fahrer habe ich Deinen Blog gelesen, was mich auch sehr stark motiviert hat. Mein Brötchengeber hat auch eigene HP mit einem Link zu Facebook.
Bin mal gespannt ob wir uns mal bei der IAA im September treffen. Würde mich sehr freuen Dich mal persönlich kennenzulernen. Wir sind auch mit unserem neuen Bergungsfahrzeug dabei.

Vielen Dank für Deine eMail. Es ist toll, dass Du Dir Deinen Traum erfüllt hast und dieser Blog Dir eine kleine Hilfe dabei war.

Wenn nichts dazwischen kommt, fahre ich nach Hannover. Das ist ja von meinem Heimatort nicht soweit weg. Über ein Treffen würde ich mich freuen. Genaueres schreibe ich Dir aber zu gegebener Zeit.

Danke auch für die Bilder von Deinem Arbeitsgerät. Die will und darf ich allen anderen nicht vorenthalten:

Bus wird abgeschleppt

Polizei wird abgeschleppt

Dann sehen wir uns vielleicht in vier Wochen. Ich würde mich freuen…

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Per Transito in die Schweiz

Seit einigen Monaten werden auf dem Zollhof Weil/Autobahn Umbauarbeiten durch geführt. Gut, dass passiert da öfter – von daher habe ich mir darüber keine Gedanken gemacht. Diesmal scheint sich aber doch einiges zu ändern.

Der Zoll führt ein Verfahren mit Namen „Transito“ ein. Damit kommt es zu einer strikten Trennung der Bereiche Verzollung und Transit/Leerfahrzeuge. Ziel ist es, die Abläufe zu optimieren. Die Organisatoren sind überzeugt, dass sich auf der „Transitospur“ die Abfertigungszeiten von 20 auf 2,5 Minuten je LKW verkürzen lassen.
Damit soll sich auch der alltägliche Stau auf der A5 schneller abbauen.

Dafür wurden sogenannte Hochkabinen gebaut, an die die Lkw-Fahrer direkt heranrollen können, um ihre Abfertigungspapiere den in den Kabinen sitzenden Beamten auszuhändigen. Da die Lkw-Fahrer, die keine oder Transitware geladen haben, ihre Fahrzeuge nicht mehr verlassen müssen, entfällt das Parken der Lkw. Das schafft Platz auf der Anlage, da Lkw im Transit nicht mehr parken müssten.

Das bedeutet aber auch, dass die Benutzung dieser Spur nur mit einem bereits eröffneten Versandverfahren zulässig ist. Ist das nicht der Fall, muß die Zollanlage wieder in Richtung Deutschland verlassen werden – natürlich ohne Abfertigung.

Für mich hat es Vor- und Nachteile. Einerseits geht die Abfertigung schneller und – was noch wichtiger ist – der Stau auf der Autobahn verringert sich hoffentlich. Andererseits fehlt mir wieder eine Einkaufsmöglichkeit.
Direkt neben dem Zollhof gibt es zwei Discounter. Es wird zwar nicht gerne gesehen, wenn Fahrer dort einkaufen, da Sie in der Zwischenzeit Stellflächen blockieren. Aber man duldet es.

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Grober Verkehrsverstoß kostet Arbeitslosengeld

Ein Lkw-Fahrer, der seinen Arbeitsplatz wegen eines von ihm selbst verschuldeten Verkehrsunfalls verliert, muss eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld hinnehmen.

Das gilt zumindest dann, wenn der Unfall «grob fahrlässig» verursacht wurde, wie das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschied.

In dem Fall hatte der Kläger mit seinem Lkw eine rote Ampel überfahren und war dabei mit einem Pkw zusammengestoßen. Die Richter am Amtsgericht verurteilten den Lkw-Fahrer daraufhin wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe und entzogen ihm den Führerschein.
Nach der fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber beantragte der Kläger Arbeitslosengeld. Die beklagte Arbeitsagentur gewährte die Leistung jedoch erst nach Ablauf einer zwölfwöchigen Sperrzeit, da der Lkw-Fahrer die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet habe.

Das Landessozialgericht hielt die Sperrzeit für gerechtfertigt. So sei die Ampel nicht nur eindeutig rot gewesen, sondern der Lkw auch deutlich überladen und der Fahrer zum Unfallzeitpunkt noch nahezu 50 Kilometer pro Stunde schnell gefahren.
Das die Sperrzeit eine finanzielle Härte für den Lkw-Fahrer bedeute, spiele für die Beurteilung keine Rolle.

(Aktenzeichen: Landessozialgericht Baden-Württemberg L 3 AL 5066/11)

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Schlaue Dialoge

Ich glaube wirklich, dass ist der Abstieg in den Provinzialismus, wie man sich es überhaupt nicht mehr vorstellen kann.

Automobilexperte Ferdinand Dudenhöffer in einem phoenixInterview zu der von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer geplanten Lockerung bei den Auto-Kennzeichen

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