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Schlagwort: Strafe

Würgh :(

Durch eine im August 2010 eingeführte Änderung der italienischen Straßenverkehrsordnung sind Lkw-Fahrer ab sofort verpflichtet, Geldstrafen vor Ort sofort und in bar zu bezahlen, wenn Unregelmäßigkeiten oder Verstöße festgestellt werden. Kann ein Fahrer die oft erheblichen Summen nicht zahlen (z. B. kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 10 und 40 km/h bis zu 598,- EUR), kann das Fahrzeug stillgelegt werden. Eine Bezahlung der Strafen per Kreditkarte soll nicht möglich sein.

Derzeit wird geklärt, ob diese Änderung der Straßenverkehrsordnung überhaupt rechtens ist, da sie auch einen Unterschied zwischen der Behandlung von Pkw und Lkw macht.

Im konkreten Fall hatte die Sattelzugmaschine eines deutschen Transportunternehmers im Hafen von Genua einen aus Tunesien ankommenden Auflieger übernommen. Anstatt die geplante Pause in Genua vorzunehmen, hatte der Fahrer das bestehende Fahrverbot in Italien um 5 Minuten überzogen, um einen nahegelegenen Parkplatz anzusteuern. Die Schicht-, bzw. Lenkzeiten wurden dabei nicht überschritten.

Im Rahmen einer Polizeikontrolle auf der Autobahn kurz vor Erreichen des Parkplatzes bekam der Fahrer die Anweisung in den Hafen von Genua zurück zu fahren. Gegen ihn wurde eine Strafe von 420,- EUR verhängt.
Des Weiteren wurden ihm sämtliche Fahrzeugpapiere, die EU-Lizenz und der Führerschein abgenommen und der Lkw in einem abgezäunten Bereich des Hafens abgestellt.

Laut Aussage der zuständigen italienischen Polizeibehörden in Genua wurden die Sattelzugmaschine und der Auflieger für 4 Wochen beschlagnahmt, der Fahrer muss sich in dieser Zeit ebenfalls beim Fahrzeug aufhalten und darf dieses nur zwei mal täglich für jeweils 15 Minuten verlassen. Versucht wird derzeit, die Ladung frei zu bekommen, um sie dem Empfänger zustellen zu können.

Der betroffene Unternehmer hat letztendlich nur die Möglichkeit gegen diese Vorgehensweise beim zuständigen Gericht anzugehen. Dieser Vorfall zeigt, wie hart die italienischen Behörden schon bei kleineren Verstößen vorgehen.

Quelle: Mitteilung des DSLV vom 10.09.2010

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Im Namen des Volkes

Anfang Januar stirbt in der Nähe von Bremen ein junger Mann, als er mit seinem Pkw frontal unter eine auf der Bundesstraße 51 abgestellten Wechselbrücke, die ein polnischer Lkw – Fahrer dort verbotenerweise abgestellt hatte, fuhr.
Das Amtsgericht Syke schloß das Verfahren nun ab – mit einem Strafbefehl über 720 Euro, die der Lkw – Fahrer zahlen muß.

Verstehe einer diese Richter…

Unfallbericht >>>

Update: Ich sollte nachts um zwei nichts schreiben, denn das führt zu Mißverständnissen. Den Text habe ich etwas geändert. Sorry an die ersten Kommentierer.

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Alle Jahre wieder

In München wurde eine dreiundachtzigjährige Frau von zwei dreizehnjährigen Kindern über Stunden gequält. Auf Grund des Jugendstrafgesetzes wird es wohl keine Strafe für die Täter geben.
Man denkt am besten nicht darüber nach…

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Drastische Strafverschärfungen in Italien

Italien, dass Verkehrsverstöße schon immer scharf geahndet hat, hat vergangene Woche die Stafen weiter verschärft.
Neu ist u.a., dass es in der Nacht zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr automtische Aufschläge bis zu 50% gibt. Schon zehn km/h zu schnell können dann bis zu 200 Euro kosten. Wer Zigarettenstummel aus dem Fenster wirft, muss sogar bis zu 1 000 Euro berappen.

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Strafen im Ausland

Deutschland ist im europäischen Vergleich ein Billigland. In den meisten Ländern gelten viel härtere Bußgeldkataloge.

So zahlte ich z.B. in Bozen 74 Euro, weil ich nach dem Weg fragen mußte und dabei (angeblich) mit dem Auflieger meines Lkw auf einem Fussgängerüberweg stand und den Verkehr behindern würde.
Dies war definitiv nicht so (zumahl das „nach dem Weg fragen“ nicht mal eine Minute dauerte), aber Diskussionen bringen da nichts.

Entweder man zahlt an Ort und Stelle oder die Fahrzeugpapiere werden einbehalten und können (natürlich nach Zahlung der Strafe) auf dem zuständigen Polizeirevier abgeholt werden.
Wie man dorthin kommt oder dieses überhaupt findet – keine Antwort dieser Stadtpolizisten aus Bozen…

Oder folgende Begebenheit aus dem norditalienischen Pordenone:

Ich sollte 3 Heizkessel auf einer Baustelle entladen. Das Problem: Diese Baustelle befand sich mitten im Ort in einer relativ schmalen Strasse.

Um kurz nach 11.30 Uhr kam ich an dieser Baustelle an. Schon hieß es, dass man vor der Mittagspause nicht mehr mit dem Entladen beginnt. Im Normalfall wäre es mir egal gewesen, nur dort blockierte ich die ganze Strasse.
Trotzdem war nichts zu machen.

Ich stellte den Lkw soweit wie möglich an den linken Strassenrand, so das Pkw ohne Probleme vorbeifahren konnten.

Trotzdem passte das wohl einem nicht, so das nach etwas mehr als einer Stunde die Polizei erschien. Nun begann das übliche Getue: Führerschein und Fahrzeugpapiere aushändigen, dann Fragen beantworten (wieso ich hier stehe, was ich hier tue), Feststellungen treffen (ich stehe im Parkverbot und in einer für Lkw gesperrten Strasse) u.s.w.
Das ist irgendwie überall gleich…

Dann begannen Diskussionen, die sich über mehr als 2 Stunden hinzogen. Weder der Bauleiter noch ich waren bereit, die Strafe von rund 150 Euro zu zahlen.

Warum sollte ich auch – diese Heizkessel waren für diesen Neubau bestimmt, also mußte ich in diese Strasse. Eine Umlademöglichkeit an einem „besseren“ Ort gab es nicht.

So wurde diskutiert und noch mal diskutiert und wieder diskutiert – der Bauleiter mit mir, ich mit den Polizisten, die mit Ihrer Dienststelle, die Dienststelle mit dem Vorgesetzten des Bauleiters, der mit dem Auftraggeber, der Auftraggeber mit meinem Disponenten, der wieder mit mir u.s.w.

Nach etwas mehr als 2 Stunden erschien dann ein weiteres (größeres) Polizeiauto mit 6 (in Worten: sechs) weiteren Polizisten.

Nun wurde es richtig interessant: mir wurde angedroht die Fahrzeugpapiere einzuziehen und den Lkw zu beschlagnahmen und diesen erst gegen eine Kaution von rund 60 000 Euro wieder herauszugeben.
Es sei denn: ich zahle die Strafe von rund 150 Euronen…

Nun gut (um weiteren Ärger zu vermeiden), ging ich wieder zu meinem (inzwischen auserkorenen) Lieblingspolizisten und sagte Ihm, dass ich die Strafe zahle, aber erst zu einem Bankomaten gefahren werden müßte.

Nun ging alles ganz fix: die anderen sechs Polizisten zogen mit Ihrem Polizeibus wieder ab, ich auf den hinteren Hartschalensitzen des Polizeifiats Platz genommen und ab ging die Fahrt durch halb Pordenone.

Am Automat Geld geholt, gleich die Strafe bezahlt und wieder zurück zum Lkw (freundlicherweise wieder im Polizeifiat).

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