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Schlagwort: Lkw

Es geht auch unaufgeregt

Aufklärung am Heck eines Lkw geht auch aufgeräumter. Die Spedition Schmelz aus Kassel macht es vor:

Schmelz Aufklärung

Passend dazu ein Video, dessen Link mir der Flo aus Erfurt geschickt hat:

hier maik,nen video was du vll auf deine seite mal verlinken kannst:

Vielen Dank dafür.

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Fundstücke Teil LVIII

Es gibt Sie noch, die harten Männer. Manfred Krug hätte seine wahre Freude daran. Auf den Weg von Riga nach Afghanistan ist so manche Hürde zu meistern >>>

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Kein Ferienfahrverbot am Gründonnerstag und Pfingstfreitag

Am Gründonnerstag und Pfingstfreitag gibt es laut dem Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) kein Ferienfahrverbot für Lkw. Die Einführung eines Fahrverbots auf normale Tage in den ohnehin durch die Feiertage verkürzten Wochen hätte den Fernverkehr für Lkw nahezu unmöglich gemacht.
Der Transport von Gütern über Bundes- und Landstraßen an diesen Tagen sei weder für die Bevölkerung noch für die Kraftfahrer zumutbar gewesen.

Zur Meldung: Bürokratiemonster gestoppt

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War irgendwie ne dumme Idee

Den Versuch, mit der Kamera aus einer etwas anderen Position zu filmen, habe ich schnell aufgegeben. Zu groß war die Befürchtung, der Puffer würde am Tank nicht halten und das ganze Konstrukt anschließend mit den Hinterreifen zu überrollen. Das Knirschen wollte ich mir gerne ersparen. Auch wenn der Ton so klingt, als ob das Teil gerade überfahren wird.
Wer sich den Kurzfilm trotzdem anschauen möchte, sollte also vorher auf Lautlos stellen – ist besser für Ohren und Lautsprecher.







Noch eine kurze Anmerkung: Aus dieser Position werden die Bilder von der Kamera etwas verfälscht. Das Teil zieht alles in die Breite. Wer was anderes behauptet, wird ab sofort von mir ignoriert!

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Kein Fahrverbot

Obwohl das katholische Kirchenfest Heilige Drei Könige in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt gesetzlicher Feiertag ist, haben Brummis deutschlandweit freie Fahrt.

Üblicherweise gilt an Feiertagen dieselbe Regelung wie an Sonntagen: Lkw-Fahrverbot (über 7,5 Tonnen) auf allen Straßen von 00:00 bis 22:00 Uhr. Ist ein Feiertag regional begrenzt (wie Fronleichnam, Reformationstag oder Allerheiligen), beschränkt sich das Fahrverbot auf die Bundesländer, in denen der Tag gefeiert wird.

Für zwei regionale Feiertage gibt es jedoch Ausnahmen. Neben dem Dreikönigstag haben Lkw auch an Mariä Himmelfahrt (15. August), das nur in Bayern und im Saarland Feiertag ist, in ganz Deutschland kein Fahrverbot.

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