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Schlagwort: Hinweis

Links und rechts der (Daten-) autobahn

Da fordert ein Polizeibeamter etwas, was bereits seit zwei Jahren Pflicht ist und der Express veröffentlich das natürlich. Immerhin ist die Klischeesammlung lustig – auch wenn das Thema ernst ist.

Die Wirtschaft brummt auch in Österreich, deshalb kommt es zu einem akuten Mangel an Ladekapazitäten. Schon steigen die Ladepreise. Nur dumm, dass immer mehr Fahrer fehlen. Letzteres hat aber auch einen kuriosen Effekt: Immer wieder müssten Frächter ihre verlassenen Lkw irgendwo in Europa abholen, weil der Fahrer für einen besser bezahlten Job abgesprungen sei…

Noch ein kleiner Hinweis: Auf der Linkseite gibt es zwei neue Verweise. Einer führt zu „Miles & Styles„, betrieben von einer Schweizer Logistik-Unternehmerin. Der zweite zum „mbpassionblog„. Dort dreht sich alles um Mercedes-Benz. Sagt ja schon der Name.
Solltet Ihr noch weitere Vorschläge haben, immer her damit. Bei Gefallen meinerseits veröffentliche ich die gerne.

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Kurzer Nachtrag zur Fehlermeldung:

Hallo,

ich bin als Springer in meiner Firma auf mit fast allen Fahrzeugen unterwegs. Die meisten Fahrzeuge zeigen, obwohl regelmäßig gewartet, irgendwelche Fehlermeldungen im Display an. Meine Erkenntnis: Solange mindestens eine Fehlermeldung im Display aufblinkt ist alles okay. Wenn da allerdings gar nichts steht……….dann werde ich misstrauisch 😉.
Schönen Gruß
Jens

Danke an Blogleser Jens für diese Überlebensmeldung 😉

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Neue Kolumne

Meine neue Kolumne ist erschienen. Dieses mal zum Thema „Was machen, wenn das Kartenmaterial im Navi veraltet ist und keiner hilft“.

Kolumne, Bild

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Ahnungslose Schilder

Seit Jahren schon gibt es kein ganztägiges Fahrverbot mehr auf der B3 und B252 in Hessen. Dieses beschränkt sich nur noch auf die Nachtstunden. Davon wissen aber diese Hinweisschilder nichts:

Ein lügendes Schild

Die Änderung auf Schildern bei der Breite von Überholspuren in Baustellen ging dagegen schnell. Da wurden die Aufschriften ganz fix von 2 Meter auf 2.10 oder 2.20 Meter geändert.

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Nette Geste

Von den Beladern meines gestern früh übernommenen Aufliegers initiierter Hinweis:

Ladung gurten

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Tiroler sind lustig

Straßensperrungen für Lkw nehme ich eigentlich recht ernst. Nur hier weis ich wirklich nicht, für wen oder was dieser Hinweis unter dem Schild Ausnahmen bereit hält. Was sagt mir denn der Bote für Tirol Nr. 912/2006? Darf ich die Straße befahren, darf ich die Straße nicht befahren?
Wenn ja, wie weit darf ich in diese Straße hinein fahren? Hätte es nicht auch ein „Anlieger frei“ getan? Oder „Frei bis km 123„?

Eine Suche bei Google ergab übrigens folgendes Ergebnis:

Es wurden keine mit Ihrer Suchanfrage – bote für tirol 912/2006 – übereinstimmenden Dokumente gefunden.

Sehr hilfreich das ganze. Ach so, die Auflösung: Ich musste ja entladen. Also habe ich den nicht ganz so hilfreichen Hinweis im verschollenen Boten für Tirol mal als Freifahrtschein gesehen.

Bote fuer Tirol

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