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Schlagwort: Frage

Gääähn

Kurz vor 11 Uhr abends, Zeit schlafen zu gehen. Dieses Industriegebiet sieht jetzt – wo es dunkel ist – nicht mehr ganz so rührend aus. Aber ich habe schon an schlimmeren Orten gestanden.

Eigentlich wollte ich heute einen etwas längeren Beitrag schreiben. Aber chatten mit einem Bekannten Freund in der Heimat geht vor. Was habe ich nur früher gemacht, ohne Internet ?

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Danke Ralf

Ein Leser stellte mir per „Formspring“ folgende Frage, den Gigaliner betreffend:

Ich verstehe leider nicht ganz, wie das mit dem Rangieren funktionieren soll. Ist es überhaupt möglich, rückwärts um eine Kurve zu fahren, wenn der Lastzug aus zwei Knickstellen besteht?

Da ich mich – wie Ralf es treffend erkannt hat – mit der Antwort „etwas“ schwer tat, hat er viele Mühen auf sich genommen und einen tollen und aufschlussreichen Artikel über dieses Thema verfasst.

Danke 😉

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Sie haben Post

Blogleser Markus fragt:

Hallo,

immer wieder stellt sich die Frage nach dem Be- und Entladen. Muß das der Fahrer machen oder kann er sich auch weigern.

Also, so richtig weiss ich das auch nicht, aber ich habe mich mal ein wenig im Internet kundig gemacht. Da gibt es z.B. ein Güterkraftverkehrsrecht. In diesem existieren keine Regelungen für die Zuständigkeit zu einer Be- und Entladung.

Im Handelsgesetzbuch jedoch steht folgendes:

Grundsätzlich hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen sowie zu entladen.
Vertragliche Regelungen, Abreden, Handelsbräuche oder regionale Verkehrssitten können ggf. dazu führen, dass die Be- oder Entladung entgegen dem gesetzlichen Regelfall vom Frachtführer (bzw. dessen Fahrer) übernommen werden soll.

Nähere Auskünfte kann hierzu die IHK geben. Bezüglich der Haftungsfragen kommt es auf die jeweilige Fallgestaltung an; Die Frage, wie der Fahrer bei einer Be- oder Entladung versichert ist, kann die Berufsgenossenschaft beantworten.

Wichtig ist auch: Nimmt der Fahrer die Be- und Entladetätigkeit vor, handelt es sich um „andere Arbeiten“. Diese sind nicht zu den Ruhezeiten zu zählen. Auch bist Du für die Ladungssicherung gemäß § 22 Abs.1und § 23 Abs.1 Satz 2 StVO verantwortlich.

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Die Urlaubszeit hat begonnen

Ich stehe gerade halbnackt im Lkw um mich Richtung Koje zu begeben, als es an die Tür klopft – also schnell wieder in die Hose geschlüpft, den Bauch etwas eingezogen und den Vorhang leicht geöffnet. Draussen sehe ich einen etwa 50 – jährigen Mann stehen, der etwas hilflos mit seinen Armen fuchtelt. Als ich das Fenster öffne, sprudelt es aus Ihm heraus: „Entschuldigung das ich störe, aber meine Frau hat mich geschickt. Sie will wissen, wann Sie weiterfahren.

Ich bin etwas verdutzt und zu keinem klaren Gedanken fähig. Das einzige Wort zu dem ich fähig bin, ist ein langgezogenes „Hääähhh„? Dann spricht er wieder: „Na weil wir doch mit unserem Wohnmobil hinter Ihnen stehen. Nicht das Sie uns nachher rammen!

In der Regel fahre ich vorwärts und falls nicht, werden Sie es schon merken„, entgegnete ich. „Dann ist es ja gut“ antwortete er und verschwand in der Dunkelheit.

Leute gibt es…

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