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Wenn man unterwegs ist, kommen die besten Ideen. Das geht nicht nur mir so, sondern auch Manfred Krämer aus dem südhessischen Lampertheim.
Er ist ebenfalls Lkw – Fahrer. So hat er auf Autobahn – Parkplätzen Drogenfahnder beobachtet oder eine Familie entdeckt, die in einer Pannen – Nothaltebucht mitten in einem Tunnel gepicknickt hat und das nur, weil es draussen regnete.
Das alles findet sich in seinen Büchern wieder oder wie er es nennt: In seinen Krimis von der Bergstrasse.
So bilden in seinen Romanen die Städte und Dörfer der Kurpfalz den Hintergrund für Verbrechen und andere Kleinigkeiten.
Das wohl bekannteste Werk ist der erste seiner Bergstraßen – Krimis: „Tod im Saukopftunnel
„. In diesem Roman geht es um einen makabren Fund beim Bau des 2.700 Meter langen Saukopftunnels.
Überraschend ist auch das Ende der Geschichte, da er wirklich noch einmal eine Zugabe gibt, mit der man wahrscheinlich nicht rechnet.
Seine Erwartungen selbst zeigt Krämer durch ein Zitat von Goethe: „Wenn du nicht mit einer Million Lesern rechnest, solltest du keine Zeile schreiben.“ Mal abwarten, ob er die Million als Verkaufszahl erreicht.
Kommentare geschlossen„Wo keine Autobahn ist, kann auch kein Mautausweichverkehr sein“
Mit diesen sinnvollen Worten begrüßte Karlheinz Schmidt, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), dass Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, nachdem zwei Durchfahrtsverbote für schwere Lkw auf nordhessischen Bundesstraßen aufgehoben werden müssen.
Damit ist der Weg auf den Bundesstraßen B 3 und B 252 auch für Lkw über zwölf Tonnen wieder frei, sobald die Beschilderung entfernt wurde.
Drei weitere Durchfahrtsverbote wurden vom VGH als zulässig bewertet und bleiben bestehen. Dies betrifft die Bundesstraßen B 7, B 27 und B 400 (VGH in Kassel, Az.: 2 A 1502/09, 2 A 1528/09, 2 A 1530/09, 2 A 1531/09, 2 A 1572/09).
1 KommentarNormalerweise ignoriere ich diese Blog-Stöckchen, die einem zugeworfen werden. Aber dieses finde ich ganz interessant.
Warum bloggst Du?
Weil ich einfach mal was neues ausprobieren wollte. Vorher hatte ich 10 Jahre eine „normale Website“. Die Möglichkeiten, sich da auszudrücken, waren zum Schluß aber einfach zu beschränkt.
Seit wann bloggst Du?
Der erste Artikel ist von Februar 2008.
Warum lesen Deine Leser Dein Blog?
Vielleicht weil es Ihnen Spass macht? Aber ganz ehrlich – ich weiss es nicht!
Welche war die letzte Suchanfrage, über die jemand auf Deine Seite kam?
Stats4Free sagt: “birgit schrowange porno”
Welcher Deiner Blogeinträge bekam zu Unrecht zu wenig Aufmerksamkeit?
Was heißt „zu wenig“ Aufmerksamkeit? Etwa das Beiträge nicht oder zu wenig kommentiert werden?
Hmm, dann alle 🙂
Dein aktueller Lieblings-Blog?
In meiner Blogroll, da stehen sie alle 😉
Welchen Blog hast du zuletzt gelesen?
Weiss ich nicht mehr. Ich glaube, eben war ich kurz bei Ralf oder doch etwa in Smikey’s Blog?
Wie viele Feeds hast du gerade im Moment abonniert?
Im Moment sind es 21. Dat reicht 🙂
An welche fünf Blogs wirfst du das Stöckchen weiter und warum?
Müssen es wirklich fünf sein? Na gut, dann bewerfe ich mal Torsten, Ingmar, Sarah, Mia Niemand und Sina – warum? >>> keine Ahnung 😉
Seit einiger Zeit funktioniert die Freisprecheinrichtung des Firmentelefons im Lkw nicht richtig. Wenn das Handy aufgeladen wird, höre ich es nicht klingeln, dass Gespräch wird aber nach ca. 5 Sekunden trotzdem angenommen.
So passierte es auch heute…
Im Radio lief irgendein Lied aus den 80ern. Da ist es ja klar, dass ich mitsingen muß. Natürlich passiert das nicht leise, sondern laut und kraftvoll – schlieslich hört mich ja keiner.
Dachte ich zumindest. Aber gerade in diesem Moment rief mich ein Disponent an und stellte sein Telefon auf laut, so das es das halbe Büro mitbekam.
Morgen werde ich so tun, als ob nichts passiert wäre und das schamlose Grinsen der Büroangestellten einfach ignorieren. Na ja, ich will es versuchen 😉
2 KommentareWerbung für ein Erotikportal im Internet auf einem Kleinlaster hat das Oberverwaltungsgericht Münster für ordnungswidrig erklärt. Die Werbung für entgeltliche Sex-Dienste sei nicht statthaft.
Dabei beriefen sich die Richter auf § 119 Abs.3 OWiG, der anstößige Werbung für sexuelle Handlungen verbietet.
(Az 5 B 464/09)
Man erzählt einem fremden Menschen mit einer fremden Sprache etwas in seiner eigenen Sprache. Dieser fremde Mensch mir der fremden Sprache hört zu und lächelt selig. Schon ist man der Meinung: „Wow, er hat verstanden!“
Hat er aber nicht, denn anders ist es nicht zu erklären, dass ein italienischer Staplerfahrer statt einem Stapel gleich zwei nehmen wollte – obwohl ich Ihm mit Händen und Füßen erklärt hatte, dass ganze bitte einzeln abzuladen.
Das Ergebnis sah dann so aus:

In diesem Fall waren es „nur“ Kunstoffrohre, deshalb ging das ganze glimpflich aus. Bei schwereren Material hätte es eventuell für einen neuen Auflieger gereicht.
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