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TruckOnline.de Posts

Neue Regeln für Lkw – Fahrer

Für alle künftigen Berufskraftfahrer gelten bald neue Regeln. Mit der EU-Richtlinie zur Berufskraftfahrerqualifikation müs­sen ab 10. September alle Lkw-Fahrer neben ihrer Fahrer­laubnis zusätzlich entweder die Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder eine Grundqualifikation durch Prüfung der Industrie- und Handelskammer nachweisen.
Diese neue Vorschrift gelte allerdings nicht für Lkw-Fahrer, die am 10. September bereits im Besitz einer gültigen Lkw-Fahrerlaubnis sind.

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Fundstücke Teil XXV

Ich stehe gerade in einem Kaff mitten in den italienischen Abruzzen und warte auf den erlösenden Anruf meines Disponenten, der mir hoffentlich eine angenehme Rückladung beschert.

In solchen Situationen ist man einfach nur dankbar darüber, dass der Menschheit das Internet geschenkt wurde. Wie sonst würde man solche netten Menschen wie z.B. Ralf kennenlernen, der mir über Twitter folgende Seite empfahl: Bumperdumper.com/.

Danke Ralf… 🙂

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Tropf Tropf Tropf

Es ist schön, dass es im Autohof Hiltpoltstein einen extra Waschraum für Lkw – Fahrer gibt. Weniger toll ist es, dass das Wasser nach einem Druck auf den Wasserhahn keine 2 Sekunden läuft und in dieser kurzen Zeit überall hinspritzt, nur nicht in das Becken selber.
Ausserdem erschliest einem der Sinn dieser wassersparenden Maßnahme nicht, da zwei der vier Wasserhähne im Ruhezustand feuchtfröhlich vor sich hintropften.

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LKW Fahrverbote in Polen

In den Sommermonaten gibt es in diesem Jahr erstmals auch in Polen Lkw – Fahrverbote. Es gilt während der gesamten Ferienzeit Freitags (18.00-22.00 Uhr), Samstags (8.00-14.00 Uhr) und Sonntags (8.00-22.00 Uhr) und wird strengstens überwacht. Ab dem ersten Wochenende im September gilt dann wieder freie Fahrt für Lkw.

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Tolle Show

Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 23.06.2009:

Zusätzliche Lkw-Fahrverbote in der Ferienreisezeit

Das Regierungspräsidium Karlsruhe weist darauf hin, dass zusätzlich zum ganzjährigen Sonntagsfahrverbot an allen Samstagen vom 01. Juli bis 31. August 2009 aufgrund der Ferienreiseverordnung Beschränkungen für den schweren Lkw-Verkehr gelten. Die Maßnahmen sind für einen reibungslosen Ferienreiseverkehr notwendig.

Im Regierungsbezirk Karlsruhe sind die Bundesautobahnen A 5, A 8 und A 61 komplett von dem Verbot betroffen. Für die Autobahn A 6 gilt das Verbot zwischen der Anschlussstelle Schwetzingen/Hockenheim und dem Autobahnkreuz Nürnberg-Süd (Bayern).

Im Einzelnen gelten folgende Kriterien:

1. Vom Verbot betroffene Fahrzeuge:
Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen.

2. Verbotszeitraum:
Alle Samstage vom 01. Juli bis 31. August 2009, jeweils von 07.00 bis 20.00 Uhr.

3. Erteilung von Ausnahmegenehmigungen:
In dringenden Fällen können die Straßenverkehrsbehörden Ausnahmen vom
Fahrverbot zulassen, wenn eine Beförderung mit anderen Verkehrsmitteln nicht möglich ist. Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnort, seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat. Wird die Ladung außerhalb des Bundesgebietes aufgenommen, so ist der Antrag an die für den Grenzübergang zuständige Straßenverkehrsbehörde zu richten.

4. Generelle Freistellung:

Das Verbot gilt nicht für
a) kombinierten Güterverkehr Schiene/Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen Entladebahnhof bis zum Empfänger sowie für kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- und Abfuhr).

b) Beförderung von
– frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
– frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
– frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
– leichtverderblichem Obst und Gemüse.

c) Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Buchstabe b) stehen. Für alle geladenen Güter sind die vorgeschriebenen Fracht- oder Begleitpapiere mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

5. Sonntagsfahrverbot:
Das an Sonn- und Feiertagen von 00.00 bis 22.00 Uhr für das gesamte Straßennetz geltende Fahrverbot (§ 30 Abs. 3 StVO) gilt unverändert.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe weist darauf hin, dass die Autobahnpolizei die Einhaltung der Verkehrsverbote intensiv überwacht

Tja, ab nächsten Samstag ist es wieder soweit: – da tritt das sogenannte zusätzliche Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit in Kraft.
Man kann es natürlich auch so ausdrücken: Damit Pkw – Fahrer die den Begriff „Autobahn“ im Normalfall nur aus den Verkehrsmeldungen kennen, ungestört in Ihren (nicht immer) verdienten Urlaub fahren können, muß ich einige der nächsten Wochenenden auf irgendeinem versifften Rasthof verbringen.

Tolle Show…

PS. Strecken in Deutschland, die vom Ferienfahrverbot betroffen sind, findet Ihr u.a. hier >>>

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Michael Jackson – macht er jetzt den Elvis?

Da will ich schlafen gehen und dann lese ich bei Twitter eher beiläufig, dass Michael Jackson angeblich gestorben ist. Natürlich weiß wieder keiner was genaues, woher auch.
Nun ja, wenn er denn wirklich tot ist, dann wird er es nachher auch noch sein.

In diesem Sinne: Gute Nacht!

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