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Überholverbot ist rechtmäßig

Streckenbeeinflussungsanlagen gibt es mittlerweile an vielen Autobahnen. Je nach Verkehrslage weisen diese auf Gefahren hin oder geben Tempolimits und Überholverbote vor. Wenn dieses angezeigt wird, dann ist es auch rechtmäßig.
Über dieses Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichthofes vom 29. Juli 2009 (AZ: 11 BV 08.481 und 482) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

So genannte Streckenbeeinflussungsanlagen (SBA) sollen dazu dienen, den fließenden Verkehr zu regeln, Staus zu vermeiden und die Unfallgefahr zu reduzieren. Je nach Verkehrsaufkommen kann eine SBA zeitweise ein Überholverbot für Lkw anordnen.
So wurden auch in bestimmten Abschnitten der Bundesautobahn A 8 diese Anlagen installiert, ebenso wie Verkehrsschilder und Prismenwender.

Ein Lkw-Spediteur, der diese Strecke häufig fahren muss, hatte gegen jede dieser drei Formen der Verkehrsbeschränkungen geklagt. Ohne Erfolg. Mit seinem Urteil hat der Bayerische Verwaltungsgerichthof die Klage abgewiesen und so zwei vorhergehende Entscheidungen des Verwaltungsgerichts München bestätigt.
Die Klage des Spediteurs gegen die Prismenwender, die ein Überholverbot anzeigen, sei schon daher unzulässig, weil er die einjährige Widerspruchsfrist nicht eingehalten habe. Diese Frist beginne in dem Moment, in dem sich der Verkehrsteilnehmer erstmals mit der Regelung des Verkehrszeichens konfrontiert sehe. Hier kam der Kläger also zu spät.

Die anderen beiden Klagen gegen die Streckenbeeinflussungsanlagen und die starren Verkehrsschilder seien zwar zulässig, doch nicht gerechtfertigt: Schließlich seien die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Beschränkungen gegeben.
Zudem solle in erster Linie die Verkehrssicherheit verbessert werden.

Die betroffenen Streckenabschnitte der A 8 Ost stellten durch das sehr hohe Verkehrsaufkommen in Verbindung mit den örtlichen Gegebenheiten – in beide Richtungen nur zweispurig ohne Standstreifen, erhebliche Höhenunterschiede, dicht aufeinander folgende Aus- und Auffahrten – eine erhebliche Gefahrenquelle dar, die durch überholende Lkw noch verschärft würde. Zudem hätten sich Vorteile der Streckenbeeinflussungsanlagen bereits in Unfallstatistiken bemerkbar gemacht.

3 Comments

  1. hajo
    hajo 06/03/2010

    Das sind m.E. willkommene Spielzeuge für sadistisch veranlagte Möchtegern-Verkehrsleiter.
    Wenn ich sehe, wann auf der A5 ab Bad Homburger Kreuz Einschränkungen in Form von Geschwindigkeitsbeschränkungen vorliegen (und wann nicht!!!), dann kommt schon mal der Verdacht auf, dass hier lediglich der Spieltrieb einiger „lieber“ Mitmenschen befriedigt wird, mit Sinn hat das OBJEKTIV (!) absolut nichts zu tun.
    Dir lieber Maik – und natürlich allen wohlmeinenden Mit-Kommentatoren (m/w) wünsche ich aber ein frohes Wochenende!
    Gruss
    Haio

  2. maik
    maik 06/03/2010

    Tja hajo,

    diesen Eindruck habe ich manchmal auch.

  3. Yourrs
    Yourrs 07/03/2010

    oder die netten Geschwindigkeitsbegrenzungen in den Abschnitten wo die Blitzer stehen und da wo keine stehen ist frei (A8 – Ost – „Ulm“)

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