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Kategorie: Unterwegs

…und dann liest man wieder: Lkw – Fahrer fährt rund um die Uhr!

Ich hätte bereits nach acht Stunden Pause machen können. Oder nach neun. Das wollte ich aber nicht. Also bin ich das Risiko eingegangen, nach knapp zehn Stunden Fahrzeit keinen freien Parkplatz zu finden – und genau so ist es gekommen.
Der Rasthof Kiefersfelden war rappelvoll. Also weiter zum nächsten. Das ist der am Irschenberg. Selbst wenn da die regulären Plätze belegt sind, findet man auf den Busparkplätzen im unteren Bereich eigentlich immer einen Stellplatz.

Natürlich habe ich bei dieser Aktion meine Fahrzeit überschritten: Um genau 29 Minuten. Ob ein Ausdruck mit manuellen Nachtrag Polizisten überzeugt, wird sich bei einer eventuellen Kontrolle zeigen.

Ausdruck digitaler Tacho

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Schöne Brücke

Diese Bogenbrücken sind schön anzusehen. Trotzdem mag ich die in meiner Funktion als Lkw-Fahrer nicht wirklich – besonders dann, wenn diese kurz hinter einer Kurve die Strasse überspannen.
Auch das „vier Meter Schild“ hilft da nicht unbedingt weiter. Ein ungutes Gefühl beschleicht mich bei solch einer Durchfahrt eigentlich immer.

Brücke

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Zu breit? Nur 3/4 schlimm!

Fahre ich mit meinem Lkw durch eine zwei Meter breite Gasse und bleibe an einem Haus hängen, beteiligt sich der Hausbesitzer mit 25% am entstandenen Schaden. Geht nicht? Aber sicher doch!

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Per Transito in die Schweiz

Seit einigen Monaten werden auf dem Zollhof Weil/Autobahn Umbauarbeiten durch geführt. Gut, dass passiert da öfter – von daher habe ich mir darüber keine Gedanken gemacht. Diesmal scheint sich aber doch einiges zu ändern.

Der Zoll führt ein Verfahren mit Namen „Transito“ ein. Damit kommt es zu einer strikten Trennung der Bereiche Verzollung und Transit/Leerfahrzeuge. Ziel ist es, die Abläufe zu optimieren. Die Organisatoren sind überzeugt, dass sich auf der „Transitospur“ die Abfertigungszeiten von 20 auf 2,5 Minuten je LKW verkürzen lassen.
Damit soll sich auch der alltägliche Stau auf der A5 schneller abbauen.

Dafür wurden sogenannte Hochkabinen gebaut, an die die Lkw-Fahrer direkt heranrollen können, um ihre Abfertigungspapiere den in den Kabinen sitzenden Beamten auszuhändigen. Da die Lkw-Fahrer, die keine oder Transitware geladen haben, ihre Fahrzeuge nicht mehr verlassen müssen, entfällt das Parken der Lkw. Das schafft Platz auf der Anlage, da Lkw im Transit nicht mehr parken müssten.

Das bedeutet aber auch, dass die Benutzung dieser Spur nur mit einem bereits eröffneten Versandverfahren zulässig ist. Ist das nicht der Fall, muß die Zollanlage wieder in Richtung Deutschland verlassen werden – natürlich ohne Abfertigung.

Für mich hat es Vor- und Nachteile. Einerseits geht die Abfertigung schneller und – was noch wichtiger ist – der Stau auf der Autobahn verringert sich hoffentlich. Andererseits fehlt mir wieder eine Einkaufsmöglichkeit.
Direkt neben dem Zollhof gibt es zwei Discounter. Es wird zwar nicht gerne gesehen, wenn Fahrer dort einkaufen, da Sie in der Zwischenzeit Stellflächen blockieren. Aber man duldet es.

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Grober Verkehrsverstoß kostet Arbeitslosengeld

Ein Lkw-Fahrer, der seinen Arbeitsplatz wegen eines von ihm selbst verschuldeten Verkehrsunfalls verliert, muss eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld hinnehmen.

Das gilt zumindest dann, wenn der Unfall «grob fahrlässig» verursacht wurde, wie das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschied.

In dem Fall hatte der Kläger mit seinem Lkw eine rote Ampel überfahren und war dabei mit einem Pkw zusammengestoßen. Die Richter am Amtsgericht verurteilten den Lkw-Fahrer daraufhin wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe und entzogen ihm den Führerschein.
Nach der fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber beantragte der Kläger Arbeitslosengeld. Die beklagte Arbeitsagentur gewährte die Leistung jedoch erst nach Ablauf einer zwölfwöchigen Sperrzeit, da der Lkw-Fahrer die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet habe.

Das Landessozialgericht hielt die Sperrzeit für gerechtfertigt. So sei die Ampel nicht nur eindeutig rot gewesen, sondern der Lkw auch deutlich überladen und der Fahrer zum Unfallzeitpunkt noch nahezu 50 Kilometer pro Stunde schnell gefahren.
Das die Sperrzeit eine finanzielle Härte für den Lkw-Fahrer bedeute, spiele für die Beurteilung keine Rolle.

(Aktenzeichen: Landessozialgericht Baden-Württemberg L 3 AL 5066/11)

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Eklig

„Hallo, einmal duschen bitte!“
„Macht drei Euro. Sie müssen aber warten, die ist gerade besetzt!“

Zwanzig Minuten später:

„Hallo. Die Dusche ist jetzt frei!“
„Oh, schön. Die wird aber noch gereinigt?“

„Nein, die Toilettenaufsicht ist schon weg und ich mache das nicht!“
„Ich zahle drei Euro und muß eine dreckige Dusche nutzen?“
„Ja!“

Danach bekam der Tankstellenbedienstete meinen Unmut ab – und das, obwohl der nichts dafür konnte. Aber manchmal trifft es halt den falschen. Das tat mir später auch leid.

Gewaschen habe ich mich letztlich an meinem Wasserkanister am Lkw. Nicht so toll. Aber besser, als alten Schaum und Haare des Vorduschers am eigenen Körper kleben zu haben.

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