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Kategorie: Unterwegs

Zu breit? Nur 3/4 schlimm!

Fahre ich mit meinem Lkw durch eine zwei Meter breite Gasse und bleibe an einem Haus hängen, beteiligt sich der Hausbesitzer mit 25% am entstandenen Schaden. Geht nicht? Aber sicher doch!

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Per Transito in die Schweiz

Seit einigen Monaten werden auf dem Zollhof Weil/Autobahn Umbauarbeiten durch geführt. Gut, dass passiert da öfter – von daher habe ich mir darüber keine Gedanken gemacht. Diesmal scheint sich aber doch einiges zu ändern.

Der Zoll führt ein Verfahren mit Namen „Transito“ ein. Damit kommt es zu einer strikten Trennung der Bereiche Verzollung und Transit/Leerfahrzeuge. Ziel ist es, die Abläufe zu optimieren. Die Organisatoren sind überzeugt, dass sich auf der „Transitospur“ die Abfertigungszeiten von 20 auf 2,5 Minuten je LKW verkürzen lassen.
Damit soll sich auch der alltägliche Stau auf der A5 schneller abbauen.

Dafür wurden sogenannte Hochkabinen gebaut, an die die Lkw-Fahrer direkt heranrollen können, um ihre Abfertigungspapiere den in den Kabinen sitzenden Beamten auszuhändigen. Da die Lkw-Fahrer, die keine oder Transitware geladen haben, ihre Fahrzeuge nicht mehr verlassen müssen, entfällt das Parken der Lkw. Das schafft Platz auf der Anlage, da Lkw im Transit nicht mehr parken müssten.

Das bedeutet aber auch, dass die Benutzung dieser Spur nur mit einem bereits eröffneten Versandverfahren zulässig ist. Ist das nicht der Fall, muß die Zollanlage wieder in Richtung Deutschland verlassen werden – natürlich ohne Abfertigung.

Für mich hat es Vor- und Nachteile. Einerseits geht die Abfertigung schneller und – was noch wichtiger ist – der Stau auf der Autobahn verringert sich hoffentlich. Andererseits fehlt mir wieder eine Einkaufsmöglichkeit.
Direkt neben dem Zollhof gibt es zwei Discounter. Es wird zwar nicht gerne gesehen, wenn Fahrer dort einkaufen, da Sie in der Zwischenzeit Stellflächen blockieren. Aber man duldet es.

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Grober Verkehrsverstoß kostet Arbeitslosengeld

Ein Lkw-Fahrer, der seinen Arbeitsplatz wegen eines von ihm selbst verschuldeten Verkehrsunfalls verliert, muss eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld hinnehmen.

Das gilt zumindest dann, wenn der Unfall «grob fahrlässig» verursacht wurde, wie das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschied.

In dem Fall hatte der Kläger mit seinem Lkw eine rote Ampel überfahren und war dabei mit einem Pkw zusammengestoßen. Die Richter am Amtsgericht verurteilten den Lkw-Fahrer daraufhin wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe und entzogen ihm den Führerschein.
Nach der fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber beantragte der Kläger Arbeitslosengeld. Die beklagte Arbeitsagentur gewährte die Leistung jedoch erst nach Ablauf einer zwölfwöchigen Sperrzeit, da der Lkw-Fahrer die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet habe.

Das Landessozialgericht hielt die Sperrzeit für gerechtfertigt. So sei die Ampel nicht nur eindeutig rot gewesen, sondern der Lkw auch deutlich überladen und der Fahrer zum Unfallzeitpunkt noch nahezu 50 Kilometer pro Stunde schnell gefahren.
Das die Sperrzeit eine finanzielle Härte für den Lkw-Fahrer bedeute, spiele für die Beurteilung keine Rolle.

(Aktenzeichen: Landessozialgericht Baden-Württemberg L 3 AL 5066/11)

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Eklig

„Hallo, einmal duschen bitte!“
„Macht drei Euro. Sie müssen aber warten, die ist gerade besetzt!“

Zwanzig Minuten später:

„Hallo. Die Dusche ist jetzt frei!“
„Oh, schön. Die wird aber noch gereinigt?“

„Nein, die Toilettenaufsicht ist schon weg und ich mache das nicht!“
„Ich zahle drei Euro und muß eine dreckige Dusche nutzen?“
„Ja!“

Danach bekam der Tankstellenbedienstete meinen Unmut ab – und das, obwohl der nichts dafür konnte. Aber manchmal trifft es halt den falschen. Das tat mir später auch leid.

Gewaschen habe ich mich letztlich an meinem Wasserkanister am Lkw. Nicht so toll. Aber besser, als alten Schaum und Haare des Vorduschers am eigenen Körper kleben zu haben.

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Ganz besonders gefährliche Situation

Unfallanalytiker Hansjörg Leser erklärt, wie sich Radfahrer vor tödlichen Unfallgefahren bei rechtsabbiegenden LKW schützen können. Rechtsabbiegen sei eine „ganz besonders gefährliche Situtation“:

Die Empfehlung die ich beiden geben kann, dem Radfahrer und dem Lkw – Fahrer ist, zusammen zu kommunizieren, Sichtkontakt aufnehmen. Das gilt vor allem für die Radfahrer.

Die Grundregel ist: Wenn Sie den Lkw – Fahrer nicht sehen können, dann kann der Sie auch nicht sehen.

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Nachsitzen

Wegen einer Tagesbaustelle auf der A 3 zwischen Frankfurt und Würzburg sperrte man die beiden linken Fahrstreifen. Um Stau zu vermeiden, gab man die Standspur frei. Gut, die ist in diesem Bereich nicht allzu breit, so das man mit einem etwas breiteren Fahrzeug zwangsläufig auf und auch etwas neben der weißen Linie fährt. Überholt wurde trotzdem.
Da habe ich auch nichts dagegen. Zumindest dann, wenn es schnell und flüssig passiert.

Nur leider klappte das nicht bei allen. Um das Defizit des sicheren Fahrens auszugleichen, wurde von hinten gedrängelt und mit der Lichthupe gespielt. Man hat es ja eilig.

So auch bei dem auf dem Foto: Kaum vorbei, war es mit der Raserei auch schon vorrüber. Ohne zu blinken wurde nach rechts gezogen und der Fuß wechselte vom Gas auf die Bremse. Mit 60 Sachen ging es dann weiter durch die Baustelle.

Ausbremsen

Was diesmal fehlte, war der aus dem Fenster gestreckte Mittelfinger. Lernziel somit leider verfehlt.

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