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Zu breit? Nur 3/4 schlimm!

Fahre ich mit meinem Lkw durch eine zwei Meter breite Gasse und bleibe an einem Haus hängen, beteiligt sich der Hausbesitzer mit 25% am entstandenen Schaden. Geht nicht? Aber sicher doch!

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9 Comments

  1. Oldie
    Oldie 15/09/2012

    Also die Begründung des Richters warum der LKW Fahrer zu 25% am Schaden beteiligt sein soll würde mich mal interessieren. Der einzige der etwas falsch macht ist doch der PKW Fahrer. Was kommt als nächstes? Mir fährt jemand in mein auf öffentlichen Parkplatz abgestelltes Auto und ich habe 50% Schuld weil ich ein Auto besitze? Unsere „Recht“sprechung wird immer mehr zur Witznummer.

  2. Jäger
    Jäger 15/09/2012

    Ja,unser Rechtsystem wird immer unglaubwürdiger. Viele Urteile sind nicht mehr nachvollziehbar.

  3. Ralf
    Ralf 15/09/2012

    @Oldie: Die Begründung ist die „Betriebsgefahr“ die von einen LKW ausgeht. Mir ist auch schon mal ein Taxi in die Seite gefahren, die Versicherung musste trotzdem einen Teil des Schadens tragen da die alleinige Anwesenheit eines LKW den Halter haftbar macht. Deswegen sind Eigenbeteiligungen im vier- oder fünfstelligen Bereich bei LKW-Versicherungen keine Seltenheit. Unsere Eigenbeteiligung liegt bei 5.000€.

  4. Gerd
    Gerd 15/09/2012

    Wenn man sich das ganze Urteil durchliest, sieht die Sache schon wieder ganz anders aus.
    Der PKW-Fahrer hatte einen Zeugen, der einen, wenn auch geringen, unbeabsichtigten Spurwechsel des LKW bezeugt hat. Der Beifahrer des Kollegen konnte keine relevanten Aussagen machen.
    Also heißt das in der Folge: zweite Videokamera am Aussenspiegel und vor jeder Baustelle einschalten.
    Es wird immer schlimmer in D.
    Ich plädiere für einspurige Baustellendurchfahrten, funktioniert im europäischen Ausland ganz hervorragend. Allerdings müssten wir in D erst mal wieder mindestens, wenn nicht noch mehr Gutachten, Gegengutachten und Modellversuche starten, die dann in einem Feldversuch enden und ungefähr 725 Jahre dauern (siehe z.B. Lang-LKW), und dann wären dabei ja auch noch die Auswirkungen auf die Umwelt und Natur zu berücksichtigen (Fledermäuse, Kriechtiere und sonstiges)

  5. Ralf
    Ralf 15/09/2012

    Der PKW-Fahrer hatte einen Zeugen
    Bei mir stand ein Polizist auf der Straße der den verkehr geregelt hatte. Bei der Unfallaufnahme war er sich noch sehr sicher da ich dem Taxi rein gefahren wäre. Der von der Versicherung beauftragte Gutachter kam zu dem Schluss das dass Taxi mir rein gefahren ist. Der Polizist konnte sich vor Gericht plötzlich nicht mehr an dem Unfall erinnern bzw. wollte ihn nicht gesehen haben.
    Zum Glück hatte die Versicherung geklagt weil ihnen der geschilderte Schaden komisch vor kam. Wäre es darum gegangen ob ich meinen Führerschein behalten darf bzw. den Schaden bezahlen muss, wäre ich chancenlos gewesen. Abgesehen davon das ich mir kein Gutachter hätte leisten können, hätte sich in diesen Fall der Polizist wahrscheinlich wieder ganz genau daran erinnern können das ich dem Taxi rein gefahren bin.

    Vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand.

  6. Andreas
    Andreas 15/09/2012

    In Benelux wird in Baustellen oft auf eine Fahrspur verengt. Hierzulande werden Zweimeterspuren ausgewiesen, die das Fahren auf zwei Spuren nebeneinander gefährlich werden lassen. Immer öfter sehe ich Schilder, auf denen aufgefordert wird, versetzt zu fahren. Warum dann nicht gleich auf eine Spur reduzieren? Nur wegen der Möglichkeit eines Staus?

  7. maik
    maik 15/09/2012

    Versetzt Fahren funktioniert in Deutschland nicht – einfach deshalb, weil sich kaum jemand daran hält.

    Beispiel A5 bei Offenburg: Da sind es nicht nur Franzosen oder Schweizer, die trotz Verbot überholen. Auch viele Einheimische ignorieren die Schilder.

    Auf der A93 vor Rosenheim ist es ähnlich. Einer macht es vor und die Mehrzahl macht es nach.

    Dabei fordert selbst der ADAC verstärkt das sogenannte versetzte Fahren in Verbindung mit einem Überholverbot für alle Kfz anzuordnen.

  8. Dennis
    Dennis 16/09/2012

    Wer das Urteil im Volltext lesen möchte:
    https://www.brandenburg.de/sixcms/media.php/4250/12%20U%20145-07.pdf

    Da die Höchstgeschwindigkeit in Baustellen sowieso auf 80 oder 60 begrenzt ist und die LKW in der Regel sowieso in dieser Geschwindigkeit unterwegs sind, verstehe ich sowieso nicht, warum man sich diesen Stress beim Überholen antut, um vielleicht 1-2 Minuten einzusparen.

    Die Großbaustelle auf der A1 zwischen Bremen und Hamburg ist ja nun endlich so gut wie fertig. In der ersten Phase war das wirklich ein absoluter Horror. Extrem schmale Fahrstreifen und selbst mit einem PKW war es schwerig aufgrund von Bodenwellen und Schlaglöchern auf der gesamten Strecke die Spur zu halten. Mit einem LKW dürfte das noch größerer Stress sein, wenn man ständig von der SUV- oder Sprinter-Klasse überholt wird. Es kam ja zum Teil auch zu Berührungen mit dem Gegenverkehr, wenn auf beiden linken Spuren Transporter unterwegs waren.

    Danach wurde ein Überholverbot aufgestellt und man sollte versetzt fahren. Wurde natürlich ignoriert. Entspannteres Fahren gab es eigentlich nur nachts, wenn kaum noch PKW unterwegs waren und die LKW in der Mitte beider Spuren fuhren.

    Ich würde es daher auch begrüßen, wenn es nur noch eine breite anstatt zweier schmaler Spuren geben würde. Klar gibt es dann unter Umständen vor der Baustelle einen Rückstau, aber der zeitliche Verlust dürfte bedeutend geringer sein als wenn es im späteren Verlauf zu einer Vollsperrung kommt.

  9. Ralf
    Ralf 16/09/2012

    Danke an Dennis für den Link zum Urteil. Der Artikel auf den ich mich bezog, ist schlichtweg falsch. Der LKW-Fahrer haftet mit 75% weil die Richter die Hauptschuld bei ihm bzw. dessen geringfügigen Wechsel in den Nachbarfahrstreifen sahen. Bleibt meiner Meinung nach aber dennoch ein Fehlurteil.

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