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Kategorie: Gastbeitrag

Gastbeitrag: Amtsschimmel gezähmt

Mit freundlicher Erlaubnis von portatio.com

Da ruft man als Bürger bei einem Bundesamt an und weist auf eine fehlerhafte Praxis hin. Die Behörde erkennt den Fehler, bedankt sich für den Hinweis und ändert diese Praxis. Das ist kein Märchen aus dem fernen Land Utopia sondern eine Erfahrung, die wir von portatio heute ganz real machen durften, wir sind selbst überrascht. Doch der Reihe nach. Es hatte sich der User Jan Ehrt bei uns gemeldet mit folgender kniffeliger Frage:

„Ich beginne eine neue Schicht, fahre 3 h, mache 45 min Pause, fahre nochmal 1,5 h und mache weitere 30 min Pause.
Frage: „Darf ich nach der 2. Pause von 30 min wieder volle 4,5 h fahren, indem ich sie zu den vorangegangenen 45 min zähle und als volle Lenkzeitpause rechne???
Oder begann der neue 4,5 h-Lenkzeitabschnitt bereits nach der 1. Pause, so dass ich nach der 2. Pause nur noch max. 3 h weiterfahren darf und somit eine weitere Pause von 45 min einlegen muss, bevor ich die restliche Lenkzeit verbrauchen darf???“

Jeder LKW-Fahrer erkennt sofort die Brisanz dieser Frage. Für die anderen sei der Zusammenhang kurz erklärt: Die EU-Verordnung 561/2006 über Lenk- und Ruhezeiten regelt diese so detailliert, dass das Gesetz sehr kompliziert geworden ist, mit Ausnahmen, Ausnahmen von den Ausnahmen usw. Dennoch wird von jedem Fahrer verlangt, das Gesetz genau zu kennen und zu befolgen. Laut dieser Verordnung kann man die 45-minütige Pause, die man nach 4,5 Stunden einlegen muss, auch splitten. Und zwar dürfte man innerhalb der 4,5 Stunden zuerst 15 und dann 30 Minuten Pause machen (umgekehrt ist nicht erlaubt). Man könnte also beispielsweise 3 Stunden, 15 Minuten Pause machen, danach 1,5 Stunden fahren und 30 Minuten Pause machen. Genau das hat der Kollege im vorliegenden Fall getan. Nur hat er statt der ersten 15 Minuten gleich 45 Minuten Pause gemacht. Und plötzlich hat er ein Problem.

Denn um die komplizierte Verordnung einheitlich anzuwenden, haben das Bundesamt für Güterverkehr (BAG), das Bundesverkehrsministerium und die Kontrollbehörden der Länder gemeinsam Richtlinien („Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr“) festgelegt, die unter anderem auch auf der Internetseite des BAG veröffentlicht sind. Darin heißt es unter Punkt 3.5: „Nach jeder Unterbrechung von insgesamt mindestens 45 Minuten (zusammenhängend oder in zwei Teilen) beginnt ein neuer, für die Unterbrechung relevanter Lenkzeitabschnitt von 4 ½ Stunden. Dies bedeutet, dass auch nach einer nur 2-stündigen Lenkzeit mit anschließender 45-minütiger Unterbrechung ein neuer Lenkzeitabschnitt von 4 ½ Stunden beginnt.“

Für den Fall von Jan Ehrt bedeutet das: Hätte er seine erste Pause nicht 45 Minuten sondern nur 44 oder nur 15 Minuten gemacht, wäre alles Prima und er bekäme keine Probleme. Die Auslesesoftware für die digitalen Fahrtenschreiber verhält sich jedoch leider genau so, wie es in dieser Richtlinie geschrieben ist. Sie wertet die erste Pause nicht als die gesplittete „halbe“ Pause, sondern einfach als ganze Pause (weil sie 45 Minuten lang war) und verlangt vom Fahrer, viereinhalb Stunden später wieder eine 45-Minuten-Pause einzulegen. Vom gesunden Menschenverstand her ist das ungerecht. Ich habe diese Frage daraufhin im Forum www.truckerfreunde.de und bei Facebook zur Diskussion gestellt. Nicht nur unter den Fahrern dort, sondern auch unter den Polizisten gab es dabei zwei verschiedene Meinungen. Die einen sagten, gemäß der Richtlinie liegt hier ein Verstoß vor, die anderen sagten, es kann nicht
verboten sein, eine längere Pause als vorgeschrieben zu machen.

Daraufhin habe ich beim BAG angerufen. Deren Reaktion war verblüffend. Sie haben sofort erkannt, dass es bei der gesplitteten Pause eine Gerechtigkeitslücke gibt zwischen der EU-Verordnung 561/2006 und ihren eigenen Richtlinien, weil man schlechter gestellt wird, wenn man länger Pause macht. Sie bedankten sich ausdrücklich für diesen Hinweis und versprachen, das so schnell wie möglich zu ändern. Zitat: „Morgen werden Sie das auf unserer Internetseite noch nicht bemerken, aber in 1-2 Monaten sollte das vom Tisch sein“. Außerdem haben sie bereits eine interne Dienstanweisung an ihre Kontrollbeamten herausgegeben, in der sie auf diesen Punkt hinweisen.

portatio meint: Klasse, wenn Behörden so schnell und vernünftig reagieren, wenn Bürger sie auf eine widersinnige Praxis aufmerksam machen. Respekt!

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Sind wir denn gar nichts wert?

In einer Fahrergruppe bei Facebook berichtet eine Kollegin über eine Begebenheit, welche Sie heute erlebte:

Ich habe heute morgen in der Schweiz ausgeladen und bin dann am Bodensee lang Richtung Bludenz gefahren, da ich am Montag in Nenzing laden soll. Da ich es bevorzuge, am Wochenende eine Dusche und eine Toilette benutzen zu können, hielt ich also am Rastplatz bei Götzis an, um dort zu parken. Die LKW-Parkplätze, 24 Stück an der Zahl waren voll. Unsere osteuropäischen Freunde sind also rechtzeitig am Freitagnachmittag angehalten und genießen ihre wohlverdiente Freizeit am Wochenende. Lecker sieht das aus, was die da auf den mitgebrachten Grills liegen haben. Besser kann der Koch im Rasthof es vermutlich auch nicht zubereiten.
Ich denke aber, was der wohl macht, wenn die Bestellungen der paar Touristen irgendwann für sein Gehalt nicht mehr reichen.

Gut, aber ich brauch einen Parkplatz. Nachdem ich mich durch die LKW der Kollegen hindurchgequetscht hatte, (es standen noch etwa 10 links am Fahrbahnrand), entdeckte ich rechts noch ein freies Plätzchen. Ich war gerade am einparken, als mir plötzlich ein Polizist mit einem Fotoapparat vors Auto sprang und mir zubrüllte, ich solle sofort weiterfahren. Auf diesem Parkplatz sei kein Platz für mich, die LKW-Parkplätze sein, wie ich sehe, besetzt. Ich erklärte ihm daraufhin, dass ich bis Montag hier stehenbleiben müsse und ich gerne eine Toilette hätte, duschen und auch etwas essen wolle.

Nein, ich sollte weiterfahren. Auch das Argument, dass ich nicht weiterfahren dürfe und ein Recht auf sanitäre Anlagen hätte, lies er nicht gelten. Er argumentierte, wenn ein Tunnel gesperrt wäre, könne man auch nicht durchfahren. Wenn ich nicht sofort weiterfahren würde, könnte ich mich schwarz bezahlen und er würde sich an Flensburg wenden etc. Wenn ich unbedingt auf Toilette müsste, dann solle ich das jetzt tun, aber in einer halben Stunde müsste ich weg sein, hätte ich eben in Bregenz anhalten müssen (dort bin ich gar nicht hergekommen).

Was bitte hat die Einhaltung der Menschenrechte mit der Sperrung eines Tunnels zu tun? Wieso gibt es an einem Autobahnrasthof nur 24 LKW-Parkplätze? Wieso dürfen die osteuropäischen Kollegen in zweiter Reihe parken, ich aber nicht und wie kann es sein, dass ein Polizist einen LKW-Fahrer dazu nötigt, über seine Fahrzeiten zu fahren, obwohl genügend Parkplätze vorhanden sind, wo man niemanden stört, die jedoch nur nicht als LKW-Parkplätze ausgewiesen sind?
Ein weiteres Problem, dass der Polizist mit mir hatte, war das Kühlaggregat. Das Parken für Kühler wäre hier sowieso verboten. Dass der Kühler aus war, spiele keine Rolle. Wie kann es sein, dass einem LKW-Fahrer das parken untersagt wird, allein auf der Tatsche, dass er einen LKW mit Kühlaggregat hat, der dazu auch noch ausgeschaltet ist?
Gut, dass war jetzt Österreich, aber es ist ja in Deutschland nicht anders.

Wir kämpfen für die Menschenrechte in Südostasien und Afrika, gleichzeitig wird aber verlangt, dass ein LKW-Fahrer bei 30 Grad übers Wochenende im Industriegebiet ohne Dusche und ohne Toilette steht. Wird er dabei erwischt, wie er sich draußen erleichtert, wird ihm eine Geldstrafe aufgebrummt. Was bitte schön bleibt einem denn anderes übrig.
Kann es sein, dass man den Spruch von einem Polizisten, also von einem Freund und Helfer, zu hören bekommt, wenn man am Wochenende nicht im Industriegebiet stehen könnte, dann sollte man sich eben einen Job im Nahverkehr suchen?

So sieht die Welt für uns aus. Deswegen mache ich bei der Actie mit, denn wie lang wollen wir uns das noch gefallen lassen? Und da ziehen auch so dämliche Argumente nicht wie „Mir geht es in meiner Firma doch gut!“ In diesen Situationen ist es völlig egal, welches Firmenlogo auf dem LKW steht. Sind wir denn gar nichts wert?
Ich bin dann übrigens zum nächstem Rasthof gefahren. Trotz Fahrverbot. Was anderes blieb mir ja nicht übrig. Nach zwanzig Minuten wurde sogar ein Parkplatz frei. Ich musste nur eben warten, bis der Ottonormalverbraucher mit seinem PKW mit dem Essen fertig war. Die letzten drei Parkplätze waren nämlich von den Pkw blockiert. Aber dafür haben wir ja Verständnis!

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Speditionen tasten sich langsam aber sicher an Euro-6 Norm heran

Es ist keine große Überraschung, dass sich bereits zahlreiche Lastwagen im Besitz von Speditionen befinden, die der Euro-6 Norm entsprechen. Schließlich soll die Abgasnorm bereits 2014 verpflichtend sein. Dies bedeutet für Spediteure widerum, bis dahin erste Erfahrungen zu sammeln. Die Fuhrparks etlicher Betriebe umfassen daher zumindest eine kleine Anzahl entsprechender Fahrzeuge.

Doch nicht jeder Spediteur zeigt sich aufgeschlossen. Ebenso gibt es viele Speditionen, die noch große Zurückhaltung zeigen bzw. sich bei der Anschaffung neuer Zugmaschinen bewusst gegen die Modelle mit Erfüllung der Euro-6 Norm entscheiden. Hierfür zeigen sich gleich mehrere Gründe verantwortlich, insbesondere die Tatsache, dass der bislang erhoffte Finanzvorteil bei der LKW-Maut noch nicht existiert.

Ein weiterer Grund, der etliche Unternehmen davon abhält, entsprechende Zugmaschinen anzuschaffen, sind die Mehrkosten. Diese sind nicht zu unterschätzen, belaufen sie sich doch auf einen größeren vierstelligen Betrag. In diesem Zusammenhang ist auf den Kraftstoffverbrauch zu verweisen. Die Euro-6 Norm verspricht gegenüber der Euro-5 Norm keine allzu große Ersparnis. Die Vorteile liegen vielmehr bei der Abgasbehandlung. Zunehmend mehr Ingenieure sind sich darüber einig, dass die Motoren nicht mehr viel sparsamer werden können. Künftige Verbesserungen beim Kraftstoffverbrauch werden eher auf Einsparungen beim Fahrzeuggewicht sowie Verbesserungen bei der Aerodynamik zurückzuführen sein.

So mancher Spediteur ist auch verunsichert, weil womöglich in absehbarer Zeit die Euro-7 Norm folgen könnte. Ob es tatsächlich dazu kommt, bleibt jedoch abzuwarten. Gerade weil sich im Bereich der Motoren viel getan hat und weitere Verbesserungen nur noch bedingt zu erzielen sind, könnte es noch eine ganze Weile dauern, bis die nächste Norm kommt. Dies ist übrigens auch eines der Hauptargumente, mit welchem die anderen Spediteure den Kauf ihrer Euro-6 Norm Maschinen rechtfertigen.

Für den Kauf spricht außerdem die Tatsache, dass es Vorteile bei der Besteuerung gibt und Förderungen der KfW zur Verfügung stehen. Gerade wegen der KfW Förderung liegen die Mehrkosten in der Anschaffung nicht mehr so hoch. In Verbindung mit dem etwas geringeren Kraftstoffverbrauch hält sich der Aufpreis gegenüber Zugmaschinen mit Euro-5 Norm in Grenzen, auf lange Sicht kann sogar Geld gespart werden.

Zudem gilt es als höchstwahrscheinlich, dass der Vorteil in Sachen Maut nicht mehr allzu lange auf sich warten lässt. Auf der IAA Nutzfahrzeuge zeigten sich Vertreter des Bundes-Verkehrsministeriums sehr positiv gestimmt. Immerhin sind die Vorteile bei der Abgasbehandlung nicht zu übersehen. Gegenüber Fahrzeugen mit Euro-5 Standard verspricht Euro-6 eine Verringerung des Ausstoßes an Stickoxiden von bis zu 80 Prozent. Zumal auch die Anzahl an ausgestoßenen Rußpartikeln um bis zu zwei Drittel zurückgeht. Offizielle Zusagen konnten damals zwar nicht gemacht werden, doch womöglich könnte der Vorteil schon bald in Kraft treten und somit die Unternehmen, die bei ihren Fuhrparks auf Lastwagen mit Euro-6 Norm setzen, eine schöne Ersparnis erzielen.

Es dürfte auch nicht mehr lange dauern, bis am Gebrauchtmarkt eine größere Anzahl an Zugmaschinen erhältlich ist, die den Euro-6 Standard erfüllen. Ein Blick in ein Portal für gebrauchte Zugmaschinen, wie z.B. unter anderem das von Truckscout24.de, gibt schnell Aufschluss über die Verfügbarkeit von gebrauchten Trucks, die der Euro-6 Norm entsprechen. Derzeit ist das Angebot an entsprechenden Lastwagen noch sehr überschaubar, doch bis Ende des Jahres kann sich noch viel tun. So haben dann auch Unternehmen, die bei ihren Nutzfahrzeugen vorzugsweise auf gebrauchte Maschinen setzen, ebenfalls die Möglichkeit, Vorzüge der Euro-6 Norm auszukosten.

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Was lange währt…

Vor einigen vielen Wochen kam eine Anfrage, ob ich nicht Lust hätte, einen Beitrag für das Effizienz Blog von MAN zu schreiben. Ich sagte gerne zu.
Letztlich hat es doch ein wenig länger gedauert, bis der Artikel fertig war. Umso mehr bewundere ich die Geduld einiger Mitarbeiter aus der Kommunikationsabteilung der MAN Truck & Bus AG.

Aber alles wird gut: Jetzt ist er verfügbar >>>

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Gastbeitrag: Aquaplaning – Tipps und Hinweise für Lkw und Transporter

Wie ein endloser Wasserfall stürzt ein Regenschwall vom Himmel herab. Nach wenigen Minuten steht alles unter Wasser. Auch die Straße. Jetzt kommt es drauf an: Halten die Fahrer sich an empfohlene Vorsichtsmaßnahmen? Ist das Nutzfahrzeug überhaupt entsprechend ausgerüstet? Oder wird der Lastkraftfahrer Opfer des gefürchteten Aquaplaning-Effekts?

Aquaplaning
Bildquelle: Fotolia

Aquaplaning tritt immer dann auf, wenn die Reifen den Kontakt zur nassen Fahrbahn verlieren. Das Wasser kann nicht schnell genug abtransportiert werden. Wenn das geschieht, „schwimmt“ das Fahrzeug quasi auf der Straße. Ein falsches Manöver und Sie landen im Straßengraben oder geraten sogar in den Gegenverkehr. In so einer Ausnahmesituation ist guter Rat teuer.

Tipp 1: Lenktechnik im Ernstfall

Kurz und knapp: Hände am Lenkrad lassen, aber nicht bewegen! Die Reifen haben keinen Kontakt mehr zur Straße. Das bedeutet, ein Lenkmanöver kann nicht gelingen. Im Gegenteil. Wenn Sie die Position der Reifen in dieser Extremsituation verändern, birgt das erhebliche Risiken. Sollte das Profil plötzlich wieder greifen und sich die Reifen noch in einer seitlichen Stellung befinden, reagiert das Fahrzeug völlig unkontrollierbar.

Tipp 2: Fahren mit Bedacht – So beugen Sie vor

Oft lässt sich eine Gefahrensituation von vorneherein vermeiden, indem Sie die Geschwindigkeit bei Regen reduzieren. 80 km/h sind auf nasser Fahrbahn die absolute Obergrenze. Je höher das Tempo, desto größer die Gefahr. Lassen Sie es bei starkem Regen daher ruhig angehen. Besser spät ankommen, als nie.

Tipp 3: Gesetzliche Vorschrift oder Sicherheit?

Ohne Reifenprofil würden schon beim ersten Regentropfen alle von der Straße rutschen. Die Profilrillen transportieren das Wasser ab und gewährleisten, dass das Fahrzeug in Kontakt mit dem Asphalt bleibt. Die gesetzlich vorgeschriebene Untergrenze der Profiltiefe beträgt 1,6 mm. Das ist sehr niedrig angesetzt. Mindestens 4 mm werden empfohlen. Bei Transportern, Lkws und Bussen eher noch mehr. Am besten Sie gehen da kein Risiko ein, im Ernstfall werden Sie sich dann für Ihre Voraussicht selbst auf die Schulter klopfen.

Tipp 4: Den Reifendruck optimieren

Neben Geschwindigkeit und Profiltiefe beeinflusst noch ein dritter Faktor das Aquaplaning-Risiko. Der Reifendruck. Hier gilt folgender Grundsatz: Wenn der Reifendruck abnimmt, steigt die Wahrscheinlichkeit für einen Unfall. Also immer den Normwert einhalten!

Tipp 5: Achtung, Falle! Spurrillen bei Regen

Auf viel befahrenen Straßen bilden sich mit der Zeit sogenannte „Spurrillen“. Sie entstehen, weil jedes Fahrzeug in etwa den gleichen Bereich mit seinen Reifen befährt und sich der Straßenbelag an diesen viel beanspruchten Stellen absenkt. In den Rillen sammelt sich dann Wasser. Leicht versetzt zu fahren, ist hier eine gute Strategie.

Aquaplaning ist eine häufige Unfallursache. Wenn man einmal die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert, kann es schon zu spät sein. Daher immer vorher alle nötigen Maßnahmen ergreifen. Sind Sie schon gerüstet?

Weitere Informationen rund um Aquaplaning und Fahrzeugsicherheit finden Sie auf den folgenden Seiten:

https://www.rp-online.de/auto/ratgeber/fuenf-tipps-gegen-aquaplaning-1.2537965
https://www.tirendo.de/
https://auto-tipp.eu/aquaplaning.html

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Das online Werkstatt-Portal autoservice.com

Gastbeitrag

Sie suchen eine gute und günstige Kfz-Werkstatt für Ihr Auto? Die zu finden kann sehr mühselig sein. Gelbe Seiten und Google helfen zwar bei der Suche, bieten aber keinen Preisvergleich. Mit autoservice.com, dem online Werkstatt-Portal, finden Sie nicht nur Werkstätten, sondern können auch ganz einfach online deren Preise vergleichen.

Über die Werkstatt-Suche auf autoservice.com erhalten Sie nicht bloß eine Übersicht über die Werkstätten in Ihrer Nähe, sondern auch gleich alle Kontaktdaten und Hintergrundinformationen zu den Leistungen. Ebenfalls sehen Sie, ob die Werkstätten aktuelle Angebote zu einzelnen Leistungen bieten. Mit nur wenigen Klicks können Sie außerdem noch mehreren – oder einzelnen – Kfz-Werkstätten eine Anfrage zu einer gewünschten Dienstleistung schicken. Dadurch erhalten Sie innerhalb kurzer Zeit von den ausgesuchten Autowerkstätten Angebote passend zu Ihrer Anfrage. Anschließend müssen Sie nur noch die Preise vergleichen und können auch direkt einen Termin bei der ausgewählten Werkstatt machen.
Registrieren müssen Sie sich auf autoservice.com nur für die Pool-Anfrage. Unerwünschte Newsletter werden scheinbar nicht verschickt. Mit dem angelegten Konto können Sie dann ganz einfach Ihre Anfragen und die Antworten der Werkstätten verwalten. Außerdem können Sie auch die Daten Ihres Fahrzeugs speichern, damit Sie diese nicht bei jeder erneuten Anfrage eingeben müssen. Diese Daten dienen dazu, dass die Autowerkstätten Ihnen passend für Ihr Modell zugeschnittene Angebote zukommen lassen können.

Die Werkstätten werden auf der Seite mit eigenen, ausführlichen Unterseiten präsentiert. Sämtliche Infos erhalten Sie beispielsweise auch über die Autoservice iPhone-App. Bei einer Panne finden Sie mit dieser App aber nicht nur einen Abschleppdienst, sondern auch Notfall-Tipps und Kontaktdaten für den Rettungsdienst. Parkplätze können Sie mit der autoservice.com-App ebenfalls suchen und werden Sie einmal geblitzt, sagt Ihnen der integrierte Bußgeld-Rechner auch gleich, auf was für eine Strafe Sie sich einstellen müssen. Da fehlt eigentlich nur noch die Nummer für einen guten Anwalt für Verkehrsrecht!

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Gastbeitrag: Das Reifenalter – wann ist Zeit für einen Reifenwechsel (Werbung)

Die Zeit nagt an allem und jedem – auch das Gummi von Reifen wird davon nicht verschont: Die Witterungsbedingungen, dass befahrene Terrain und UV-Strahlung sind nur einige der Faktoren, die sich auf die Beschaffenheit der Bereifung auswirken. Um Alterserscheinungen rechtzeitig zu erkennen und ein Versagen einer der wichtigsten Teile am Truck zu verhindern, ist eine regelmäßige Überprüfung der Reifen ratsam.

Das Herstellungsdatum – Orientierungspunkt zur Bestimmung des Reifenalters

Eingeführt vom amerikanischen „Department of Transportation“ bildet die DOT-Nummer an der Seitenwand der Pneus das Produktionsdatum der Reifen ab – aufgeschlüsselt in Form von Kalenderwoche und Jahr.
Dabei deutet beispielsweise die Zahlenfolge 1207 an, dass es sich um einen Reifen handelt, der in der 12. Kalenderwoche des Jahres 2007 hergestellt worden ist. Wichtig ist die Angabe zur Beurteilung der Lagerungsdauer und der Dauer der Umwelteinflüsse sowie den eventuell dadurch entstandenen Schäden.

Mit den Umwelteinflüssen in Verbindung stehende Nachteile müssen nicht sofort mit dem bloßen Auge ersichtlich sein – auf mikroskopischer Ebene lassen sich jedoch oftmals Materialschwächen wie Risse oder Sprödigkeit erkennen.
Mit der Zeit vergrößern sich die Schäden und ein Reifenwechsel kommt unaufhörlich näher. Aber Hilfe gibt es auch im Netz. So findet man z.B. auf dieser Website ein großes Angebot an neuen Reifen.

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Eine liebe und tolle Leserin meines Blogs und Mutter eines Sohnes, der ebenfalls als Lkw – Fahrer unterwegs ist, schickte mir einen tollen Tourbericht. Für mich persönlich ist es schön zu lesen, wie zwar Angehörige, aber trotzdem Berufsfremde den Alltag unterwegs wahrnehmen.

Vielen Dank dafür…


Hallo Maik,

Endlich hatte ich mal wieder Gelegenheit, zweieinhalb Tage mit meinem Sohn mitzufahren. Schon die Tatsache, soviel Zeit für einander zu haben, war für mich ein Traum.

Der erste Plan war, dass ich am Mittwochabend „aufspringe“. Aber dann kam die Realisierung des Tourenplans und damit die erste Änderung: Aufspringen ca. 2.00 Uhr, Auflieger tauschen und los geht’s.
Soweit der 2. Plan.

Dann wurde es 3.30 Uhr – Auflieger in Halle holen, toll, nur SZM fahren das ist sooo cool…! Ankunft in Halle 4.00 Uhr, aber der Auflieger dort kann erst gegen 7.00 Uhr beladen werden. Warum haben wir den beladenen der 22.00 Uhr stand eigentlich nicht behalten? Das weiß nur seine Hoheit der Disponent.
Somit unplanmäßige Pause bis sieben – Schichtzeit und das was gefahren werden sollte bis dahin also alles Makulatur.

Von Halle dann in den Hexenkessel Frankfurt, Dortmund, Düsseldorf, Bonn, Köln und Samstag um 14.30 Uhr wieder im gelobten Land, Nerven runter, kurz vorm „Annölen“.

Die Nachtruhe vor den Kühler-Aggregat war überhaupt kein Problem, den habe ich gar nicht registriert, eher die Autobahn drei Meter neben uns: Ein Traum von einem Rasthof, der zur Krönung Samstagmorgen 7.00 Uhr noch nicht mal frische Brötchen hatte. Dabei waren mindestens fünfzehn Kollegen von euch dort.

Wenn ich die Reihenfolge meiner Schilderung so lese, wird klar, da schreibt ein Laie…

Was ich bei den verschiedenen Be- und Entladestellen so mitbekommen habe, das gibt’s ja in keinem Kino. Klar war ja, bei drei Stunden zu spät los, auch drei Stunden zu spät beim Kunden.
Lidl, ist ja wohl bei Euch Fahrern sehr beliebt, weil Zeitfenster 10.00 Uhr – das kann ja Montag, Dienstag, Mittwoch… sein, denen ist das ja eh egal, wann Du dort aufschlägst. Es spricht ja nichts dagegen, mal nen netten Tag am/im Logistikzentrum zu verbringen, rrr!
Clever für Kleinunternehmer, da stehen schon einige Bäcker- und Imbisswagen.

Aber dummerweise gibt es ja auch Kunden, die auf uns gewartet haben, da durfte mein Sohn erst mal satt „Mecker“ wegstecken. Sein Disponent sah wohl keine Notwendigkeit dort mal anzurufen und Bescheid zu sagen, dass es auch Harry Potter nicht schafft, drei Stunden Rumstehen wegzuzaubern.
Dann sollten wir noch Vorladen für Montag, die Ware war noch nicht mal produziert, also warten bis man was zusammen gesucht hat, was wir mitgenommen haben. Auto war trotzdem voll.

Gott sei Dank, sind wir Deutschen so maßlos, dass einiges auch mal zusätzlich angeliefert werden kann, da ja unsere „Freßattacken“ die Läger rasch wieder leer machen.
Also Kühlertür zu und nur noch 30 Minuten übrig ( BAG sollte die nächsten 14 Tage nicht kontrollieren, da nützt wohl auch ein Ausdruck nix) bis zum nächsten Parkplatz. Tja aber – Berufsverkehr um Köln, Freitagabend ein Traum in Blech! Da sind 30 Minuten nur Theorie!

Somit blieb uns nur dieser tolle Rastplatz direkt neben den Fahrspuren der Autobahn.

Donnerstag war es da schon ein wenig gemütlicher, auch nicht das, wovon man unbedingt in den Abendnachrichten hört, aber ok.

Zu guter Letzt kam dann noch die Dispo für Montag – 10.00 Uhr in Berlin! Da hatte der Herr mal eben vergessen, dass 14.30 Uhr Samstag + 45 Stunden (mehr Ruhezeit gibt es nicht) nie und nimmer 10.00 Uhr Berlin ergeben, bei Fahrzeit ganz optimal gedacht 2 Stunden dorthin.
Aber auch der Nachwuchs lernt schnell und schickt eine SMS mit dem Beginn am Montag raus und dann LKW gegen Motorrad getauscht und Dank Wind um die Nase, den Kopf ein wenig frei bekommen.

Wenn ich mir das jetzt wieder so alles in Erinnerung rufe, bleibt wieder übrig:

DER RIESIGE RESPEKT VOR EUCH!!!

Was ihr leistet steht in keinem Verhältnis zu Eurem Ruf und der Entlohnung.

Wenn ich dann den Wert der SZM und des Aufliegers und der Ware noch mit betrachte, für die ihr ja mit eurem Arbeitsvertrag und Führerschein die Verantwortung übernehmt – Chapeau!

Diese teilweise haarsträubend engen Anlieferstellen und Eure beeindruckend großen Fahrzeuge! Wer hat eigentlich gesagt, dass Frauen auf große Autos stehen? – der hatte Recht!

Unserem Sohn macht die Fahrerei noch immer Spaß, d.h. er „liebt“ seinen Job schon noch. Gerade heute ist wieder mal so ein „Strahle-Tag“, er fährt wieder mit dem Autozug nach Sylt. Das ist mal was, Fahren, Zirkeln und keine normele Autobahn mit 2-3 Spuren.

Aber der Spagat wird im Moment immer schwieriger zwischen Lohntüte, allgemeines Privatleben und Beziehung. Letzteres gestaltet sich gerade sehr kompliziert, da seine Freundin im med. Dienst tätig ist (365 Tage rund um die Uhr ) und er meint, er müsse was ändern. Argument alles so zu lassen wie es ist, wäre eine entsprechend höhere Entlohnung. Da kann man dann zumindest in der Zeit, wo man zu Hause ist, dass Leben genießen und muß nicht auf den Cent schauen.

Nahverkehr ist ja so gar keine Alternative, dass weiß er auch. Da sieht es mit der Arbeitszeit genauso besch… aus und die Bezahlung ist noch dürftiger. Klar Abends zu Hause, aber zu welchem Preis? Völlig ausgelaugt auf der Couch, um achte die „Knöppe zu “ und dann ist auch nix mehr viel von wegen Privatleben…

Tja da bin ich nun mit meinem Dozenten- und Berufsplanungs-Latain auch am Ende. Das was ich tagtäglich mache, hilft mir hier auch nicht weiter. Zumal ich halt weiß, bei allem Streß und Ärger mit Dispo und Co. – er macht es ja gerne und er kniet sich richtig rein, auch sein Fuhrparkchef ist happy wie sonstwas, wenn sein Auto am Wochenende reinkommt, der sieht aus wie neu, alles sauber, getankt.

Keine Ahnung wie es weiter geht, irgendwie immer, klar…

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