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Kategorie: Allgemeines

Mal so nebenbei

Ein BAG – Männlein, welches in seiner dunkelgelben (fast grünen) Warnweste am Rand einer Parkplatzabfahrt im Gras steht, sieht aus wie ein Laubfrosch, der über die Autobahn hüpfen will.

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Ramsi’s Geld liegt auf der Strasse – Teil II

Verkehrsminister Ramsauer (CSU) in einem Interview mit dem „Hamburger Abendblatt“:

Der Ausbau zahlreicher Bundesstraßen auf vier Fahrstreifen hat deren Attraktivität gerade auch für den Güterverkehr erheblich gesteigert. In vielen Fällen entwickeln sich vierstreifige Bundesstraßen mehr und mehr zu Lkw-Maut-Ausweichstrecken.

Was Ramsauer (mit Absicht) übersieht: Viele Bundesstrassen sind kürzer, billiger und wirtschaftlicher als Autobahnen. Der sogenannte Maut – Ausweichverkehr ist dann eben kein Maut – Ausweichverkehr mehr, sondern nur noch normaler Verkehr.
Es ändert sich also nichts. Na ja, ausser das es teurer wird.

Was noch dazu kommt: Statt in den Ausbau der Verkehrswege fließt die Lkw – Maut (allein im letzten Jahr mehr als 4 Milliarden Euro) in das allgemeine Steuersäckel. Komisch ist dabei, dass das Finanzministerium dem Verkehrsministerium den Etat um genau diese Einnahmen der LKW – Maut kürzt. Irgendwie genial!

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…und es blubbert immer weiter

Wie groß dieser Ölteppich im Golf von Mexico mittlerweile eigentlich ist, zeigt folgende Grafik:

Oelkatastrophe anschaulig

Als Zentrum des Ölteppichs habe ich Erfurt angenommen. Er würde momentan im Norden und Westen von Berlin über Braunschweig bis Wuppertal reichen und im Süden und Osten Frankfurt, Oberfranken und Chemnitz bedecken.

Alles weitere auf Spreeblick und Beowulfe.com

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Fahren und löhnen

Ein Berufskraftfahrer hat keinen Anspruch auf Erstattung von Bußgeldern gegenüber seinem Arbeitgeber. Dies gilt selbst dann, wenn der Spediteur den Mitarbeiter mit der Androhung einer Kündigung zu regelwidrigem Verhalten treibt, entschied das vor kurzen das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.

In dem von der Deutschen Anwaltshotline in Nürnberg mitgeteilten Fall geht es um einen Lkw-Fahrer, der auf Weisung des Junior-Chefs der später beklagten Spedition regelmäßig zwischen dem Ruhrgebiet und dem süddeutschen Raum unterwegs war.

Der Fahrer wies seinen Arbeitgeber mehrfach darauf hin, dass die Touren ohne Überschreitung der zulässigen Lenkzeiten nicht zu schaffen sind. Darauf bekam er zur Antwort, er solle gefälligst durchfahren, sonst sei er seinen Job los.
Da der Mann davor Angst hatte und aus verschiedenen Gründen seinen Lohn dringend benötigte, folgte er dieser Anordnung.

Der Fahrer wurde bei einer Verkehrskontrolle erwischt. Nach einer amtlichen Tiefenprüfung wurde Ihm ein summarischer Bußgeldbescheid in Höhe von 8.520 Euro nebst rund 430 Euro Gebühren zugestellt. Der Fahrer wollte, dass sein Arbeitgeber diese Strafe zahlt – eine Idee, die einerseits nachvollziehbar ist, andererseits aber der zugrunde liegenden Regelung widerspräche. So sah es das Arbeitsgericht Koblenz und auch später das als Berufungsinstanz angerufene Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.

Das die Firma wohl in der Vergangenheit entsprechende Bußgelder bezahlt hatte, kam dem Fahrer auch nicht zugute. In der Entscheidung heißt es, dass der geltend gemachte Freistellungsanspruch nicht gegeben sei (Urteil vom 26.01.2010, – 3 Sa 497/09 -). Und weiter: Dem Kläger sei es zumutbar gewesen, sich den Anordnungen seines Arbeitgebers zu widersetzen.

Die im Bußgeldbescheid zitierten Bußgeldvorschriften dienten der Sicherheit im Straßenverkehr und damit auch dem Schutz von Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer. Beachte der Kraftfahrer diese Vorschriften, habe er aufgrund der arbeitsrechtlichen Vorschriften keine rechtlichen Nachteile im und für das Arbeitsverhältnis (etwa in Form einer Kündigung) zu befürchten. „Den rechtstreuen Arbeitnehmer schützt die Rechtsordnung“, heißt es im Urteil wörtlich. Deswegen sei es dem Kläger zumutbar gewesen, sich den behaupteten, unzulässig erteilten Anordnungen zu widersetzen.

Desweiteren solle das Bußgeld im übrigen den jeweiligen Täter davon abhalten, künftig solche oder ähnliche Verkehrsverstöße zu begehen, so die Richter.
Würde die Rechtsordnung dem Täter einen Anspruch darauf zubilligen, von den finanziellen Belastungen freigestellt zu werden, dann würde die Geldbuße den mit ihr verfolgten Zweck verfehlen. Es bestünde die ernste Gefahr, dass das „Prinzip der Unverbrüchlichkeit der Rechtsordnung in Frage gestellt“ würde.

Der Fahrer muss nun neben der Geldbuße auch die Verfahrenskosten für zwei Instanzen tragen. Aus der Firma ist er inzwischen ausgetreten.

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Schlaue Dialoge

Es gibt erstaunlich viele Leute, die 1 000 Euro für eine Kaffemaschine ausgeben, die früher 25 Mark gekostet hat. Das ist Lifestyle.

Kurt Ludwig Gutberlet (Bosch-Siemens)

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Memo an mich

Merke: Die Woche besteht für Rentner nur aus Samstagen. An diesem Tag treffen die sich alle beim Friseur.
Immerhin habe ich dann Zeit für die Lektüre diverser Frauenzeitschriften. So habe ich gelernt, dass „Männerflüstern“ vom „Pferdeflüstern“ abgeleitet ist und wie man aus dem Umgang mit Pferden den Umgang mit Männern lernt. Also als Frau.
Zu kompliziert? Hier ein Beispiel: „Die Männerflüsterin soll es wie die Pferdeflüsterer machen: Sich dem Wesen sanft nähern – ohne Peitsche und ohne Befehle.
Wobei man den Begriff Peitsche auch doppeldeutig verstehen kann. Zumindest ich als Mann.

Schöne Pfingsten Euch allen…

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Ein Geschenk am Feiertag

Bin ich käuflich? Hmm, eigentlich nicht! Trotzdem nehme ich mal ein kostenloses T – Shirt mit. Das einzige was ich dafür tun muß, ist einen Link auf diesen Onlineshop, sowie auf das ausgesuchte Produkt setzen. Ist doch ganz easy, oder?

Achso – was nettes schreiben soll ich auch noch: Also, dass von mir ausgewählte Shirt sieht einfach nur toll aus. Klar, sonst hätte ich es nicht genommen.
Alle anderen Produkte bei diesem Anbieter sind natürlich auch cool. Und jetzt her mit dem Shirt…

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