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Kategorie: Allgemeines

Neue Pläne aus Berlin

Seit dem 05. Juli 2013 ist der Beschluss des Bundesrates, in der 48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Bundesrat 445 / 13), in Kraft und damit das Mitführen von mindestens einer Warnweste zur Pflicht geworden.

„Leider hat dies zu keiner zeitnah spürbaren Verbesserung geführt“, kommentierte diese Verordnung nun Strohmann, von der T. Roll Verkehrssicherheits-AG. „Viele Fahrer haben die Weste weiterhin schwer erreichbar gelagert, Kraftfahrer hängen sie teils einfach über ihre Sitzlehne“.
Hierdurch bleicht binnen weniger Monate die Leuchtkraft um bis zu 30% aus. So müsste theoretisch alle zwei Jahre über einen Wechsel, womöglich zwangsweise bei der TÜV-Prüfung, nachgedacht werden um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer weiter sicherzustellen. Auch haben die Unfallzahlen der Auffahrunfälle und Reifenpannen zugenommen, wodurch sie zu einer zunehmends bedeutsameren Ausrüstung wird.

Strohmann sucht jedoch beschwichtigende Worte: „Solange bis für die Problematik eine adäquate Lösung gefunden wird greift nun ja die Übergangsregelung 445/13/1“.
Damit wird – zumindest für den Güterkraftverkehr über 2,8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht – das Tragen der Warnweste zunächst während der Arbeitszeit hinter dem Steuer zur Pflicht. Dies erspare nicht nur das ständige An- und Ausziehen bei vielen Kunden, auch bei Pannen sei jeder Kraftfahrer nun automatisch besser geschützt, so Strohmann weiter. Ob man dem Ausbleichen der Farbe durch neue Produktionsmethoden entgegen wirken kann, wird derzeit noch geprüft. „Die waren früher einfach nicht darauf vorbereitet. Es war üblich, alles nicht täglich gebrauchte einfach im dunklen Kofferraum zu lagern.“

Hier noch einmal das Wichtigste zusammengefasst:

– Pflicht ab Mittwoch, 01.04.2015 für alle BKF mit Fahrzeug über 2,8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht.
– Warnweste in fluoreszierender Farbe. Farbton gelb, orange oder orange-rot.
– 360° Sichtbarkeit durch komplett durchgehende Reflektorstreifen (Bauch, Rücken und Seite), mind. 5 cm breit.
– Während der Arbeitszeit durchgängig zu tragen, von Fahrer und Beifahrer.
– Strafe bei Mißachtung dieser Regelung: 30 Euro. Wiederholungstäter zahlen 75 Euro und bekommen einen Punkt in Flensburg.

Ausserdem wird empfehlen, alle zwei Jahre über eine Neuanschaffung nachzudenken. Dieser Artikel kostet meist nicht mehr als 3€ und kann Leben retten. Gefährdet euch nicht durch Leuchtkraftverlust; auch wenn wir uns alle auf Sommer und Sonne freuen. Vielleicht kommt die Industrie ja noch darauf die Produktion anzupassen, damit wir bald dieselbe Warnweste länger nutzen können.

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Neuerungen bei der Benutzung von Fahrerkarten und Schaublättern

Zum 2. März 2015 gilt Art. 34 VO (EU) 165/2014 zur Benutzung von Fahrerkarten und Schaublättern
(…)
(3) …
Die Mitgliedstaaten dürfen von den Fahrern nicht die Vorlage von Formularen verlangen, mit denen die Tätigkeit der Fahrer, während sie sich nicht im Fahrzeug aufhalten, bescheinigt wird.

(5) Die Fahrer

a) achten darauf, dass die Zeitmarkierung auf dem Schaublatt mit der gesetzlichen Zeit des Landes übereinstimmt, in dem das Fahrzeug zugelassen ist,

b) betätigen die Schaltvorrichtung des Kontrollgeräts so, dass folgende Zeiten getrennt und unterscheidbar aufgezeichnet werden:

I) unter dem Zeichen: tacholenkrad Lenkzeiten,

II) unter dem Zeichen: tachoanderearb „andere Arbeiten“, das sind alle anderen Tätigkeiten als die Lenktätigkeit im Sinne von Artikel 3 Buchstabe a der Richtlinie 2002/15/EG sowie jegliche Arbeit für denselben oder einen anderen Arbeitgeber, sei es innerhalb oder außerhalb des Verkehrssektors,

III) unter dem Zeichen: tachobereitschaft „Bereitschaftszeit“ im Sinne von Artikel 3 Buchstabe b der Richtlinie 2002/15/EG,

IV) unter dem Zeichen: tachoruhe Arbeitsunterbrechungen oder Ruhezeiten.

(7) Der Fahrer gibt in den digitalen Fahrtenschreiber das Symbol des Landes ein, in dem er seine tägliche Arbeitszeit beginnt, und das Symbol des Landes, in dem er seine tägliche Arbeitszeit beendet.

Aufzeichnung des Fahrzeugstandorts an bestimmten Punkten bzw. Zeitpunkten während der täglichen Arbeitszeit

(1) Um die Überprüfung der Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften zu erleichtern, wird der Standort des Fahrzeugs an folgenden Punkten bzw. Zeitpunkten oder am nächstgelegenen Ort, an dem das Satellitensignal verfügbar ist, automatisch aufgezeichnet:

  • Standort zu Beginn der täglichen Arbeitszeit;
    nach jeweils drei Stunden kumulierter Lenkzeit;
    Standort am Ende der täglichen Arbeitszeit.
  • Dazu müssen Fahrzeuge, die 36 Monate nach Inkrafttreten der Einzelvorschriften gemäß Artikel 11 erstmals zugelassen werden, mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstet sein, der an einen Positionsbestimmungsdienst auf der Basis eines Satellitennavigationssystems angebunden ist.

    Anmerkung:
    Das betrifft vor allem die Regelungen zur Benutzung von Fahrerkarten für sämtliche nachweispflichtigen Zeiten, also auch Urlaubs- oder Krankheitszeiten, Weg-Zeiten zum LKW- Standort, und auch für die verkürtzten bzw. regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten, die per Hand als Nach- bzw. Eintragungen getätigt werden müssen.

    Hinweis zum weitersagen für BKF, die aus der EU sind. Es braucht keine Freizeit-Bescheinigung mehr mitgeführt bzw. vorgezeigt werden, dies gilt allerdings nur wenn ein dementsprechend neuer Digi-Tacho vorhanden ist.

    Beachten, das Symbol des Landes eingeben, in dem der BKF seine tägliche Arbeitszeit beginnt, und das Symbol des Landes, in dem er seine tägliche Arbeitszeit beendet. Die Fahrer, die bereits das neuste Gerät haben, brauchen die Angaben nach Artikel 1 Unterabsatz 1 nicht zu machen, wenn der Fahrtenschreiber Standortdaten gemäß Artikel 8 automatisch aufzeichnet.

    (BGBl. 2014, Teil I Nr. 16 vom 25.04.2014)

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    Neue Plattform vernetzt Speditionen und Berufskraftfahrer

    Zunehmender Fahrermangel sowie Nachwuchsprobleme in der Logistik- und Transportbranche fordern das Transportwesen zum Umdenken auf. Laut einer aktuellen Untersuchung des Heilbronner Verkehrswissenschaftlers Dirk Lohre ist jeder vierte Berufskraftfahrer gegenwärtig älter als 55 Jahre und scheidet voraussichtlich in den nächsten fünf Jahren aus dem Berufsleben aus.
    Mit dem neuen Anzeigenportal suche-lkw-fahrer.de können sich Speditionen und Berufskraftfahrer bequem vernetzen und in wenigen Schritten Stellenangebote und -gesuche deutschlandweit veröffentlichen.
    „Mit suche-lkw-fahrer.de möchte ich dem zunehmenden Fahrermangel in der Transport- und Logistikbranche gezielt entgegenwirken. Nach einer unkomplizierten Anmeldung haben Speditionen und Arbeitssuchende die Möglichkeit, ihre Stellenanzeigen kostenlos aufzugeben – somit erhöhen sich die Chancen, offene Stellen schneller wieder zu besetzen“, beschreibt Betreiber Thomas Helfrich den Nutzen des neuen Portals. Nähere Informationen zur neuen Fernfahrerseite finden sich unter: www.suche-lkw-fahrer.de.

    Nach Ansicht des Verkehrswissenschaftlers Dirk Lohre, der die aktuelle ZF-Studie im Auftrag des Technologiekonzern ZF, der Dekra und des ETM-Verlags durchführte, schreitet die Industrialisierung des Transportgewerbes durch die Standardisierung der Betriebsabläufe in den nächsten Jahren weiter fort, was neue Erfordernisse an die Qualifikation der Fahrer mit sich bringt.
    Gleichzeitig gibt es einen Wertewandel bei den Beschäftigten der Branche, die weniger bereit sind als in der Vergangenheit, auf ein normales und geregeltes Sozialleben zu verzichten. Dadurch wird es schwerer, Fahrer insbesondere für den Fernverkehr zu gewinnen.

    Seine Untersuchungsergebnisse beruhen auf ausführlichen Befragungen von Fernfahrern und Experten. „Größere Betriebe haben mehr Chancen, mit diesen Herausforderungen fertig zu werden“, sagte Lohre bei der Vorstellung der Studie. Die Unternehmen müssten ihre Betriebsabläufe weiter optimieren und das vorhandene Potenzial ihres Personals besser ausschöpfen. „Fahrer werden künftig noch mehr fahren. Dafür müssen neue Konzepte entwickelt werden.“

    Der Bundesvorsitzende der Kraftfahrer-Gewerkschaft (KFG) Willy Schnieders stellte kürzlich in einer Pressemitteilung des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschland (CGD) fest, dass schlechte Arbeitsbedingungen, geringe Löhne und fehlende gesellschaftliche Anerkennung hauptsächlich verantwortlich für mangelnden Fahrernachwuchs sind.
    Dazu kommen noch die hohen Kosten für den Lkw-Führerschein. „Als langjähriger Berufskraftfahrer sehe ich unseren Berufsstand immer mehr als „Sklave der Landstraße“ an. Bedingt durch den harten Wettbewerb und immer größer werdenden Kostendruck ist vielen Unternehmern nicht bewusst, dass die Anforderungen an die Fahrer zunehmend steigen. Die Fahrer müssen neben dem eigentlichen Fahrdienst auch zahlreiche Nebentätigkeiten wie Zollabwicklung, Kundenkontakte oder Fahrzeugpflege und vielfach sogar das Be- und Entladen bewältigen“, bemängelt Willy Schnieders die harten Arbeitsbedingungen für Berufskraftfahrer.

    Vollständige Pressemitteilung

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    Nein. Ich habe es nicht vergessen.

    Im Gegenteil. Die zwei Headsets habe ich bereits am Sonntag ausgelost. Wie immer mit dem Generator auf „random.org„. Die zwei Gewinner wurden auch schon benachrichtigt. Es sind der Klaus (Kommentar Nummer 71) und Dirk aus F. (Kommentar Nummer 102). Glückwunsch.
    Einer hat bereits geantwortet. Das Päckchen geht morgen auf die Reise. Auf die Adresse von Dirk warte ich noch.

    Achso. Eines noch. Die Verpackungen habe ich logischerweise schon geöffnet. Ging ja nicht anders. Also nicht verwundert sein. Ich habe beide aber wieder vorschriftsmäßig verschlossen.

    Gut. Dann bedanke ich mich bei allen 127 Teilnehmern. Ich bin wirklich begeistert über diese hohe Teilnahme. Ehrlich. Damit hätte ich nie gerechnet.
    Am liebsten hätte ich alle beschenkt. Aber das geht ja nicht. Bin ja nicht der Weihnachtsmann, sondern nur der Erdmann. Vielleicht klappt es bei dem ein oder anderen ja beim nächsten Mal.

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    Coca Cola Weihnachtstruck – Tour 2014

    Ab Ende November sind die Coca-Cola Weihnachtstrucks wieder auf Tour durch ganz Deutschland. Alle Termine und Stationen der Tour sind demnächst auf coke.de und facebook.com/CocaColaDE/events abrufbar.



    Hier findet Ihr die Termine der Coca-Cola Weihnachtstour 2014 (in der Regel von 14.30 bis 19.30 Uhr) – alle Angaben natürlich ohne Gewähr:

    Samstag: 29. November 2014

    Landstuhl: Kaiserstraße / Rathaus
    Nordenham: Postrondell am Marktplatz
    Rust: Vor dem Haupteingang, Europa-Park

    Sonntag: 30. November 2014

    Neustadt an der Weinstraße: Neustadter Winterzauber, Marktplatz
    Delmenhorst: Rathausplatz
    Rheinfelden: Friedrichplatz

    Montag: 01. Dezember 2014

    Ettlingen: Hugo-Rimmelspacher-Platz, Am Schloss
    Marburg: Firmaneiplatz, Weihnachtsmarkt „Rund um die Elisabethkirche“
    Verden: Weihnachtsmarkt, Große Straße (Platz vor der Commerzbank)

    Dienstag: 02. Dezember 2014

    Soltau: Designer Outlet Soltau, Rahrsberg 7
    Mosbach: Parkplatz „Am Unteren Graben“, Gartenweg

    Mittwoch: 03. Dezember 2014

    Schwäbisch Hall: Eventplatz, Kocherquartier/Salinenstraße
    Alzey: Parkdeck Tiefgarage (Hospitalstraße)
    Hamburg-Niendorf: Wochenmarktgelände Tibarg

    Donnerstag: 04. Dezember 2014

    Neu-Isenburg: Hugenottenhalle, Rosenauplatz neben dem Isenburg-Zentrum
    Schwäbisch Gmünd: Unterer Marktplatz

    Freitag: 05. Dezember 2014

    Wiesbaden: Sternschnuppenmarkt, Dern’sches Gelände
    Bad Segeberg: Marktplatz
    Rottenburg am Neckar: Zehntscheuerplatz, Bahnhofstraße

    Samstag: 06. Dezember 2014

    Oberhausen: Kreisverkehr am Luise-Albertz Platz neben der Coca-Cola Oase
    Himmelpforten: Christkindmarkt im Park der Villa v. Issendorff
    Dornstetten: Historischer Marktplatz

    Sonntag: 07. Dezember 2014

    Aulendorf: Hexeneck Schloss Aulendorf, Bachstraße
    Mönchengladbach: Wickrather Marktplatz

    Montag: 08. Dezember 2014

    Perleberg: Großer Markt

    Dienstag: 09. Dezember 2014

    Neuruppin: Schulplatz
    Bad Kissingen: Obere Marktstraße/Von-Hessing-Straße
    Bergisch Gladbach: Konrad-Adenauer-Platz

    Mittwoch: 10. Dezember 2014

    Kitzingen: Weinfestplatz, Landwehrstraße
    Hilden: Hildener Winterdorf, Markt
    Wittstock/Dosse: Marktplatz

    Donnerstag: 11. Dezember 2014

    Kempen: Buttermarkt

    Freitag: 12. Dezember 2014

    Solingen: Neumarkt, Solingen-Mitte
    Schongau: Marienplatz
    Frankfurt (Oder): Marktplatz

    Samstag: 13. Dezember 2014

    Hennef: Stadtsoldatenplatz: Frankfurterstr./Ecke Bahnhofstr.
    Wildau: A10 Center
    Gersthofen: Rathausplatz

    Sonntag: 14. Dezember 2014

    Attendorn: Rathausvorplatz, Kölner Straße 12
    Bad Aibling: Marienplatz/Kirchzeile
    Wustermark: Karls Erlebnis-Dorf

    Montag: 15. Dezember 2014

    Lutherstadt Wittenberg: Arsenalplatz
    Bad Füssing: Kurplatz (an der Kurallee)
    Eitorf: Marktplatz

    Dienstag: 16. Dezember 2014

    Bitterfeld: Seensuchtsalm, Seepromenade 6

    Mittwoch: 17. Dezember 2014

    Wurzen: Domplatz
    Pfaffenhofen: Hauptplatz
    Bocholt: Gasthausplatz

    Donnerstag: 18. Dezember 2014

    Weißenburg: Luitpoldstraße
    Herford: Alter Markt

    Freitag: 19. Dezember 2014

    Hallstadt/Bamberg: ERTL Shopping Center
    Meißen: Kleinmarkt
    Stadthagen: Am Markt

    Samstag: 20. Dezember 2014

    Pirna: Canalettomarkt auf dem Marktplatz
    Hameln: Münsterkirchhof
    Selb: Marktplatz

    Sonntag: 21. Dezember 2014

    Duderstadt: Fußgängerzone, Marktstraße am Begegnungsbrunnen
    Hoyerswerda: Lausitzer Platz
    Kronach: Kronacher Weihnacht, Marienplatz

    Montag: 22. Dezember 2014

    Cottbus: Vorplatz Stadthalle (Berliner Platz)

    Coca Cola Weihnachtstruck in Eisenach


    Der Coca-Cola Weihnachtstruck in Zahlen:

    Zugmaschine: Freightliner FLD Conventional Zugmaschinen, für die Coca-Cola Weihnachtstour per Schiff aus den USA importiert. Fahrerhaus aus einem speziellen Aluminiumgehäuse im typischen US-Design
    PS: Motor aus der legendären Detroit Serie 60, 470 PS bei 1.800 Umdrehungen/Minute (U/min)
    Hubraum: Mit 12 Zylindern und einem Hubraum von 12,7 L hat der Motor der Detroit Serie 60 eine überdurchschnittliche Lebenslaufleistung von 1,50 Millionen Meilen.
    Schaltung: 18 Gänge Fuller Getriebe
    Länge: 16,50 m
    Breite: 2,50 m
    Höhe: 4,00 m
    Gewicht: ca. 18,00 t
    Wendekreis: ca. 25,00 m



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    Pauschale für polnische Fahrer

    Polnischen Lkw – Fahrern steht eine Übernachtungspauschale zu. Dieser Anspruch gilt rückwirkend für die vergangenen drei Jahre. Das hat das oberste Gericht in Polen beschlossen.
    Dieser Beschluß wurde am 14. Juni diesen Jahres gefällt (Aktenzeichen II, PZP 1/14).

    Das oberste Gericht ist der Ansicht, Übernachtungen in einer Lkw – Kabine seien für polnische Lkw – Fahrer nicht zumutbar. Die Fahrer müssten zum Beispiel in Hotels übernachten können. Würde darauf verzichtet, hätte ein Fahrer Anspruch auf eine Übernachtungspauschale. Das Gericht ging dabei von pauschalen Beträgen aus, die sich nach den einzelnen Staaten richten, in den der Fahrer übernachtete.

    Iveco Stralis

    Allerdings muss der Fahrer die Ansprüche geltend machen. Verzichtet er darauf, braucht ein Fuhrunternehmer nicht zu zahlen. Besteht der Fahrer aber auf eine Auszahlung, muss er die Ansprüche aus den Übernachtungen im LKW belegen. Zahlt der Arbeitgeber trotz Nachweis nicht, kann der Fahrer klagen. Aber ob er dann Recht und Geld bekommt, hängt von Einzelfall ab.
    Einige Fahrer klagten wohl bereits vor Bezirksgerichten. Problem dabei ist, dass die Auslandsübernachtungen im Lkw konkret nachzuweisen sind. Genau das führt regelmäßig zu Beweisschwierigkeiten.

    Link: Streit um Spesen für polnische Lkw-Fahrer

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    Wird die deutsche Politik wach?

    Das Zusammenspiel von Jan Bergrath (FERNFAHRER), Jutta Steinruck, Raymond Lausberg und ACTIE trägt endlich Früchte. Ein Gesetz ist zum Greifen nah:

    bundesrat.de/SharedDocs/TO/927/to-node.html

    Hier die Empfehlung des Bundesrates an die Bundesregierung.

    Es ist alles vorhanden aus der Petition von Udo Skoppek und aus der Sammlung diverser Bilddokumente über die Zustände auf den Rastplätzen.

    truckonline.de/petitionbundestag.pdf

    Zum Gesetzentwurf insgesamt:

    In den Medien wird immer wieder über Fernfahrer berichtet, die ihre wöchentliche Ruhezeit im LKW verbringen. Subunternehmen aus osteuropäischen Ländern mit entsprechenden Arbeitsbedingungen übernehmen zum Beispiel in deutschen Häfen nationale Transporte.

    Frankreich und Belgien haben nationale Regelungen erlassen, die das Verbringen der wöchentlichen Ruhezeit im LKW nicht mehr zulassen. Eine Folge dieser Regelungen ist, dass Fernfahrer vermehrt auf Parkplätze und Raststätten in Deutschland im grenznahen Raum zu Frankreich und Belgien ausweichen, was vor Ort zu problematischen Zuständen führt. Auch von Seiten der Verbände des Güterkraftgewerbes wird daher ein Handlungsbedarf gesehen.

    Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass das Verbringen der wöchentlichen Ruhezeit im LKW oder dessen unmittelbarer Nähe in einer nichtfesten Unterkunft durch Rechtsänderungen verhindert wird.
    Diese Regelungen müssen in einem kurzen, angemessenen Zeitraum getroffen werden. Sofern in diesem Zeitraum keine europarechtliche Regelung zustande kommt, wird die Bundesregierung aufgefordert, eine entsprechende Regelung im nationalen Recht zu erlassen.

    Diese Regelung sollte insbesondere dafür Sorge tragen, dass Fahrer, die die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit auf Grund der Disposition des Unternehmers nicht am Standort des Fahrzeugs oder am Wohnort nehmen können, sie während der gesamten Dauer in einer für den Erholungszweck geeigneten festen Unterkunft mit geeigneten Sanitäreinrichtungen und ausreichenden Versorgungsmöglichkeiten verbringen können.
    Hierfür hat der Unternehmer zu sorgen. Eine Bußgeldbewehrung dieser Regelung ist zu schaffen.

    Begründung: Es gibt immer wieder Berichte, wonach Fahrer auch die regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten im LKW verbringen (zum Beispiel Jan Bergrath, Frachtführer im Fokus, Fernfahrer 2014 Nummer 8, Seite 26 f). Sie kommen wochenlang nicht nach Hause. Subunternehmen aus osteuropäischen Ländern mit entsprechenden Arbeitsbedingungen übernehmen zum Beispiel in deutschen Häfen nationale Transporte, was zu Wettbewerbsverzerrungen führt.

    Es ist daher eine Klarstellung im europäischen hilfsweise im deutschen Recht angezeigt, wonach Fahrer die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit gemäß Artikel 8 Absatz 6 erster Spiegelstrich in Verbindung mit Artikel 4 Buchstabe h der Verordnung (EG) Nummer 561/2006 oder gemäß Artikel 8 Absatz 6 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 1 Buchstabe p des AETR nicht im Fahrzeug nehmen dürfen.
    Sofern der Fahrer die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit auf Grund der Disposition des Unternehmers nicht am Standort des Fahrzeugs oder an seinem Wohnort nehmen kann, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Fahrer diese Ruhezeit während der gesamten Dauer in einer für den Erholungszweck geeigneten festen Unterkunft mit geeigneten Sanitäreinrichtungen und ausreichenden Versorgungsmöglichkeiten verbringen kann.
    Der Tatbestand soll mit einem Bußgeldtatbestand versehen werden. Die Rechtslage würde damit an die in Frankreich und Belgien geltende Empfehlungen 435/1/14 angeglichen werden.


    bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2014/0401-0500/435…

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    Urlaub mit Wohnmobil boomt

    Sind es vielleicht die hohen Kosten für die Flüge, die viele Urlauber davor abschrecken Zeile mit dem Flugzeug anzusteuern? Erst kürzlich hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärt, dass die Flugverkehrssteuer nicht gegen das Grundgesetz verstoße und damit die Hoffnung auf günstigere Flüge für die Verbraucher zunichte gemacht. Und dann sind da noch die anhaltenden Bahnstreiks im Tarifstreik, die wenn keine Friedenspflicht herrscht, jederzeit die ganze Wirtschaft lähmen und vor allem Reisende davon abhalten können ans Ziel zu kommen.

    Kurzum: Verbraucher suchen, wenn es um die Fahrt in den Urlaub geht nach Alternativen und das sollte möglichst nicht das eigene Fahrzeug sein. Oder doch? Viele Verbraucher sind schon seit Jahren auf ein Transportmittel umgestiegen, das ihnen letztlich sogar die Hotel- und Übernachtungskosten spart. Die Rede ist vom Urlaub mit dem Wohnmobil. Anders als früher handelt es sich hier längst nicht mehr um ein Transportmittel, das von der Innenausstattung spärlich ist.

    Innovative Ausstattung für komfortable Reise

    Die Hersteller von Wohnmobilen haben den Trend zu diesem neuen Reisemarkt längst erkannt und stellen nicht nur größere Stückzahlen her, sie haben in den letzten Jahren auch bei der Ausstattung der Wohnmobile neue Innovationen eingebracht, wie drehbare Sitze, die sowohl als ganz normaler Sitze mit Sicherheitsgurt beim Fahren verwendet werden können, wie auch zusammenklappbare Tischkombinationen.
    Vor allem im Bereich der Schlafplätze hat sich einiges getan. Diese haben ihren Charakter als „Notbett“ längst verloren. Man fühlt sich in den Wohnmobilen im Schlafbereich heute, als wäre man im heimischen Schlafzimmer.

    Wohnmobil

    Mit der einzigen Ausnahme, dass man nur sehr kleine Fenster hat und nicht so viel Platz. Es kommt hier natürlich auf die Größe des Wohnmobils an, ob auch für die Kinder entsprechende Betten vorhanden sind oder ob hier nicht doch wieder auf die ausklappbare Variante zurückgegriffen werden muss. Dass ein Wohnmobil heute aber eine Garage mit an Bord hat für einen Kleinwagen, ist auch nichts mehr, was außergewöhnlich bzw. von der Herstellung unmöglich ist.

    Campingplätze mit Rund-um-Angebot

    Einen großen Teil, dass die Zahlen derer, die mit einem Wohnmobil in den Urlaub starten, gestiegen ist, haben aber auch sicherlich die Campingplätze beigetragen. Diese bieten heute neben einem Stellplatz mit Strom- und Wasseranschluss auch eine eigene Infrastruktur mit einem hervorragenden Restaurant, Spielplatz und Kinderanimation. Liegt der Campingplatz dann noch an einem Badesee, ist auch gleich für auch die Aktivität für den ganzen Tag gesichert. Ansonsten locken in der Nähe der Campingplätze diverse Parks oder andere Attraktionen wie Burgen, Schlösser, Volksfeste oder die herrliche Natur, die zu Wanderungen einlädt.

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