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Kategorie: Allgemeines

Erst Test, dann Verlosung: Zwei Headsets zu gewinnen

Viele von Euch wissen, dass ich beruflich einen Scania fahre. In dem ist in der Kopfstütze des Fahrersitzes eine Freisprecheinrichtung integriert, die über das im Lkw verbaute Radio läuft und über Tasten am Lenkrad bedient wird.
Eigentlich eine tolle Sache. Dumm ist nur, dass meine Gesprächspartner mich schlecht verstehen. Zum einen ist das Mikrofon einfach zu weit vom Kopf entfernt, zum anderen werden Umgebungsgeräusche wie Motorlärm oder Windgeräusche mit übertragen.

Aber als Alternative gibt es ja Bluetooth Headsets. Warum also nicht mal so ein Teil probieren?

Genau diese Möglichkeit hatte ich letzte Woche. Die Firma vxi blueparrott hat mir zwei Sets zur Verfügung gestellt. Zum einen das Xpressway II mit drei verschiedenen Trageoptionen und das BT250-XT+.
Das erste was ins Auge fällt, ist die Größe der Geräte. Heutzutage ist man ja der Meinung, klein ist in.

Nur gibt es halt auch Umgebungen, wo Störgeräusche unterdrückt werden müssen. Das Beispiel Lkw habe ich ja bereits erwähnt. Laut Firmeninfo eliminieren beide Geräte bis zu 95% aller Störgeräusche. Ob dieser Wert wirklich erreicht wird, kann ich logischerweise nicht testen. Also nicht in der Theorie.

Dafür aber in der Praxis. Handgemacht versteht sich. Das heißt, während der Fahrt beide Fenster nach unten. Meine Gesprächspartner (unter uns: auch mein 66-jähriger Papa) bestätigten mir, dass sie mich gut verstehen und nichts von den Außengeräuschen mitbekommem haben. Auch sie konnte ich gut verstehen.
Klar. Das ist kein Labortest. Aber meine Eindrücke zeigen mir, dass vxi hier nicht übertreibt.

Gut. Dann komme ich mal zum Eingemachten. Beide Geräte kommen ja aus den USA, werden aber über einen deutschen Shop vertrieben.
Die Bedienungsanleitungen sind für beide Geräte in deutsch vorhanden.

Ich bleibe mal beim Xpressway II. In der Verpackung findet man die verschiedenen Trageoptionen. Man kann es hinten am Nacken tragen oder auch wie einen Kopfhörer. Also ganz normal über den Kopf.
Natürlich geht es auch klassisch am Ohr.
Ein USB – Ladekabel ist dabei. Anschließen kann man das Gerät sowohl über zwölf, als auch über 24 Volt. Es gibt also keine Probleme im Lkw. Die Bedienungsknöpfe befinden sich am Headset, ebenso der Lautstärkeregler.

Nun zum B250-XT+: Trotz seiner Größe lässt es sich angenehm tragen. Man kann das Teil halt wie einen klassischen Kopfhörer aufsetzen. Vorhanden ist eine Ladestation für 12 und 24 Volt und ein klassisches deutsches Netzteil.
Auch beim B250-XT+ lassen sich die Bedienknöpfe nach kurzer Zeit intuitiv bedienen. Der Mikroarm ist leicht gängig und lässt sich in jede Position hinbiegen.

Headset

Mein Fazit? Von beiden Geräten gefällt mir das vxi Xpressway II mit der Nackentrage-Option eigentlich am besten. Es ist klein und leicht und die Nackenhalterung finde ich angenehm.

Erwerben kann man beide Bluetooth Headsets bei mehreren Händlern. Ich würde einen deutschen empfehlen. Denn dann hat man die Gewissheit, dass eine deutsche Bedienungsanleitung bzw. ein deutsches Netzteil für das B250-XT+ mit geliefert werden.

Tja. Was mache ich nun mit den zwei Geräten? Gut, dass ist eine komische Frage. Da dieser Blog die besten und treuesten Leser überhaupt hat, verlose ich beide Teile unter Euch. Es gibt also zwei Gewinner.

Wer Interesse hat, hinterlässt einfach unter diesem Beitrag bis Freitag, 14. November 2014 einen Kommentar. Vergesst bitte nicht, eine gültige eMail – Adresse anzugeben. Diese werde ich natürlich nur zur Benachrichtigung der beiden Gewinner verwenden.
Mittels “random.org” werde ich direkt nach dem Ende die zwei neuen Besitzer ermitteln.

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Überholvorgang muss vor einem Überholverbotsschild beendet sein

Wer auf der Straße erlaubt überholt, muss den Überholvorgang vor einem Überholverbotsschild beendet haben. Notfalls, so das Oberlandesgericht Hamm in einer aktuellen Entscheidung, muss der Überholende sich zurückfallen lassen und den ganzen Vorgang abbrechen.

Das Gericht bestätigte das Bußgeld gegen einen Lkw-Fahrer, der auch nach dem Überholverbot weiter an anderen Fahrzeugen vorbeigezogen war. Seine Verteidigung: Es habe keine Lücke gegeben, um nach rechts einzuscheren.

Weiter (externer Link, Lawblog.de) >>>

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Offener Brief an das BMVI und das BAG

Was das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) macht – oder auch nicht macht -, könnte man aufgrund der folgenden Darstellungen schon fast als Straftat bezeichnen: Duldung, Beihilfe und versuchte Strafvereitelung!
Fördert, unterstützt und toleriert das BAG die Verletzung der Sozialvorschriften durch ausländische Speditionen? Und wenn ja, in wessen Auftrag?

Oder kennen sich BAG und Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) doch nicht im eigenen Gesetzesdschungel aus, obwohl das BAG seit langem eine entsprechende Broschüre zur Verfügung stellt?

„Die neuen Lenk- und Ruhezeiten der VO (EG) Nr. 561/2006“

©Siegfried Pomplun – Oberkontrolleur Ast. Münster

ostwestfalen.ihk.de/uploads/media/Lenk_Ruhezeiten_561_06.pdf

In dieser steht unter anderem geschrieben:

Arbeitszeitvorschriften für Kraftfahrer dienen der Verkehrssicherheit und dem Gesundheitsschutz der Fahrer. Unfälle aufgrund übermüdeter Fahrer müssen durch gesetzliche Regeln ausgeschlossen werden

Oder auch:

Nicht am Standort eingelegte tägliche Ruhezeiten und reduzierte wöchentliche Ruhezeiten können im Fahrzeug verbracht werden, sofern das Fahrzeug über geeignete Schlafmöglichkeiten verfügt und nicht fährt.

Anmerkung: Eine am Standort verbrachte regelmäßige wöchentliche Ruhezeit (45 Std.) kann nicht im Fahrzeug verbracht werden. Eine außerhalb des Standorts im Fahrzeug verbrachte Ruhezeit von mindestens 45 Stunden ist nicht als regelmäßige wöchentliche Ruhezeit anzusehen.

Wie kann es dann aber sein, dass nicht dahingehend kontrolliert wird und es sogar (in Bezug auf VO (EG) Nr. 561/2006 heißt: Ein Umkehrschluss ist nicht möglich? Auf eine parlamentarische Anfrage vom 3. Oktober 2007 (E-4333/2007) wurde von Herrn Barrot im Namen der Kommission folgende Antwort veröffentlicht:

Die Formulierung „nicht am Standort“ bezeichnet einen Ort, bei dem es sich weder um den Hauptsitz des Unternehmens, von dem aus der Fahrer in der Regel seine Fahrten unternimmt, noch um den Wohnort des Fahrers handelt. In einem solchen Fall kann der Fahrer tägliche Ruhezeiten und reduzierte wöchentliche Ruhezeiten von mindestens 24 Stunden im Fahrzeug verbringen, sofern das Fahrzeug über geeignete Schlafmöglichkeiten verfügt und nicht fährt.

Legt der Fahrer die regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten nicht am Standort ein, dürfen diese Zeiten nicht im Fahrzeug verbracht werden. Für die Durchsetzung dieser Vorschrift sind die Mitgliedstaaten zuständig. Anhand der Aufzeichnungsgeräte im Fahrzeug und des Fahrtenbuchs lässt sich hinreichend nachweisen, ob die wöchentlichen Ruhezeiten eingehalten wurden. Allerdings schreibt das Gemeinschaftsrecht nicht vor, Nachweise dafür vorzulegen, wo der Fahrer seine wöchentlichen Ruhezeiten verbringt

Im Buß- und Verwarnungsgeldkatalog zum Fahrpersonalrecht (FPersG § 8a Abs. 1 Nr. 2, Lfd. linke vordere Rand-Nr. 9 SEITE 18) steht geschrieben:

Ordnungswidrig handelt, wer als Unternehmer ……… nicht dafür sorgt, dass die in Artikel 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und 3 genannten Lenkzeiten, die in Artikel 7 Satz 1 genannte Fahrtunterbrechung und die in Artikel 8 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 bis 7 genannten Ruhezeiten vom Fahrer eingehalten werden…

Das bedeutet jetzt schon in der BKatV bei NICHT-Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit nach zwei Wochen (im Fahrerhaus und eben nicht beim Lebensmittelpunkt des BKF!) je angefangene Stunde bei UNTERSCHREITUNG (pro Stunde) für den Unternehmer insg. 4.050 € ! (pro angefangene Stunde 90 € x 45 Stunden = 4.050 €)

Überdies liegt derzeit beim LKW-Fahrerhaus als Ruheraum ein Verstoß zu Artikel 31 GrC vor:

Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen (…)

In den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ (ASR), wurde unter Nr. A 4.4, der Raum zum Schlafen nach dem Jahr 2010 erneut vom „Ausschuss für Arbeitsstätten“ (ASTA) ermittelt, bzw. den neuen Erkenntnissen angepasst. Das wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, nach § 7 ArbStättV im „Gemeinsamen Ministerialblatt“ (GMBl) 2014 auf Seite 288 bekannt gegeben.

Demnach ist für eine Person der Raum für den Schlafbereich bzw. für einen Aufenthalt der wöchentlichen Ruhezeit auf mindestens 6 m² festgelegt. Und bei einer Geräuschemission von mehr als 60dB (A) drohen bereits Gesundheitsschäden. 80 bis 100 dB (A) erreichen vorbeifahrende Lkw, Motorsägen oder Winkelschleifer. Hier droht bei Dauerlärm bereits ein Gehörschaden.

Durch das anhaltende nicht ahnden dieser Richtlinien und Bestimmungen in Deutschland wird weiterhin ein illegaler Wettbewerb auf dem Rücken der meist unfreiwillig betroffenen Fahrern geduldet. Die Nachbarländer Belgien und Frankreich hingegen setzen diese Bestimmungen mit Nachdruck durch.
Dies widerum fördert neuerliche Probleme auf deutscher Seite: Aus Angst vor den Kontrollbehörden der Nachbarn laufen die Parkplätze und Rasthöfe hierzulande über, da hier keine Maßnahmen seitens der BAG zu befürchten sind. Die Auswirkungen sind menschenunwürdiges „Hausen“ auf engstem Raum.

Aus diesem Grunde erhebe ich den Vorwurf der Beihilfe und Unterlassung des per Kontrollverordnung verordneten Dienstauftrages. Dies fördert die Verkehrsgefährdung durch nicht ausgeruhtes Fahrpersonal.
Das sehe ich als vorsätzliche Arbeitsverweigerung, Beihilfe und Unterstützung einer Rechtsbeugung durch vorsätzliche Untätigkeit – einer Rechtsbeugung zum Vorteil derjenigen Unternehmer, die sich dadurch einen Kostenvorteil gegenüber der korrekt arbeitenden Transport-unternehmer ergaunern.

Ich fordere die zuständigen Behörden auf, endlich Ihrem Dienstauftrag Folge zu leisten und gegen diese offensichtlichen Straftaten vorzugehen und dazu beizutragen, den fairen Wettbewerb wieder herzustellen!

Mit freundlichen Grüssen,
Udo Skoppeck

42697 Solingen

V.i.S.d.P.

Actie in de Transport Germany

www.actie-in-de-transport.org

1. Vorstandsvorsitzender

A.i.d.T.e.V.

Allianz im deutschen Transportwesen (Straßentransport) e.V.

www.aidt-ev.org

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Wir haben gehört, dass Europa gut zu uns ist

Vor mehr als zehn Jahren habe ich in Calais erlebt, wie Flüchtlinge versuchten, mittels Lkw nach England zu kommen. Wurden sie erwischt, jagten Sicherheitsleute die Menschen mit Hunden aus dem Eurotunnel Calais Terminal.
Im Fährhafen dürfte es ähnlich gewesen sein.

Das damalige ist aber kein Vergleich mit dem, was mittlerweile wohl im griechischen Patras abgeht. Dieser Bericht – welcher allerdings auch schon drei Jahre alt ist – zeigt das mehr als deutlich.


YouTube – Direktlink

Wie es Lkw – Fahrer ergehen kann, auf deren Lkw Flüchtlinge gefunden werden, zeigt dieser Bericht: Flüchtlingsdrama in Patras – illegale Auswanderer im Lkw

„In der Zelle war kein Bett, keine Waschgelegenheit und kein WC. Die Wände, die Decke und auch der Boden waren aus Stahlblech. Ein kleines vergittertes Fenster, eine Lampe und eine kleine Luftöffnung oberhalb der Türe waren alles, was diese Räumlichkeit zu bieten hatte.“ So beschreibt Fernfahrer Johannes Gamperl die Zelle, in der er im Hafengefängnis in Patras in Griechenland eingesperrt war.

Ein weitere Artikel. Diesmal über die Lage von Minderjährigen: Patras ist die Hölle für Flüchtlingskinder

Schläge, Elend, Rechtlosigkeit – an der griechischen EU-Außengrenze werden Flüchtlinge aus Afghanistan und dem Irak systematisch misshandelt. Karl Kopp, Vorstandsmitglied des Europäischen Flüchtlingsrates, prangert die katastrophalen Zustände an.

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Geld für da. Kein Geld für hier.

Gelesen auf SpOn: Besuch in Kiew: Merkel verspricht Ukraine 500 Millionen Euro Aufbauhilfe

Bei dem Treffen machte die CDU-Politikerin auch finanzielle Zusagen: Merkel kündigte eine Kreditbürgschaft über 500 Millionen Euro für die Energie- und Wasserversorgung an. Mit zusätzlich 25 Millionen Euro wolle Deutschland den Bau von Unterkünften für Flüchtlinge ermöglichen.

Kein Grund zur Aufregung. Es ist ja nur eine Bürgschaft. Die Ukrainer zahlen das geliehene Geld natürlich fristgemäß zurück. Als Dank wird dafür sicher eine weitere Annäherung bis hin zur NATO- und EU-Mitgliedschaft angestrebt:

Der ukrainische Präsident Petro Poroschenko sprach vom Beginn eines „Marshall-Plans für die Ukraine“. Er sei der Bundesregierung „sehr dankbar für diesen Schritt“.

Ach so. Eines noch. Wegen Rissen in den Betonschutzwänden zwischen beiden Richtungsfahrbahnen gilt vorerst auf mehreren Autobahnabschnitten in Nordrhein-Westfalen ein Tempolimit von 100 km/h für Pkw und 60 km/h für Lkw und Busse. Der Grund sind marode Betonschutzwände, die eigentlich verhindern sollen, dass Fahrzeuge von der Fahrbahn abkommen.
Nun ja. Erst werden Brücken marode, dann die Betonabgrenzungen brüchig. Deutschland zerbröselt.

Deutschland zerbroeselt
Autobahn A 45 zwischen Haiger/Burbach und Wilnsdorf

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Wieder wird ein Fahrer vermisst

Seit Dienstag wird ein Fahrer vermisst:

Achtung. Wir suchen unseren Fahrer Otto Robke. Er ist mit einem Lkw (Kennzeichen CLP JM 615, der Auflieger hat das Kennzeichen CLP JM 618) seit Dienstag verschwunden.
Das letzte Lebenszeichen war am Montag gegen 20.30 Uhr in Wasserbillig. Dort hat er getankt und ist seitdem verschollen. In Lyon ist er nicht angekommen.

Wer etwas über den Verbleib unseres Fahrer und des LKW weis, meldet sich bitte unter 04491/2222. Danke.

Fahrer vermisst

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