Eigentlich könnte das samstägliche Lkw-Ferienfahrverbot abgeschafft werden. Fahren eh alle am Montag.
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Gestern fuhr dieser Stapler vor mir. Zwar in einem Industriegebiet, aber trotzdem auf einer öffentlichen Straße. Da stellte sich mir folgende Frage: Was passiert eigentlich, wenn der in einen Unfall verwickelt wird? Und dazu noch Schuld hat?
Das Gefährt ist ja nicht versichert. Denke ich zumindest. Also müßte eigentlich die Firma, der der Stapler gehört, für den Schaden aufkommen. Wird dabei auch eine Person verletzt, können da sicher mehrere zehn- oder gar hunderttausend Euro zusammen kommen.
Als Geschädigter würde ich ungern auf irgendwelche Kosten sitzen bleiben. Von daher finde ich es schon mutig, mit so einem Gefährt außerhalb des eigenen Werkgeländes rum zu fahren.
Da rolle ich auf der A5 gemütlich mit 88 Kilometer die Stunde Richtung Süden, lasse Karlsruhe, Baden-Baden und Freiburg hinter mir – und dann macht es „Blitz“.
Das dumme? Ich sehe die Anlage auch noch neben der Leitplanke stehen und denke noch: „Passt. Was soll passieren?“
Tja. Acht km/h zu schnell. Das ist passiert. Nun bekomme ich demnächst wieder ungeliebte Post.
Was mir das Foto kostet? Keine Ahnung. Ich schätze mal zwanzig Euro oder so.
Johanna hat ein Mysterium entdeckt:
Guten Morgen,
Meine Freunde und ich stellen sich schon seit einigen Jahren immer mal wieder die Frage warum einzelne Schuhe am Autobahnrand immer mal wieder gefunden werden und wer sie verliert. Im Internet kursiert die Antwort, das LKW Fahrer beim Umziehen der Schuhe, ihre getragenen Schuhe kurzerhand vergessen und sie somit während der Fahrt vom LKW rutschen….
Das glaube ich einfach nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, das alle LKW Fahrer ihre Schuhe verlieren. Ich weiß die Frage ist ziemlich blöd, aber ich würde mich gerne daran beteiligen dieses Missverständnis aufzuklären.
Und dazu brauche ich die Hilfe von LKW Fahrern.
Also über eine Antwort bin ich sehr dankbar und NEIN das ist kein Fake!
Mit freundlichen Grüßen von
Johanna
Das Lkw-Fahrer irgendwelche Gegenstände auf Trittstufen, Tanks o.ä. vergessen, kann ich bestätigen. Das ist mir auch schon passiert. Selbst Schuhe habe ich auf diese Art bereits verloren. Die lagen also auch eine gewisse Zeit auf oder an irgendeiner Strasse.
Ich hätte aber nie gedacht, dass sich andere Menschen Gedanken machen, wieso und warum diese Teile am Wegesrand liegen.
Eine andere Möglichkeit wäre eine lebhafte Diskussion zwischen Ehepartnern. Ein Mann kann seine Frau schließlich am ehesten ärgern, wenn er Ihre Schuhe entsorgt. Oder der Fußgeruch eines Mitfahrers ist so unerträglich, dass dessen Schlappen auf der Strasse landen.
Das sind aber nur Vermutungen meinerseits. Sicher gibt es noch andere Ursachen, weshalb man Schuhe in der Natur findet. Vielleicht habt Ihr ja noch Ideen?
9 Kommentare…ich habe nicht den kleinsten Hinweis gesehen, dass diese von mir befahrene Strasse plötzlich durch Sperrschilder und Warnbaken blockiert wird. Typisch Südeuropa? Eher nicht, vielleicht habe ich doch etwas übersehen. Keine Ahnung.
Was blieb, war der Rückwärtsgang und die Suche nach einer geeigneten Stelle zum drehen. Immerhin diese habe ich nach einigen hundert Meter’n gefunden.
2 KommentareGute Nachrichten für Autofahrer: Verliert ein Lastwagen bei Dunkelheit ein Reifenteil und verursacht so einen Autounfall, haftet der Lkw-Halter für den Schaden. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Sinzig (Aktenzeichen: 14 C 405/10) hervor.
Im vorliegenden Fall „rammte“ eine Autofahrerin auf der Autobahn mit Tempo 100 ein Reifenteil, welches sich von einem Lkw gelöst hatte. Das Auto der Frau wurde beschädigt, worauf Sie auf Schadenersatz klagte.
Das Gericht gab ihr Recht: Die Lkw-Halterin trage die überwiegende Schuld für den Zusammenstoß, sie müsse den gesamten Schaden übernehmen. Auf das Urteil weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
In der Dunkelheit kann ein Autofahrer nicht mit einem Reifenteil rechnen. Das gilt auch, wenn das sogenannte Sichtgebot eingehalten wird.
Eigentlich darf ein Autofahrer bei Dunkelheit nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten kann. Ein Hindernis wie ein Reifenteil sei im Dunkeln aber außergewöhnlich spät zu erkennen. Darauf müsse sich der Fahrer nicht einstellen.
Überschreite ich mit einem Pkw die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 17 km/h, kostet mich das 35 Euro.
Überschreite ich mit einem Lkw die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 17 km/h, kostet mich das 93.50 Euro und einen Punkt in Flensburg.
Tolle Show.
21 KommentareStreckenbeeinflussungsanlagen gibt es mittlerweile an vielen Autobahnen. Je nach Verkehrslage weisen diese auf Gefahren hin oder geben Tempolimits und Überholverbote vor. Wenn dieses angezeigt wird, dann ist es auch rechtmäßig.
Über dieses Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichthofes vom 29. Juli 2009 (AZ: 11 BV 08.481 und 482) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
So genannte Streckenbeeinflussungsanlagen (SBA) sollen dazu dienen, den fließenden Verkehr zu regeln, Staus zu vermeiden und die Unfallgefahr zu reduzieren. Je nach Verkehrsaufkommen kann eine SBA zeitweise ein Überholverbot für Lkw anordnen.
So wurden auch in bestimmten Abschnitten der Bundesautobahn A 8 diese Anlagen installiert, ebenso wie Verkehrsschilder und Prismenwender.
Ein Lkw-Spediteur, der diese Strecke häufig fahren muss, hatte gegen jede dieser drei Formen der Verkehrsbeschränkungen geklagt. Ohne Erfolg. Mit seinem Urteil hat der Bayerische Verwaltungsgerichthof die Klage abgewiesen und so zwei vorhergehende Entscheidungen des Verwaltungsgerichts München bestätigt.
Die Klage des Spediteurs gegen die Prismenwender, die ein Überholverbot anzeigen, sei schon daher unzulässig, weil er die einjährige Widerspruchsfrist nicht eingehalten habe. Diese Frist beginne in dem Moment, in dem sich der Verkehrsteilnehmer erstmals mit der Regelung des Verkehrszeichens konfrontiert sehe. Hier kam der Kläger also zu spät.
Die anderen beiden Klagen gegen die Streckenbeeinflussungsanlagen und die starren Verkehrsschilder seien zwar zulässig, doch nicht gerechtfertigt: Schließlich seien die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Beschränkungen gegeben.
Zudem solle in erster Linie die Verkehrssicherheit verbessert werden.
Die betroffenen Streckenabschnitte der A 8 Ost stellten durch das sehr hohe Verkehrsaufkommen in Verbindung mit den örtlichen Gegebenheiten – in beide Richtungen nur zweispurig ohne Standstreifen, erhebliche Höhenunterschiede, dicht aufeinander folgende Aus- und Auffahrten – eine erhebliche Gefahrenquelle dar, die durch überholende Lkw noch verschärft würde. Zudem hätten sich Vorteile der Streckenbeeinflussungsanlagen bereits in Unfallstatistiken bemerkbar gemacht.
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