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Na toll

Überschreite ich mit einem Pkw die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 17 km/h, kostet mich das 35 Euro.
Überschreite ich mit einem Lkw die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 17 km/h, kostet mich das 93.50 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Tolle Show.

21 Comments

  1. Sven
    Sven 09/07/2011

    Oller Raser! 😛 :mrgreen:

  2. meuselontour
    meuselontour 09/07/2011

    Ja, leider mußte ich diese bittere Erfahrung auch schon machen.
    Hab noch im Bußgeldkatalog geschaut und so gedacht, na das geht ja noch, bis ich dann die Rechnung präsentiert bekommen habe.
    Habe gleich dort angerufen und nachgefragt, wieso ich nicht 35,00 € wie im Bußgeldkatalog steht, zu bezahlen habe und da bekam ich die Auskunft, das es für Fahrzeuge über 7,5 t Gesamtgewicht ab 17 km/h so teuer wird. Ich mußte allerdings damals 95,00 € berappen 🙁

  3. Deneriel
    Deneriel 09/07/2011

    Überschreitest du mit einem LKW die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts nicht provozierst du waghalsige Überholmanöver weil du den Verkehr (incl. der modernen Landwirtschaftlichen Nutzfahrzeuge) ausbremst.

  4. maik
    maik 09/07/2011

    Ich wurde auf offener Strecke geblitzt. Für Pkw waren 100 km/h erlaubt, für Lkw die üblichen 60.
    Ich bin mit 80 km/h gefahren. Sollte man nicht machen, ist aber mittlerweile üblich.

    Ein Kollege fuhr vor einigen Wochen 69 km/h. Auch er wurde geblitzt und mußte wegen 6 km/h zuviel (nach Abzug) 15 Euro zahlen.

    In meinen Augen ist das lächerlich. Die gesetzlich erlaubten 60 km/h für Lkw auf Strassen außerhalb geschlossener Ortschaften sind lange überholt.
    Heutzutage sind auf einem Großteil der Strassen Geschwindigkeiten von 70 oder gar 80 km/h kein Problem.

  5. actro
    actro 09/07/2011

    Ah..du kør dænsk 🙂 Wo war das denn? B4?

  6. Sven
    Sven 09/07/2011

    60 km/h .. ein Relikt aus den Zeiten der Trommelbremse, der starrgefederten Achse, und den chronisch untermotorisierten PKW.
    Heute ist der LKW sicherheitstechnisch weit über dem PKW-Standart, luftgefedert, und die Verkehrsdichte ist teilweise so hoch, dass an ein Überholen garnicht mehr zu denken ist.
    Kurz: Abzocke!

  7. maik
    maik 09/07/2011

    @actro: Auf der Reesen, B1, Abs. 008, km 6,75, Ri. Genthin. So steht es im Bußgeldbescheid.

    @Sven: Mein Reden 🙂

  8. SpaceFalcon
    SpaceFalcon 09/07/2011

    @Sven: Du nutzt noch den Domain Namen?

  9. SpaceFalcon
    SpaceFalcon 09/07/2011

    Und ach so, ….

    Nein ich streue jetzt keinen Pfeffer in die Wunde….

    Carry On!

  10. Sven
    Sven 09/07/2011

    @maik: Naja, deswegen fahre ich beispielsweise mit dem LKW nicht schneller als 10 km/h drüber – da bleibt man „nur“ im Bereich der punktefreien Ordnungswidrigkeit. Ich bin aber auch so ein Kaputter, der noch mit Blinkzeichen den Folgenden freie Bahn signalisiert (und übrigens auch links blinkt, wenn Gegenverkehr kommt).

    @Spacefalcon: Na klar. Soll ja jeder sehen warum! 😉

  11. SpaceFalcon
    SpaceFalcon 09/07/2011

    @Sven:

    Ich blinke weder für das Eine noch das Andere, sollen die Pfosten doch selber sehen, wenn der Weg frei ist!

    Aber ich bin ja auch die Ausnahme ^^

    @domain: ah ja….

  12. Sven
    Sven 09/07/2011

    @Spacefalcon: Du kannst Dir ja mal „stänkersack.de“ im Hinterkopf behalten. 😛 :mrgreen:

  13. Ralf
    Ralf 10/07/2011

    Kreis Höxter,abschüssige Straße, gut ausgebaut. Erlaubt waren 70km/h, gefahren bin ich 80km/h. Nach Abzug genau 1 Punkt übrig geblieben.
    Aber was solls? Es gibt Fälle wo LKW-Fahrer nen Punkt kassiert haben weil sie 45 Meter Abstand hatten. PKW-Fahrer müssen schon ihrem Vordermann die Stoßstange zerkratzen damit sich überhaupt mal jemand rührt.

  14. Cptz
    Cptz 10/07/2011

    Ihr müsst das so sehen, mal angenommen der LKW hat 40.000kg, der PKW 2.000kg. Gewicht und wir reden von erlaubten 70 km/h und unerlaubten 87 km/h.

    Der Unterschied in der Bewegungsenergie zwischen dem zu schnellen PKW und dem zu schnellen LKW beträgt 39,131 MegaJoule!

    Eine Energie äquivalent zu 435 ng Materie, ca. 11 kW/h oder 18 Tafeln Schokolade (18 Tafeln!)

    Kein Wunder dass das teurer wird 😉

    (nicht _ganz_ ernst gemeint, aber ein Unterschied besteht da schon)

  15. Sven
    Sven 10/07/2011

    @Cptz:
    Aber Du weisst schon, dass bei einer Vollbremsung ein moderner LKW bei gleicher Geschwindigkeit wie ein PKW FRÜHER zum Stehen kommt???
    Mit Deiner Begründung haben weder 6-, 25- oder 45-km/h-Möchtegernfahrzeuge etwas auf der Strasse zu suchen, noch Zweiräder jeglicher Art.
    Auch Fahrzeuge mit mehr als 2 Tonnen wie SUV, Sprinter und Co. und die ganzen Hobbygespannfahrer dürften dann nicht schneller als 60 km/h fahren – schließlich wissen die im Gegensatz zu einem LKW-Fahrer noch weniger was sie tun.

  16. maik
    maik 10/07/2011

    @Cptz:

    …und wir reden von erlaubten 70 km/h und unerlaubten 87 km/h.

    Es waren „nur“ 77 km/h und erlaubt sind „nur“ 60 km/h.

  17. buntklicker.de
    buntklicker.de 10/07/2011

    Ein bißchen kann man das schon verstehen — von einem LKW geht einfach schlicht aufgrund der größeren Masse und deren Trägheit eine größere Gefahr aus als von einem PKW, deswegen sind Geschwindigkeitsüberschreitungen damit teurer.

    Ob die 60 km/h noch gerechtfertigt sind, ist aber sicher in der Tat mindesens zweifelhaft. Für Reisebusse gibt es ja mittlerweile auch praktisch flächendeckend erteilte „Ausnahmegenehmigungen“.

  18. Ralf
    Ralf 10/07/2011

    @buntklicker.de:
    Welche „Ausnahmegenehmigung“ meinst du? Das ein Bus mit mindestens 11kW/Tonne zGg 100km/h fahren darf?
    Und vor allem, wo ist der Unterschied zwischen ein Bus mit 26T zGg und 390PS oder ein LKW mit 26T zGg und 440PS?
    Richtig. Wenn der Bus mit 100km/h die Böschung runter semmelt sind u.U. 40, 50 oder mehr Tote zu beklagen. Wenn der LKW mit 60km/h die Böschung runter semmelt, ist ein um sein LKW trauernder Chef zu beklagen.

    Fakt ist, es gibt keine technischen Begründungen dafür das ein Solo-LKW (!) langsamer fahren muss als ein Bus. Das ist einzig und alleine eine politische Entscheidung aus Zeiten als die Leute noch mit dem Bus verreist sind.

  19. Chris
    Chris 10/07/2011

    Da kann ich ja froh sein noch nie erwischt worden zu sein. Auf gut ausgebauten Bundesstaßen lasse ich locker 80 evtl sogar mehr laufen. Und ich bin nicht der langsamste wie ich auf Strecken wie der B51 Trier- Bitburg- Euskirchen und der B213 Haselünne- Cloppenburg regelmäßig beobachten kann. Die B213 ist jetzt verstärkt im Visier der Polizei da ein paar „Kollegen“ dort sogar PKW´s geschoben haben. Wenn die mal auf der B51 kontrollieren, was ich in 25 Jahren noch nie erlebt habe, dann klingelt dort die Kasse. Wobei mir mehrere Einheimische gesagt haben dass die Polizei dort höhere Geschwindigkeiten als 60 km/h akzeptieren!
    Das ein Bus schneller fahren darf als wir ist ein Witz. Führt dann dazu das ein paar dieser Krawattentrucker in einer Baustelle einen noch überholen (wie die Tage auf der A3 bei Idstein). Den hat weder interessiert das sein Bus voll besetzt war, als Passagier hätte ich den Busfahrer danach mit einem Tritt aus dem Bus befördert, noch dass er eine 2 Meter Spur befuhr! Wie gut dass die Baustelle 3spurig ist und er nach ganz links ausweichen konnte…

  20. Zodi
    Zodi 12/07/2011

    Hallo!

    Mein Klasse-2-Fahrlehrer hat mir damals erklärt, Regelverstöße mit dem LKW würden härter bestraft, weil das Zerstörungspotential eines LKW wegen des höheren Gewichts deutlich größer ist.

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